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nächste Schuljahr entworfenen Lehrplane zum Grunde liegt. Nur die aufrecht gedruckten und nicht in Klammern eingeschlosenen Zahlen beziehen sich auf diejenigen Lehrstunden, an welchen alle Schüler Antheil nehmen, so dass wöchent- lich jeder dreissig Stunden erhält, an denen er in der Classe Theil zu nehmen ver- pflichtet ist. Die griechischen Stunden können dabei durch eine gleiche Anzahl Parallelstunden ersetzt werden. An den durch runde Klammern angedcuteten Lehrstunden nehmen nur wenige aus den oberen Classen nach freier Wahl Antheil und unter den mit eckigen Klammern bezeichneten ist jedem Schüler die Wahl gelassen. Durch diese entweder dem Schreiben, dem Gesange oder dem Zeichnen gewidmeten Stunden ist die wöchentliche Zahl für jeden Schüler der obern Classen zwar auf 32 gesteigert; doch machen diese Lehrstunden, wenn sie von dem Schüler gut benutzt werden, ihm auch manche anderweitige Privatstunden enthehrlich. Die Zahl von 30 bis 32 Lehrstunden lässt sich aber auf die sechs Wochentage ganz bequem vertheilen, wenn Vormittags vier, Nachmittags zwei Stunden gegeben und diejenigen Lehrstunden, welche zum Katechisationsunterricht bestimmt sind, auf dem Gymnasium durch Schreib- und Zeichenstunden ersetzt und dem Schüler, der den Unterricht eines Predigers besucht, erlassen werden.
Es kann daher diese Uebersicht, in welcher jeder Gegenstand nach seiner Wichtigkeit für den allgemeinen Unterricht mit einer passenden Stundenzahl bedacht ist, von dieser Seite her den Angehörigen der uns anvertrauten Jugend die Ueber- zeugung verschaffen, dass die Schulzeit selbst nicht zu sehr ausgedehnt und die Kraft der Zöglinge nicht über Gebühr in Anspruch genommen ist*).
Das Real-Gymnasium entspricht hierin auch den allgemeinen Vorschriften, welche von den Behörden für alle preussischen Gymhasien ertheilt sind. Eine unter dem 24. Aug. 1829 erlassene Verordnung des Königl. Schulcollegiums der Provinz Brandenburg beschränkt nämlich die Zahl der wöchentlichen Lehrstunden auf 32.
*) Was oben über die Einheit des Lehrplans und die dem Real-Gymnasium eigenthümliche Vertheilung der Gegenstände gesagt worden, lässt sich auf der hier mitgetheilten Uebersichtstabelle leicht verfolgen. Man sieht, wie zu den fünf Häuptobjecten in Sexta(Rechnen, Französisch, Latein, Deutsch, Geographie) in Quinta die geometrischen Vorübungen hinzukommen, in Quarta die Natur- kunde eintritt, in Tertia das Griechische(oder Englische) in Secunda Chemie Physik(für die, welche nicht Griechisch lernen auch Technologie). Was freilich nicht aus dieser Uebersicht entnommen wer- den kann, abee stets Gegenstand besondrer Sorgfalt bei Vertheilung der Lektionen wird, ist die An- einanderreihnng mehrerer Gegenstände dadurch, dass sie der Leitung eines Lehrers übergeben werden. So fällt die Geschichte in der untersten Klasse dem Lehrer der Religion und des Deutschen zu, in den mittleren dem der Geographie, welcher letztgenannte Gegenstand in den oberen so mit dem ersteren verbunden bleibt, dass die hier aufgeführte einzelne Stunde nicht jedesmal wöchentlich gegeben wird, datür aber die drei vereinten Lehrstunden der Geschichte und Geographie von demselben Lehrer so behandelt werden, dass mehrstündige geographische Excurse und Wiederholungen den historischen Unterricht an geeigneten Stellen unterbrechen.


