Aufsatz 
Der allgemeine Unterschied des römischen Lautgesetzes von dem der übrigen Sanscritasprachen : Abhandlung / [Albert Agathon] Benari
Entstehung
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8 diesen Sprachen das é und ö besonders darin als einfache Laute, dass sie nun als kurze Vocale den entsprechenden langen quantitativ entgegentreten.

Der erste Unterschied ist hiermit in dem Princip des starren und festen Vocalismus gewichen, doch bekundet sich auch hierin eine vermittelnde Stufenfolge, wie wir alsbald den Unterschied zwischen dem Griech. und Röm. einerseits und dem Germanischen andrerseits nachweisen werden. Denn wenn jetzt eben ihrem Inhalte nach die Vocale o und e, ihres in ihnen liegenden Anfangslautes wegen, ganz nahe dem ursprünglichen a treten, d. h. selbst starr werden, so ist doch ihr Laut selbst noch so sehr dem flissigen i und u verwandt, dass sie sich diesen Vocalen nicht gänzlich entfremden können. Hierdurch aber wird, wie es sich fast von selbst versteht, der Uebergang der einfachen Vocale in einander ungemein erleichtert, indem das e und o als verwandt mit a einerseits, und als diesen Laut mit i und u vermittlend andrerseits auftreten,(agv-as, equ-ös, edu-us.); und gewiss die Mischung der Vocale könnte fast als willkührlich erscheinen, wenn es uns nicht gelänge auch hier auf bestimmte Principien zu stossen, und wir nicht die ursprünglichen Formen des Sanskr., wo die Unterschiede mit unnachgebender Consequenz fest- stehen, hülfreich zur Seite hätten. Vergleicht man z. B. die Formen: vol-o, vol-unt, vol-umus, mit vis(vils) vult vultis vellem(velsem) velim, so wird freilich von den gewöhnlichen grammatischen Principien aus alles kunterbund untereinander zu liegen scheinen, obwohl gerade in diesen starken Formen sich die Grundgesetze des Vocalismus und des Consonantismus, die anderwärts in der Wortbildung nicht minder häufig nur versteckter*) vorkommen, am zusammengedrängtesten und auffallendsten erhalten haben. Es ergeben sich für die Veränderung des Vocales nun gewisse Principien, die theils in der Vorliecbe bestimmter Consonantenclassen für bestimmte Vocale ihren Grund haben, und allerdings oft mehr spielend der Freiheit des Mundes als der Festigkeit eines Gesetzes anheimfallen, wie etwa oben das offene l sich gern o, das geschlossene sich gern u zugesellt liebt**); theils in der Folge der Vocale, wie denn i und u auf einen vorhergehenden selbst durch Consonanten getrennten Vocal gern umlautend wirken(vel-im); theils in der Stellung, wie das

*) Wie verhält sich die vocalische Aenderung zwischen ge-nus und gen-eris(esis); robur,-oris; nomen,-inis; ord-o, inis; scél-us zu cul-pa(für sculpa, vergl. Deutsch, Schuld, und Sanskr. skhal, wozu ich auch fal-lo, wie Gr. G◻α⁴ασ 2iche)? Wir sind gewöhnt zu schnell über solche Formen wegzugchen und sie werden uns zu natürlich, als dass wir der geringen vocalischen Modification Aufmerksamkeit schenken sollten. Die gewöhnliche Grammatik die nur bewusstlos d. h.

edankenlos solche Aenderungen einregistrirt, sollte um desshalb sich hüten, von der Willkühr der ver- gleichenden Gr. zu sprechen, sie, bei der alles Willkühr ist, insofern da wo dem Faktum weder Grund noch Gesetz unter. gelegt wird, schwerlich von etwas anderm die Rede sein kann. Ueber jene Fälle übrigens werden wir im 4ten Capitel zu reden Gelegenheit haben. **) Hier ist der Unterschied der Zeit(siehe oben pag. 2) zu beobachten.

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