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zwar ein Fortschreiten der dem Römischen immanenten Lautprincipe nachweisbar, der Unterschied in den Perioden aber nicht ein so abweichender ist, dass wir in der Grammatik um deshalb eine vollständige Scheidung, wie z. B. des Ahd. und Mhd. vornehmen müssten. Von selbst versteht es sich indessen, dass dem Gramma- tiker weder das Dialectische noch das Zeitliche fremd sein dürfe, im Gegentheil wird eine genauere Bestimmung zum Theil nur aus der Vergleichung dieser Ver- schiedenheiten sich ergeben können. Sehen wir nun nach diesen Bemerkungen, die wir für alle Wohllautsgesetze, die wir behandlen, gleichmässig festgestellt haben wollen, auf das so eben angeführte Gesetz der Diphthongisirung, so ergiebt sich zu- vörderst, dass die älteste Zeit bei weitem weniger sparsam im Gebrauch derselben ge- wesen sei, als die der reinen Classicität, obwohl auch sie sich in sehr engen Grän- zen hielt. Um aber der Ordnung nach zu gehen, untersuchen wir zunächst welche Diphthonge das Römische überhaupt kenne, in welchen Fällen es die gekannten an- gewandt, und drittens endlich, wie es sich bei der Vermeidung der Diphthonge ge- holfen habe.
. Diphthonge entstehen ursprünglich nicht durch das Zusammenkommen zweier vocalischen Laute überhaupt, sondern durch das Verschmelzen des starren und flüssigen Vocales. Diesen organischen Unterschied des vocalischen Systemes, den ich schon früher in den Jahrb. f. W. Kritik aufgestellt habe, muss ich auch hier als Grundlage der weiteren Entwicklung festhalten, und um so mehr festhalten, als sie sich für die germanische Lautlehre in manchem Punkte als entscheidend zeigen wird. Am festesten bewahrt aber das Sanskrit den Unterschied des Flüssigen und Starrèn darin, dass das letztere in seiner vollkommenen Einfachheit nur auf das a beschränkt ist, während das erstere über seinen natürlichen Umfang als i und u um einen Schritt hinausgegangen, welchen ausser den slavischen Sprachen keine andere ihr nachgethan hat, wir meinen die Vocalisirung des r. Zwar lag der Gedanke nicht fern, dass wenn ein flüssiger Vocal der sei, welcher seinen entsprechenden flüs- sigen Consonanten habe, i— j, u— v, dass auch das r sein homogenes vocalisches Element haben müsse; indessen wie alles sich dem rein Theoretischen hingebende der Lebendigkeit des Organischen widerstreitet, so zeigt sich bei der Vocalisi- rung des r und l gegenüber der des j und v im Sanskrit sogleich der Umstand, dass 1 mit Sicherheit als Vokal gar nicht anzunehmen ist, sondern dass es nur der ver- einzelte Fall einer Wurzel oder Form ist, in welcher eine reine li quida(I, r) oder y mit r Vocal vorkömmt,(K'rp) was sonst nicht- geschieht, obwohl die Grammatiken es übergehen; dann dass rücksichtlich des r Vocals erwiesen ist,(vergl. Bopp vergl. Gramm.§ 1.) dass es nur ein späterer Vertreter einer Silbe z. B. ar sei; endlich aber, dass trotz des Eindringens dieses Neulings unter die Flüssigen, er selbst durch seine ihm nicht abzusprechende Gunirung nur die Ursprünglichkeit seiner Entstehung(ar) nicht den Adel der Diphthongisirung erlangen konnte. So


