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gemeinsamer Wurzel ist, zum todten Nachahmen oder höchstens zum abgelebten Nachaltern einer angeblich früheren Erscheinung herabzusetzen. Ich werde demnach in den folgenden Capiteln versuchen, die wichtigsten Punkte des römischen Lautge- setzes darzustellen, so dass ich die übrigen Zweige des Sanskritastammes nur so weit es die strengste Nothwendigkeit erfordert vergleichend hervorhebe, und mehr strebe ein Bild der römischen Phonetik in seinen schärfsten Umrissen zu entwerfen, als einzelne Gesetze, die die Sprache mit andern theilt, auszuführen; da diess mehr einer Grammatik angehört. Dass hingegen einzelnen Wörtern hin und wieder grössere Aufmerksamkeit gewidmet ist, das wird sich von selbst entschuldigen, wenn aus solchen Ueberbleibseln auf den Gang der Sprachgeschichte nicht ohne Grund geschlossen ward.
Zunächst also macht sich gegen das Sanskrit und Griechische, namentlich aber gegen das Germanische, in welches Unorganisches in dieser Rücksicht viel- fach eingedrungen ist, in Hinsicht des vocalischen Elementes eine tiefe Abneigung gegen die Diphthongisirung geltend. Nicht als ob die Römer die Diphthonge alle oder überall verwürfen,— sie haben vielmehr in Spuren einen grossen Theil dersel- ben erhalten;— sondern wie es in der Natur des Sprachzweiges begründet ist, zeigt sich nur ein Wiqderstreben gegen eine dem Stamme im Allgemeinen zukommende Eigenthümlichkeit, welche jedoch überall zu überwinden und constant durchzuführen es dem einzelnen Dialekte an Kraft gebricht. Ist es nun richtig, dass solche orga- nische Dialectsverschiedenheiten mindestens zum Theile dem Boden und Klima zu- kommen, in denen ein Volk seine Wohnsitze genommen, so ist es an sich klar, dass hierdurch auch der Zeit ein unbedingtes Recht in Entwicklung und Herausstel- lung solcher Eigenthümlichkeit eingeräumt werden muss; denn es ist unverkennbar, dass in der früheren Zeit, je näher sie der Einwanderung liege, noch ein festeres An- schliessen an das was stammhaft ist, Statt finden werde, während die spätere in der Durchbildung eines Principes, das dem individuellen Organ angemessen war, weiter fortgeschritten, und zu dem möglichsten Grade einer Consequenz in dieser Bezie- hung gelangt sein müsse.
Zweierlei haben wir deshalb bei der Bestimmung solcher Unterschiede fest- zuhalten, zunächst den Ort, d. h. das Dialectische innerhalb der einen bestimmten Sprache des Volkes, wie denn etwa das Organ des Niederdeutschen von dem des Hoch- deutschen abweicht; dann die Zeit, da in dem historischen Gang die beginnende Entwicklung eines Lautprincipes von der vervollständigten Durchführung desselben genau zu sondern ist. Für das Römische indessen, haben wir uns bei solchen Un- tersuchungen vorziglich in der Gränze des bestimmten Dialectes zu halten, da es sich später ergeben wird, dass die benachbarten Verzweigungen, wie etwa das Umbrische, ganz verschiedenen Principien folgten; minder ist uns das Zeitliche von Wichtigkeit, weil seit der Epoche, von welcher ab sich die schriftlichen Monumente herschreiben,


