Geſichtspunkten wir bei dieſen Prüfungen geleitet wurden. Dieſe Ein⸗ ſtellung fand in den erſten Jahren nicht den Beifall der externen Prüf⸗ linge, die bei ihrer Vorbereitung größeren Wert auf die Stoffmenge ge⸗ legt hatten; freilich ſtanden Quantität und Qualität dann in umgekehrtem Verhältnis zu einander. Nachdem jedoch die Leitung des privaten Aus⸗ bildungskurſus durch wiederholte, eingehende Beſprechungen die grund⸗ legenden Nichtlinien unſeres Unterrichts kennen gelernt und ſelbſt darnach verfahren waren, nahmen dieſe Prüfungen einen für Prüflinge und Prü⸗ fende weſentlich intereſſanteren, normalen Verlauf und zeitigten beſſere Erfolge.
Dieſe Prüfungen der Externen bedeuteten für die Damen und Herren des Lehrkörpers eine oft recht undankbare Aufgabe und eine ſehr ſtarke Mehrbelaſtung. Trotz wiederholter mündlicher und ſchrift⸗ licher Geſuche, dieſe unangenehme Bürde, die dazu gar nicht ſelten mit berechtigtem Ärger verknüpft war, abwechſelnd auch auf die Lehrer⸗ ſeminare zu verteilen, wurde ſie nicht von uns genommen.
Oſtern 1905 fand die erſte Entlaſſungsprüfung an unſerer An⸗ ſtalt ſtatt, der wir zwar mit berechtigter Zuverſicht, aber doch mit einer gewiſſen Spannung entgegenſahen. Von der recht gut bean⸗ anlagten, ſehr fleißigen und höchſt pflichttreuen Klaſſe durften wir auf Grund der recht guten Jahresleiſtungen auch eine mindeſtens gute Entlaſſungsprüfung erwarten; immerhin können dabei unvorhergeſehene Zwiſchenfälle und damit unangenehme Enttäuſchungen eintreten. Die Leiſtungen der Klaſſe und damit die Ergebniſſe der Prüfung überſtiegen jedoch bei weitem unſere Erwartungen. Erfreulicherweiſe ſah man bei dieſer erſten Entlaſſungsprüfung von einer Befreiung der beſſeren von der mündlichen Prüfung ab, ſo daß ſie das wirkliche Klaſſenbild dar⸗ ſtellte und ſich nicht wie ſpäter nur auf die ſchwächeren Schü⸗ lerinnen beſchränkte.
Die Schlußprüfung im Frühjahr 1907 verlief für die Klaſſe genau ſo wie die Entlaſſungsprüfung, obwohl die Prüfungskommiſſion außer dem Direktor und den beiden Religionslehrern aus lauter Herren beſtand, die unſeren ehemaligen Schülerinnen fremd waren. Die Anſtalt hatte mit dieſen beiden Prüfungen gewiſſermaßen ihre Feuerprobe beſtanden und gezeigt, daß ſie ſich den Lehrerſeminaren als ebenbürtige Schweſter zur Seite ſtellen und daß ihre Schülerinnen Anſpruch auf Gleich⸗ berechtigung mit den Lehrern erheben durften. Wir ſind darum dieſen Abiturientinnen zu beſonderem Dank verbunden, da ſie in hohem Maße mit dazu beigetragen haben, die Anſtalt in den Sattel zu heben und und ihr Anſehen zu begründen.
Eine der jungen Damen dieſer Klaſſe unterzog ſich 1911 auch der erweiterten Prüfung mit dem beſten Erfolg. Da jedoch im Art. 33 des Volksſchulgeſetzes von 1874 die Zulaſſung von Lehrerinnen zu dieſer Prüfung nicht vorgeſehen war, ſo lehnte die Schulabteilung unter Be⸗ rufung auf den Wortlaut des Geſetzes ihr Geſuch um Zulaſſung zu dieſer Prüfung zunächſt ab. Erſt nach wiederholtem mündlichen und ſchriftlichen Erſuchen des Direktors um Gewährung ihres Geſuchs er⸗ folgte die Genehmigung, nachdem die Bewerberin vorher einen Revers unterzeichnet hatte, in dem ſie auf alle Rechte und Anſprüche, die ſie vielleicht auf Grund dieſer Prüfung beanſpruchen und erheben konnte, ausdrücklich verzichtet hatte.
Mit Genugtuung kann ſie ſich heute ſagen, daß ſie auf die geho⸗ bene Stellung, die ſie nun einnimmt, mit wohlerworbenem Recht Anſpruch erheben darf.
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