Ausbildung waren ſie auch meiſt nicht in der Lage, den Unterricht in der Mathematik, in den Naturwiſſenſchaften und im Geſang in den Oberklaſſen zu erteilen, den man den Lehrern übertrug, die ihrerſeits gewöhnlich den Unterricht in anderen wichtigen Gegenſtänden ihrer eigenen Klaſſen an ihre Amtsgenoſſinnen abgeben mußten, was den meiſten von ihnen höchſt unangenehm war. Darob bildeten ſich oft Ge⸗ genſätze aus, die dadurch noch verſchärft wurden, daß man in den Lehrerinnen, die faſt nur nach größeren, begehrteren Orten kamen, höchſt unangenehme Wettbewerberinnen erblickte; dazu kam nicht ſelten noch der Umſtand, daß manche von ihnen in nicht gerade taktvoller Weiſe ſich„höhere Lehrerinnen“ nannten, um dadurch ihre Ausbildung an der höheren Schule noch beſonders zu betonen und ſich damit über ihre Amtsgenoſſen zu erheben.
Außer dieſen gab es noch ſolche, die ſich privatim vorbereitet und an einem Lehrerſeminar die Abgangsprüfung abgelegt hatten. Es war faſt durchweg ein höchſt dornenvoller, mit vielen Hinderniſſen verſehener Weg, den dieſe Armen bis zu ihrer Prüfung durchwandern mußten. Denn zu einer geregelten, normalen Erreichung ihres Zieles fehlte den meiſten von ihnen die Gelegenheit, die Mittel, die Kraft und die Zeit. Miniſterialrat Dr. Eiſenhuth, der bis 1892 als Seminar⸗ direktor in Alzey wirkte, hat uns wiederholt erzählt, daß dieſe Prü⸗ fungen zu den aufregendſten Zeiten, zu den ſchwarzen Tagen ſeines Le⸗ bens gehörten, da ſie faſt nie ohne einen Ohnmachtsanfall verlaufen ſeien. Denn die armen Prüflinge waren gewöhnlich bis zur Erſchöpfuung ab⸗ gearbeitet und nervös ſo ſtark erregt, daß es nur eines kleinen An⸗ ſtoßes bedurfte, um den Zuſammenbruch herbeizuführen. Und da er in der Regel in Gegenwart der anderen Prüflinge, alſo coram publico erfolgte, ſo wirkte er meiſt anſteckend. Daß bei ſolchen Erfahrungen die Prüfenden die Anforderungen auf das äußerſt zuläſſige Maß herab⸗ ſchraubten, mindeſtens ein Auge zudrückten, iſt nur zu leicht begreiflich.
Nach Art. 36 des Schulgeſetzes von 1874 war die Regierung gehalten, für die Errichtung eines oder gar mehrerer Seminare für Volksſchul⸗ lehrerinnen Sorge zu tragen. Wie kam es aber, ſo fragt man unwillkür⸗ lich, daß ſie trotz ihrer Dringlichkeit dieſer Forderung bisher nicht nach⸗ gekommen war? Solange der geiſtige Vater des Schulgeſetzes von 1874 im Amte war, ſollte keine Neuerung oder AÄnderung eintreten, weil er dadurch eine Gefährdung ſeines ganzen Werkes befürchtete. Obgleich ſein Amtsnachfolger des öfteren die Nöte der privatim vorbereiteten Prüf⸗ linge und die Unzulänglichkeit ihrer Vorbildung durch die Praxis hin⸗ reichend kennen gelernt hatte, ſo mußte er den Plan der Gründung eines S. f. V. aus leicht begreiflichen Gründen ſchon deshalb noch etwas hinausſchieben, weil die Neuregelung der Beamten⸗ und Lehrer⸗ beſoldungen dem Staate gewaltige Mehrausgaben verurſachte. Als je⸗ doch um die Jahrhundertwende in dem Staatshaushaltsplan das Gleich⸗ gewicht wiederhergeſtellt war, als ſich ferner die Zahl der reinen Mäd⸗ chenſchulklaſſen auf 500 erhöht hatte, hielt man den Augenblick für ge⸗ kommen, die Verwirklichung des Planes in die Wege zu leiten. Zur Begründung ihrer Neuforderung ſtand der Regieruung ein ſehr reich⸗ haltiges Material zur Verfügung, ſo daß ſie im Voranſchlag von 1902 die Summe von 33 460 M. für die neuzugründende Anſtalt einſtellte, eine gar kleine Summe gegenüber dem geſamten Staatshaushalt von einigen Millionen.
Da durch die Gründung eines S. f. V. das Verſprechen eingelöſt wurde, das Regierung und Landſtände durch Art. 36 des
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