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Anno etc. 1368.
Erlegte Cunrad Spiegel ritter bei der Aldenburg unferre bei der stadt Felßperg viel burger von Herß- feldt, denn er war des abts Bertholts von Felckerß- hausen offener und abgesagter feind. Der Herß- feldische chronographus Johan Nhuen sagt selbs von dreihundert, so todt sollen sein blieben. Und dieses ist geschehen uf donerstag nach invocavit in der fasten.
Von dem, was Lauze hier erzählt, schweigt Nuhn bei Senckenberg und der Anonymus vollständig.
Ziehen wir den Schluß aus obigen Zusammen- stellungen, so ergiebt sich folgendes. Nuhn hat min- destens zwei Werke über hessische Geschichte verfaßt: das eine behandelt die Ereignisse, die sich während seines Aufenthaltes in Hessen ¹) dort zutrugen; in dem andern wird die frühere hessische(und bis zur Tren- nung beider Länder wohl auch die thüringische) Ge- schichte dargestellt. Das an erster Stelle genannte ist dieselbe Arbeit, die Senckenberg a. a. O. unter Nuhns Namen veröffentlicht hat. Ganz richtig ist darauf aufmerk- sam gemacht worden ²), daß dieselbe in zwei Teile zerfällt, deren erster in großen Zügen die hessische Geschichte von den frühesten Zeiten bis z. J. 1479 enthält, wäh- rend der zweite im Anschluß hieran sich mit der Zeit- geschichte befaßt. Daß der erste Abschnitt von Nuhn herrührt, geht aus der Vorrede hervor. Dort heißt es S. 388:»Und durch zugeneygter gunst des fürstenthumbs zu Hessen und Düringen wöll mir gott die gnade gön- nen, als ich hoffend binn zu seiner gnaden, so will ich Johannes Nohen von Herßfeldt mit schreiben eröffnen weitläufftigen anfang der zweyen fürstenthum Hessen
¹) So ist wohl die oben S. 163 mitgetheilte Angabe Lauzes zu verstehen, die der Vorrede Nuhns entnommen zu sein scheint. ²) Senckenberg III, Praeloqu. p. 54 u. Wenck a. a. O.§ 10.


