mans zu erkennen ge- geben, welches sie fur- baß an iren herren gelangen und die stadt allenthalben bewachen und verwaren lossen, dornach diejenigen, so von solcher handelung wegen verargwonet und suspect gewesen, ge- fenglich lossen ein- ziehen.
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marggraven wolten ein- gelaßen haben, viel- leicht darum, daß sie ihm der erbeinigung nach mehr dan hertzog Otten geneigt waren
Und das hatte der edle Heß vernommen, und wie gram ihm sein herr war, so rannte er doch dag und nacht als der getreue und warnete seinen herrn und stund sein abentheur. Der landtgraf glaubet ihm und fand die zeichen wahr und gerecht und ließ die, so daran schul- dig waren, fangen und zu Cassel auf dem marckt ihnen die köpff abschlagen.
Schon der Umstand allein, daß Nuhn bei Sencken- berg sowohl wie der Anonymus mit keinem Worte der Landgräfin Erwähnung thun, während sie nach Lauzes Darstellung ganz im Vordergrunde steht, genügt, um die Annahme der Benutzung einer dieser beiden Quelleu durch Lauze auszuschließen.
Zu dem gleichen Ergebnis führt ein Vergleich der Berichte über die Reise Ludwigs I. nach Aachen und
die dort gepflogenen Verhandlungen.
Lauze S. 263 ff. Nuhn a. a. O. S. 443 f. Anonymus a. a. 0.
(2. J. 1429).
S. 417 fr.
Droben ist angezei- Zu hören von dem In dieser zeit starb get, das nochdem Jo- frommen fürsten ein auch das hertzogthum hanna die tochter Jo- seltzam geschicht, wie Prabandt gantz erblos hannis des namens des gehört ist, daß der uhr- und waren nicht rech-


