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dacht ¹); gestorben scheint er erst im Jahre 1554 zu sein, denn in diesem Jahre wurden nach dem Ratsprotokoll von Donnerstag nach Pfingsten die Friedberger Bürger Niclas Morlen und Hans Lemp„zu vormundern Christoffel des schulmeisters verlassenen kindts“ ernannt ²).
Die weitere Entwicklung der„gemeinen“(d. i. ge- wöhnlichen) oder„teutschen? Schule zu Friedberg zu schildern, dürfte sich vielleicht an einem anderen Orte Gelegenheit finden; hier war es nur unsere Absicht nach- zuweisen, dass schon vor der Reformation eine solche Schule in Friedberg vorhanden war, und dass dieselbe auch nach der im Jahre 1543 erfolgten Gründung der Lateinschule, wenigstens noch einige Zeit lang, weiter bestanden hat. Wie lange dies der Fall war, lässt sich nicht mehr genau feststellen; wahrscheinlich ist es jedoch, dass die„teutsche“ Schule etwa im Jahre 1550 ³), also noch bei Lebzeiten Bartlofs, mit der lateinischen Schule vereinigt wurde, und es von da an etwas über 20 Jahre hin- durch besondere deutsche Schulen in Friedberg nicht gab.
¹) Hospitalrechnung v. 1545 u. 1546:„16 sh. Christoffero schulmeistern von wegen des Capittels de ao 45; 16 sh. Christoffeln schulmeistern geben von wegen des Capittels de ao 46; Präsenzrechn. 1546“(vgl. oben).
²) Ober den Familiennamen dieses Lehrers vgl. R. P. v. Do. n. Urbani 1554:„Uff heut sind zwen gultbrieff, einer uber 3 gulden geldts, der ander uber 3 gulden ein ort, Elsen, Christoffell Bartlofs verlassenen kindt, zustendig, von Niclas Morlin als vormundern dieses kinds hinder einen Erbaren Rhatt hinderlegt worden“ und R. P. v. Do. n. Viti 1554: Niclas Morlen und Hans Lempe, Vormünder von„Christoffel Bartloffs dochter“.
³) R. P. v. Freit. n. Judica 1550:„Wie auch weither alhie dye gemein schuele bestelt werde, soll kunfftiglich zum besten bedacht werden“. R. P. v. Do. n. Purif. M. 1552:„Meckeln Adamen sol angesagt, werden, von der teutschen schuele haltung abzustehen“. Zwischen 1554(Anordnung einer Vormundschaft für„Christoffel des schul- meisters verlassenen kinds“, vgl. oben) und 1578 werden„deutsche Schul- meister“ in den Ratsprotokollen nicht erwähnt. Der erste, der wieder vorkommt, ist„Johannes Horandus, Teutsch Schuelmeister“(R. P. v. 18. Dez. 1578).


