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Alber gefunden hatte ¹). Der letztere bewarb sich vier Jahre später um das Schreiberamt; sein Gesuch wurde zwar abgeschlagen, aber„dweyl die schule noch zur zeyt mit einer zemelichen und geringen Zale Jungen erhalten und der schulmeyster sich dobey nit betragen mag“, wurde ihm zur Entschädigung ein Freitisch im Augustiner kloster bewilligt ²).
1531 lernen wir dann einen„Meister Melchior schuelmeister“ kennen, der die früher gegebene Zusage, Priester zu werden, nicht halten will und deshalb auf sein„gotslehen“ d. i. die ihm verliehenen Einkünfte eines Altars verzichten soll ³). Wie es scheint, gab er schliess- lich dem Drängen des Rates nach, denn er blieb Altarist) und erhielt im Schuldienst einen Gehilfen in Heinrich Meers von Groningen(d. i. Grüningen), der ihm 1533 probeweise für ein halbes Jahr als„Unterschulmeister“ beigegeben wurde⁵). Es ist dies, beiläufig gesagt, der einzige Fall aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in welchem zwei Lehrer an der gewöhnlichen Schule nebeneinander erwähnt werden, sonst ist in den Ratspro- tokollen und sonstigen Urkunden aus dieser Zeit stets nur von einem Lehrer die Rede. Erst 1580 werden wieder zwei„teutsche“ Schulmeister, Lukas Moser und Johannes Horandt, als gleichzeitig im Amte befindlich genannt ⁰).
Nach Heinrich Meers von Grüningen wurde 1534 „Joachimus Holshausen von einem Erbarn Rath zu
¹) R. P. v. 15. u. 22. Dezbr. 1524. Auch Andreas Alber musste, wie vermutlich alle Lehrer bei ihrem Dienstantritt, dem Rate einen Revers ausstellen, vgl. R. P. v. Do. n. Convers. Pauli 1525:„der schulmeister soll ein revers von sich geben noch alter gewonheidt“.
2) R. P. v. Freit. n. Präs. M. 1527 u. Do. n. Mis. dom. 1528.
3³) R. P. v. Do. n. Präs. M. 1531; Do. n. Ascens. 1532:„Dweil Meister Melchior schuelmeister nit gemeint, priester zu werden: sall er vonn dem gots lehenn, damit Ine ein Erbar rat gnediglich versehenn, abdretten“ u. ein späteres Protokoll aus demselben Jahr(Datum nicht mehr erkennbar):„Dem Schulmeister soll von rats wegen gesagt werdenn. das er seinen altare unnd presentation dem rat widderumb behendige und zustelle; wo er dann zu nest(nächst) komender fronfasten furtfarnn und priester wurde, soll Ime alsdann solcher altar nit verhaltenn und vor einem andern widerumb zugestellt werdenn.“
4) Als solcher führte er im Jahre 1533 die Präsenzrechnung, wie deren Aufschrift zeigt:„Hi sunt Census presentie parochialis ecclesie oppidi Fridburg anno dni 1533 per Magistrum Melchiorem presentiarium conscripti“.
⁵5) R. P. v. Do. n. Felicis 1533:„Uf heinrich meers vonn Groningen, des newen underschulmeisters, bit salle er nebennd Meister Melchiorn ein halb iar zu mitverwaltung der schuel zu uersuchen angenommen werden.“
) R. P. v. 8. Sept. 1580 u. v. 26. Jan. 1581.


