— 2—
Latein, soweit es zum Verständnis der Kirchengesänge und Gebete erforderlich schien ¹).
An der Schule wirkte ein Lehrer, der in den Ur- kunden lateinisch als rechor pareulorum oder reclor scola- rium, deutsch als kindermeysler, teutscher Schulmeister oder einfach als Schulmeister bezeichnet wird ²).
Zur Unterhaltung des Lehrers dienten(ebenso wie zu der der Geistlichen) in erster Linie Geldbeträge, die auf Grund von Verschreibungen Friedberger Einwohner von diesen oder ihren Nachkommen alljährlich an den- selben entrichtet wurden. Von Urkunden über solche Ver- schreibungen, sog. Gultbriefen, werden in einem aus dem 16. Jahrhundert stammenden Verzeichnis der Gultbriefe „zur gemeinen Präsenz Friedberg gehörig“ erstens vein brieff besagé uber 4 pfondt heller dem Schulmeyster gefallé võ der gemey psentz“ aus dem Jahre 1411 ³) und zweitens unter der Uberschrift„Diss noch geschriben gehort einem schulmeyster in der stadt Fridbergk“ weitere fünf solcher Briefe aus den Jahren 1418(über 8 ₰), 1427(1 ½ sh.) 1456 (8 sh.) und 1493(1 sh.). aufgezählt. Weitere Gebaltsteile bezog der Lehrer für seine Funktionen als Kantor bei dem öffentlichen Gottesdienst aus verschiedenen weltlichen und geistlichen Fonds, zum Beispiel: 6 heller für„die mess in der fronfasten zu singen? aus der Stadtrente ¹), 16 sh. aus dem Pfarrkirchenbaufonds?5), davon 9 sh. für „das Salve zu singen“, aus der Praesenz 9 sh. für„das
¹) Ratsprotokoll(R. P.) v. Donnerst. n. Jubilate 1540 und Dienst. n. Innocent. 1544.
²) Zu„rector parvulorum“ und„kindermeyster“ vgl. Dieffenbach a. a. O0., Barfüsser-Schulrechnung(B. Sch. R.) 1555, unter Einnahme, ferner den unten mitgeteilten Revers von Heinrich Wissemer; die Nach- weise für die übrigen Benennungen sind aus dem Folgenden zu ersehen. Dass der Ausdruck„teutscher“ Schulmeister nicht erst nach Gründung der Lateinschule im Jahr 1543 entstanden ist, lehren die R. P. v. Do. n. Math. 1537, Freit. n. Othmari 1540 u. Do. n. Reminisc. 1541, vgl. unten.
³) Präsenzrechnung v. 1533:„Item 4 F hlr. rectori scholarium“, Registrum censuum ac siliginum parochialis ecclesie opidi Fridbergck de a0 1533(Friedberg) und 1539(St. A.):„Item 4 heller Rectori scolarium“, dieselbe Rechnung de ao 1543:„16 sh. 3 ₰ rectori scolarium“. In der nämlichen Rechnung von 1544 und 1546 kommt dieser Ausgabeposten nicht mehr vor, dagegen unter der Uberschrift Distributio domus IIombergek: „Rectori ac camp(anatoribus d. i. den Glöcknern) 7 ½ ₰„ und unter Distributio domus zur Jungfrawen:„Rectori 8 ₰⁰.
⁴) Ussgiftt(der Stadtrente) anno XO quinto d. i. 1495:„Item die mess in der fronfasten zu singen, dem schullmeister geben 6 heller“.
5) Kirchenbaurechnung v. 1500(St. A.):„Schulmeister uff der Pfarr gibt man ierlichen 16 sh.“, 1503(St. A.) unter der Uberschrift dem Sorntlje- meister:„Item 16 sh. Gerhardo Kiderichen bezahlt von der Schule und vom Salve etc.“, 1517 u. 1518:„Item 9 sh. dem scholmeister vom Salve“.


