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deshalb dürfe sich kein Mechanismus in irgend ein Fach des Unterrichts einschleichen. Der Privatfleiſs der Schüler sei sorgfältig zu beachten, man habe ihm einen methodologischen Unterricht zu erteilen, wie er sich gehörig vorbereite und wiederhole. Auch sei es nöõtig, daſs sich die Lehrer verständigten, wie viele Privatarbeit ein jeder aufgebe, damit nicht jeder Einzelne die freien Stunden des Schülers in Anspruch nehme und ihn dadurch überlade. Ferner wird hervorgehoben, dafs kein Schüler in eine Klasse aufzunehmen sei, der nicht die dazu erforderlichen Vorkenntnisse besitze, wie auch dals die Zahl der Schüler einer Klasse nicht so groſs sein dürfe, dafs der Lehrer sie nicht gehörig übersehen könne. Dann habe aber der Lehrer auch die Pflicht, den schwächeren Schülern nachzuhelfen und sich nicht ausschlieſslich mit den fähigeren zu beschäftigen, weshalb häufige Wiederholungen des Vor- getragenen in gröſseren oder kleineren Abschnitten unumgänglich nötig seien.
An diese Ausführungen schlielsen sich nähere Bestimmungen über die Lehrgegenstände und die Lehrform im Einzelnen. Hinsichtlich des Sprachunterrichts wird bestimmt, dals die Lehrmethode mit Rücksicht auf lebende und tote Sprachen verschieden sein müsse. Bei jenen werde mit dem mündlichen Ausdruck der Anfang gemacht, wohingegen in letzteren, weil sie von Völkern geredet und geschrieben wurden, die in ihrer Kultur und ihren Vorstellungen von den unsrigen abwichen, Unterredungen über die gewöhnlichen Vorfälle des Lebens nicht im Geiste dieser Sprachen vorgenommen werden. Es folgt die Festsetzung des Lehrzieles und der Lehraufgaben für jedes Fach, sowie die Verteilung des Stoffes auf die vier Klassen, doch vermifst man eine Angabe der den einzelnen Gegenständen zugewiesenen Stundenzahl; diese wurde erst später festgestellt. Die deutsche Sprache soll von dem analytisch grammatikalischen Unterricht bis zum Lesen und Erklären leichter Schriftsteller und Verfertigen schriftlicher Aufsätze fortgeführt werden. Die französische Sprache wird in den drei oberen Klassen gelehrt. In der dritten Klasse soll das Lesen geübt und der etymologische Teil der Sprachlehre durchgenommen werden, in der zweiten und ersten der(sicl!) Syntax. Hier werden leichte Schriftsteller gelesen, auch französische„Schrift- liche Aufsätze“ verlangt. Im Lateinischen werden für die vierte und dritte Klasse Chresto- mathieen empfohlen; in der zweiten Klasse sollen Eutropius, Cornelius und Phaedrus, in der ersten Julius Caesar sowie leichtere Stücke aus Cicero und Ovid gelesen werden. In den beiden oberen Klassen sind„lateinische schriftliche Aufsätze“ zu verfertigen, die von grammatikalischen Fehlern immer freier werden müssen. Unter diesen wie auch unter den französischen„Aufsätzen“ sind jeden- falls keine freien Ausarbeitungen, sondern nur Übersetzungen aus dem Deutschen in das Lateinische und Französische gemeint. Diegriechische Sprache wird im Winterhalbjahre in der zweiten Klasse angefangen, so dals die Schüler im Pädagogium 3 Semester hindurch mit ihrem Studium beschäftigt werden; es soll ihr aber täglich eine Stunde gewidmet werden. Diese Bestimmung ist nicht durchgeführt worden, da der Lektionsplan vom Wintersemester 1817/1818 ab dem Griechischen nur 4 wôchentliche Stunden zu- weist. Als Unterrichtsaufgabe wird für die dritte Klasse die Durchnahme der Deklinationen, des Adjectivs und seiner Komparation sowie des Hilfzeitwortes, für die erste der ganze übrige Teil der Formenlehre bestimmt. In beiden Klassen soll aus dem Griechischen in das Deutsche und aus dem Deutschen in das Griechische übersetzt werden.
Von den Wissenschaften hebt der Lehrplan besonders die Mathematik hervor, und zwar sollen in der Arithmetik die vier Spezies in benannten und unbenannten Zahlen, die Brüche, die Regel de tri, die Ketten-, Gesellschafts- und Rabattrechnung mit besonderer Berücksichtigung des praktischen Lebens, die Lehre von den Malsen, Gewichten, Geldsorten und Geldkursen behandelt werden; auch die Wechselrechnung, die Lehre von den Proportionen und eine Anleitung zu der ein- fachen Buchführung ist zu geben. Aufserdem wird in allen Klassen Geometrie gelehrt, in der vierten: Maſsverhältnisse in Rücksicht der Linien und Winkel, in der dritten Ausmessen der Flächen, in der zweiten die beweisende Elementargeometrie bis zur Kongruenz der Dreiecke, in der ersten die weitere Geometrie und Stereometrie sowie die ersten Grundsätze der Mechanik. Die N aturbeschreibung


