Aufsatz 
Festschrift zur Gedenkfeier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt / Königliches Gymnasium Wiesbaden
Entstehung
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verblieben, waren der Rektor Schellenberg, der Konrektor Steinmetz und der Hilfslehrer Benefiziat J. B. Fischer. Für das Pädagogium waren nach§ 17 des Schuledikts vier Hauptlehrer vorgesehen, ein Rektor, ein Prorektor und zwei Konrektoren, sodann die zum Unterricht in Gesang, Schreiben und Zeichnen erforderlichen Nebenlehrer. Durch Entschlieſsung des Herzogs wurde nun bestimmt, daſs die Leitung der Schule dem bisherigen Rektor Schellen- berg auch ferner übertragen werde. Der Konrektor Steinmetz wurde zum Prorektor ernannt. Als erster Konrektor wurde der Lehrer am Gymnasium zu Kreuznach und Pfarrer zu Münster Lichtenberger berufen, als zweiter der bisherige Hilfslehrer Fischer angestellt. Zeichenlehrer wurde der bis dahin am Gymnasium in Weilburg beschäftigte Phil. Albrecht, Gesanglehrer der Knabenlehrer an der Wiesbadener Elementarschule Joh. Jak. Kunz. Da sich die Uebersiedelung des Konrektors Lichtenberger verzögerte, so muſste die Eröffnung des Pädagogiums hinausgeschoben werden. Sie erfolgte erst am 14. Juni 1817, dem Geburtstage des Herzogs Wilhelm. An diesem Tage versammelten sich die Lehrer und 19 neue Schüler in dem Hause des Rektors, begaben sich dann in gemeinsamem Zuge in das grölſste Lehrzimmer des Schulgebäudes, in welchem die Schüler der ehemaligen Friedrichsschule schon versammelt waren. Nach dem Absingen eines aus dem Anlaſs gedichteten Liedes hielt der Rektor eine Rede, in der er über den Zweck der Anstalt sprach und den Schülern ihre Pflichten ans Herz legte. Nachdem er sodann die von ihm entworfeneGesetzestafel verlesen hatte, erklärte er, dals die anwesenden Lehrervon dem heiligen Gefühle begeistert seien, jeden Zögling nach seiner Indiviqualität zu behandeln und auf ihn alle Wohlthaten des Unterrichts und der Erziehung ergehen zu lassen, sobald die Bereitwilligkeit vorhanden sei, den Anweisungen mit Lust und Liebe zu folgen. Hierauf schlossen die Lehrer einen Kreis, reichten sich die Hände und gelobten in Gegenwart der Schülerdas edle Werk der Bildung nach Kräften zu befördern und das Reich des Schönen, Guten und Erhabenen zu erweitern. Die Feierlichkeit wurde mit Gesang, einem Gebete und einer das Geburtsfest des Landes- fürsten berührenden Ansprache geschlossen. Die Frequenz, mit der die neue Anstalt eröffnet wurde, betrug 94. In der vierten(untersten) Klasse saſsen 24, in der dritten 21, in der zweiten 33, in der ersten 16 Schüler. Als Unterrichtslokal mufste zunächst das obere Stockwerk in dem an der Ecke der Kirch- und Schulgasse gelegenen, in der Mitte des 16. Jahrhunderts erbauten, später zweimal durch einen Neubau ersetzten Schulhause weiter benutzt werden. Ein neues Gebäude, das noch jetzt am Marktplatze stehende Schulhaus, war indessen im Bau begriffen; es wurde am 5. November 1817 feierlich eingeweiht. Wie das alte Haus diente auch dieses der Volksschule und der höheren Schule zugleich; es war auch auf gemeinsame Rechnung des durch das Schuledikt vom 24. März 1817 geschaffenen Centralstudienfonds und der Stadtkasse errichtet worden.

Unsere Aufgabe ist es nun, die ganze innere Einrichtung der neuen Anstalt zur Dar- stellung zu bringen. Zu dem Zwecke empfiehlt es sich, zunächst die über die Organisation der Pädagogien handelnden Paragraphen des Schuledikts hier mitzuteilen. Sie lauten wie folgt:

§ 17. Pädagogien, deren Zweck und Einrichtung.

Pädagogien oder Gelehrten-Elementarschulen als allgemeine höhere Bildungsanstalten für diejenigen, welche dem eigentlich gelehrten Staatsdienst sich nicht widmen wollen, und als besondere Vorbereitungs-Anstalten für diejenigen, welche sich demselben widmen wollen, sollen zu Wiesbaden, Dillenburg, Idstein und Hadamar errichtet, deren erstes mit Lehrern von allen Konfessionen, von den anderen aber Dillenburg vorzugsweise mit reformierten, Idstein mit lutherischen und Hadamar mit katholischen Lehrern besetzt werden.

Bei jedem Pädagogium werden vier Hauptlehrer, ein Rektor, ein Prorektor und zwei Konrektoren, sodann die zum Unterricht in der Gesanglehre, im Schreiben und Zeichnen notwendigen