Aufsatz 
Untersuchungen über die Wortfolge der Umgangssprache / von Hans Reis
Entstehung
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der Anfangsstellung der hinweisenden Ausdrücke nicht auf unsere Mundart beschränken, ja nicht einmal auf die deutsche Sprache, sondern die meisten indogermanischen Sprachen umfassen. Allgemeine, aus dem Wesen der Sprache entspringende Gründe scheinen ja auch für eine grössere Ausdehnung zu sprechen. Die Anfangsstellung entspricht nämlich dem früheren Auftreten derjenigen Vorstellung, die durch die hinweisenden Wendungen ausgedrückt wird. Diese ist ja entweder die Vorstellung des vorher Mitgeteilten oder die der gegenwärtigen Situation im allgemeinen, und erst nach dem Auftreten dieser Vorstellung entsteht die Einzelvorstellung, die in der Hauptaussage(dem psycho- logischen Prädikat) ihren Ausdruck findet. Wenn solche allgemeinen Erwägungen für sich allein einiges Misstrauen verdienen, so sind sie doch zulässig, wenn sie durch die Erscheinungen der Sprachgeschichte ihre Bestätigung finden. Ausser den germanischen Sprachen zeugen hierfür auch die romanischen Sprachen, das Griechische und das Altindische(vgl. Delbrück, Syntaktische Forschungen III S. 51). Selbst für eine nichtindogermanische Sprache, für das dravidische Telugu, hat Jakobi in seiner SchriftCompositum und Nebensatz festgestellt, dass in der Regel ein Für- wort an der Satzspitze steht.

Wenn nun aus anderen Spracherscheinungen, z. B. aus der Zusammensetzung der indoger- manischen Verbal- und Nominalformen mit Recht der Schluss gezogen werden kann, dass allgemeine hinweisende Fürwörter recht oft hinter die Einzelaussage gestellt worden sind,*) so widerspricht dieses unseren obigen Ausführungen nicht, da wir ja eine dreifache Art der Stellung der hinweisenden Worte festgestellt haben: nur am Anfang, nur am Schlusse und drittens zugleich am Anfang und am Schlusse. Hiernach lässt sich also keine feste Regel über die gegenseitige Stellung von Exposition und Hauptaussage geben. Von den drei erwähnten Stellungen scheint in der mittel- rheinischen Mundart die erste häufiger vorzukommen als die beiden andern zusammen, die zweite und dritte aber dürften im ganzen wohl gleich häufig zu finden sein.

7. Nachträgliche Ergänzungen des Satzes.

Die bisherige Erörterung hat die Wortfolge in unserer Umgangssprache nach rein psycholo- gischen Gesichtspunkten festzustellen gesucht; auf die überlieferten Wortformen ist hierbei gar keine Rücksicht genommen worden. Wir haben nur die aus dem Wesen der Sprache fliessenden Grundsätze kennen gelernt, nach denen sich die Aufeinanderfolge der Begriffe in der Sprache regelt. Daneben gibt es noch überlieferte Stellungsgewohnheiten, die im Neuhochdeutschen bei dem Zeitwort und dem Prädikatsnomen vollständig zu Gesetzen geworden sind. Wie die Formen der Deklination und Konjugation, so verdanken auch diese überlieferten Stellungsgewohnheiten ihre Entstehung lediglich psychologischen Voraussetzungen. Während aber letztere immer dieselben bleiben, erleiden Wortformen und Wortgruppen in der Sprachentwicklung eine mehr oder minder starke Veränderung; die grammatischen Einteilungen werden daher bald stark von den psychologischen abweichen. Da aber letztere in der Sprache immer wirksam bleiben und sich mit den überlieferten grammatischen Typen kreuzen, ergeben sich leicht Ansätze zu einer neuen Entwicklung. Ein solcher Ansatz ist in der neuhochdeutschen Wortfolge der Nachtrag. Unsere deutsche Wortfolge hat über die Stellung am Satzende ziemlich strenge Regeln; im Nebensatz steht das Zeitwort regelmässig am Ende, im Hauptsatz dagegen die mit dem Zeitwort inhaltlich eng verbundenen

*) Eine unzulässige Verallgemeinerung liegt jedoch darin, aus diesen zusammengesetzten Formen, wie alt- indisch bharati, griechisch dενeννυνμι, ohne weiteres zu schliessen, dass ursprünglich das Prädikat regelmässig vor dem Subjekt gestanden habe. 3