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Besonders die Vokative stehen gern am Schlusse. In dem oben angeführten Beispiel Wilhelm hören Sie mich Wilhelm ist die Aussage von Vokativen eingeschlossen. Zwei verschiedene Vokative, der des Fürworts und der eines Eigennamens, sind in dem Beispiel da kKomm mal schnell her Karl. Ohne jede Anredeform am Anfang, dagegen mit Vokativ am Schlusse sind folgende Sätze: ich komme dir gleich hin und helfe dir, Karl; gehst du gleich hinweg, Karl; ich habe Sie lange nicht mehr gesehen, Frau Geheimrat.—
Das Fürwort der zweiten Person wird mit Vorliebe zugleich an den Anfang und das Ende gesetzt, vgl. du dummer Mensch du; du bist doch ein altes Kind du; du schandharer Mensch du(Niebergall S. 87). Sie haben mir ja gar nichts davon gesagt, Sie einfältiger Mensch Sie. In Mainz sind solche Sätze mit wiederholtem Fürwort am Schlusse vielleicht häufiger als ohne dieses. Auch das Fürwort der ersten Person kann in solcher Weise wiederholt werden: ich habe es gesagt, ich; wir können nicht mehr da bleiben, wir. Doch ist dies, verglichen mit dem Fürworte der zweiten Person, nur selten; der Grund dafür ist der gleiche wie der S. 12 angeführte.
5. Hinweisende Ausdrücke und unvermittelte Anfügung im Zusammenhang der Rede.
Mit dem Hinweis auf die Anschauung verbindet sich leicht der Hinweis auf das Folgende, noch zu Sagende und der Hinweis auf das Vorhergehende, das bereits Gesagte. Das letztere gehört immer in das Gebiet der Sinnesempfindung und zwar stets der Gehörsempfindung, häufig auch der Gesichtsempfindung. Der Hinweis auf das noch zu Sagende ist allerdings sehr häufig der Hinweis auf etwas Sichtbares, daneben aber nicht selten auch auf etwas nur Gedachtes. Man könnte nun vermuten, dass der Hinweis auf das Folgende, wenn es in der Anschauung nicht gegeben ist, in der Volkssprache seltener als bei den Gebildeten ist, weil er sich nicht ohne weiteres dem Sprechenden darbietet und scheinbar einiges Nachdenken verlangt. Aber es verhbält sich doch anders; denn der Sprechende ist sich allerdings nicht über den genauen Inhalt des folgenden klar, wohl aber darüber, ob er etwas erzählen, fordern oder fragen will, und diese beschränkte Klarheit genügt im einzelnen Falle für die Wahl des hinweisenden Ausdrucks. Man vergleiche folgende Beispiele, in denen der Hinweis durch Formen von acht geben, sagen, wissen, gelten gegeben wird: gib acht, Kerlchen, du wirst noch manches erleben; Wunderlich, Umgangs- sprache S. 55: sag glei, sag i, miar zuwa habens de lengst Zeit mit ananda g'habt; Binz, Zur Syntax der Basler Mundart S. 6: Waisch was, komm du morn ½ν Mittag auf der Platz; gelt mach koi so langs Geprägel. Niebergall S. 52: gelt, du träumst noch. 8. 16: Gelte Se, ich hab Recht.
Der Gebrauch rückweisender Wörter und Wendungen ist so häufig und so bekannt, dass wir keine Beispiele hier anzuführen brauchen. Die meisten Sätze beginnen ja mit Wendungen, die auf das im vorigen Satze Gesagte hinweisen, und zwar teils durch Wiederholung eines vorherigen Ausdrucks, teils durch Wahl eines anderen Wortes von der gleichen Bedeutung, teils durch ein hinweisendes Fürwort oder Adverbium. Vom streng logischen Standpunkte aus sind solche Wendungen allerdings entbehrlich, da sie ja keine neue Mitteilung enthalten. Aber schon die Schriftsprache verwendet sie in grossem Umfang der grösseren Klarheit wegen, und in der von Pleonasmen und Wiederholungen strotzenden Umgangsprache werden sie erst recht in weitestem Umfange gebraucht. So beginnen in Niebergalls Darmstädter Mundartdramen die meisten Aussage- sätze mit irgend einer auf das Vorhergehende hinweisenden Wendung. Betrachten wir die Sätze


