Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Rath und Conſiſtorium ſchreiten ein im Winter 17911792. 273

Wormſiſche Bürger und Magiſtratsperſonen bey Euch hierüber allbereits aufgetretten ſeyen und um deren Unterſuchung und Abſtellung gebeten, indeſſen aber und bis dieſes geſchehen, ihre Kinder aus der Stadtſchule genommen hätten. Damit wir nun über den Grund oder Ungrund dieſes Punkts beſonders, vollſtändig und auslangend unterrichtet werden, ſo begehren wir von Kaiſerlichen Allerhöchſten Amtswegen hiemit gnädigſt, Ihr wollt das, was ihr bisher in der Sache verfügt und mittelſt eines hierauf ganz allein eingeſchränkten Allerunterthänigſten Berichts in Zeit zweyer Monate anzeigen, falls ihr aber, wie doch nicht zu glauben, noch keine Unterſuchung hierüber angeſtellt, ſolche alſogleich und ohne allen Umtrieb rechtlicher Ordnung nach vornehmen und den Befund nach ihrer förmlichen Beendigung allerunterthänigſt vorlegen; und wir verbleiben Euch mit kaiſerlichen Gnaden gewogen; Gegeben zu Wien d. 14. Oct. 1791.*)

gez. Leopold.

Der Rath decretirte ſofort, das kaiſerliche Mandat ſolle dem luth. Conſiſtorium zu be⸗ ſchleunigtem Berichte übergeben werden. Bis zum 22. Jan. 1792 waren in den Verhand⸗ lungen über Böhmers Ketzereien und über den Streit zwiſchen dieſem und dem Rector bei dem Rath, Scholarchat und Conſiſtorium bereits 27 Berichte und Protocolle abgefaßt worden. Nach⸗ dem das Kaiſerliche Mandat eingetroffen, ſchiebt Knode die Schuld der Verſchleppung der Böhmer ſchen Angelegenheit von ſich, indem er eineVerwahrung zu Protocoll gibt, wodurch er conſta⸗ tiren will, daß er in dem Scholarchat und Conſiſtorium oftmalsmündlich die Erledigung der Böhmer'ſchen Angelegenheit empfohlen habe. Er hatte aber durch ſein Eintreten für Böhmer dieſe Erledigung erſchwert. Nachdem der Kaiſer verfügt, erinnert er daran, daß er für die Erledigung geſprochen, aber nicht daran, daß er durch ſeine perſönliche Gereiztheit die Beſeitigung des Scan⸗ dals unmöglich gemacht hatte.

Ehe noch Böhmer in Folge des Kaiſerlichen Mandats ſeineApologie an das Conſiſtorium abgab, ſcheute er ſich nicht, den öffentlichen Redeact des Gymnaſiums im Frühjahr 1792 in der Weiſe für die Zwecke ſeiner Vertheidigung zu benutzen, daß er durch den Mund ſeiner Schüler ſeine eigene Streitſache führen ließ. Dies kennzeichnet den Mann. Wie Böhmer ſchon zu Oſtern 1791 beim öffentlichen Redeact des Gymnaſiums ſeinen Schüler J. K. Stallmann aus Worms eine im Druck erſchienene Rede überDie Vortheile des Selbſtdenkens halten ließ, worin der unbedingten ſubjectivſten Freigeiſterei das Wort geredet wird, ſo ließ er bei der Oſterprüfung 1792 ſeinen Schüler Georg Lorenz Schöneck eine ſehr bittere und feindſelige, ſpäter im Druck erſchienene Rede halten:Intoleranz der Abſchaum der Hölle, worin Böhmer allen ſeinen Gegnern in keckſter Weife eine Strafpredigt halten läßt.Kann man einen Ludwig XIV. hochachten, der ganze Schaaren von Hugenotten ihres Glaubens wegen aus Frankreich vertreibt? Einen ſonſt klugen Kurfürſten Johann Georg Ill. von Sachſen, der dieſen Vertriebenen Aufenthalt in ſeinem Lande verſagt, weil blinde Orthodoxe ihm vorſpiegeln, Sachſen ſei allezeit das Theater der reinen Lehre geweſen? Niemand hat das Recht, über Anderer Meinungen zu tyranniſiren, am allerwenigſten über ſolche Dinge, wo es auf Ueberzeugung ankommt. Die Religion iſt ja keine Zwangsreligion oder bloß äußerlicher mechaniſcher Gottesdienſt. Schön fragt Wieland:Was nennt man dulden? Menſchen werden doch wohl, ſo lange kein ander Verhältniß und kein andrer Namen ſie von den Pflichten der Menſchheit loszählen kann, einander auf dem Erdboden dulden wollen? Ich kann von einem Jeden fordern, daß er mich auf der Straße ungeſtört meines Weges gehen laſſe, und ſoll es für eine Gnade halten, wenn ihr duldet, daß ich von überirdiſchen Dingen anders denke,

*) Original mit Siegel im Wormſ. Archiv.