272 Kaiſer Leopold II. gibt dem Rath auf, eine Unterſuchung gegen Dr. Böhmer einzuleiten.
Schon in den ſiebziger Jahren des 18. Jahrhunderts hatte ſich in der gemeinen Bürgerſchaft dieſer Gegenſatz gegen das ariſtokratiſche Regiment des Dreizehner⸗Collegs oder des beſtändigen inneren Raths bethätigt. Dieſe Bewegung zielte darauf ab, den jüngeren und jährlich wechſelnden, ſog. äußern Rath, der aus zwölf Perſonen beſtand, über den Dreizehner⸗Rath, welcher der alte und eigentliche Magiſtrat der Stadt war, zu erheben. Im Jahre 1778 trugen die klagenden Bürger vom Reichskammergericht ein ihnen günſtiges Mandat davon, ließen auch in Wetzlar 1779 eine„Actenmäßige Geſchichts⸗ und Proceß⸗Erzählung in Sachen einiger Raths⸗Glieder der Reichs⸗ ſtadt Worms wider das Dreizehner Collegium daſelbſt“ erſcheinen. Deshalb veröffentlichte das Dreizehner⸗Colleg im Jahre 1783 eine Schrift, in der der Beweis geführt wird, daß der be⸗ ſtändige Dreizehner⸗Rath zu Worms der wahre Magiſtrat der Reichsſtadt ſei.*) Dieſe Schrift ſollte den„offenbaren Ungrund des auf die völlige Zerrüttung des Wohlſtands und der Verfaſſung der Reichsſtadt Worms abzielenden Klagwerks und des darunter verborgenen fugloſen Neuerungs⸗ und Reformationsgeiſtes aufdecken“ Im Jahre 1790 war die Bürgerſchaft noch nicht zum Frieden mit dem Rath der Dreizehner gekommen. Sie reichte dem Kaiſer Joſeph II. eine von dem Regierungsſecretär und Conrector Dr. Poſſelt in Karlsruhe verfaßte Schrift ein:„Die Bürger zu Worms und die Dreizehn Männer in Worms!“ Weil der Dreizehner Knode aus perſönlichen Beweggründen den Conrector Böhmer ſchützte und Veranlaſſung war, daß weder Rath, noch Conſiſtorium, noch Scholarchat ernſtlich gegen denſelben einſchritten, ſo wurde Böhmers Auf⸗ treten nicht nur in der von Dr. Poſſelt verfaßten und an Kaiſer Joſeph II. gerichteten Schrift der Wormſer Bürgerſchaft berührt, ſondern auch in einer an Leopold II. gerichteten Beſchwerdeſchrift ähnlichen Inhalts unter andren Beſchwerden hervorgehoben. So war denn die ſeltſame Partei⸗ bildung eingetreten, wonach der Freigeiſt, Naturaliſt und Anhänger der franzöſiſchen Revolution Dr. Böhmer von dem Dreizehner Knode und allen oligarchiſchen Herrn des Raths, Conſiſtoriums, Scholarchats geſchont wurde, dagegen die Bürgerſchaft im Bunde mit dem orthodoxen und pietiſti⸗ ſchen Rector um den Beiſtand des katholiſchen Kaiſers Leopold II. ſich bewarb.
Unter dem 22. Oct. 1791 erſtattet der Reichshofrathsagent von Alt in Wien dem Rath einen Bericht„in der bürgerlichen Unruhen⸗Sache“, in Folge deſſen der Rath am 1. Nov. verfügt, das Conſiſtorium ſolle ausführlichen Bericht über die gegen Profeſſor Böhmer der irrigen Lehrſätze halben eingeleiteten Unterſuchung erſtatten. Am 3. Jan. 1792 wurde folgendes kaiſerliche Decret im Dreizehner⸗Rath verleſen.„Leopold der Zweite ꝛc. Wir können Euch gnädigſt nicht verhalten, daß unter anderm von der geſammten Bürgerſchaft zu Worms gegen Euch und das XIIIer Collegium angebrachten Beſchwerden Uns auch angezeigt worden, als ob der neuerer Zeit zum Conrector der Wormſiſchen Stadtſchule berufene Georg Wilhelm Böhmer der daſigen Schuljugend ſo mancherlei irrige Meinungen und Lehrſätze beizubringen und die hierzu abzwecken⸗ den Lehrbücher einzuführen geſucht, daß der als Rector der Schule angeſtellte Herwig ſich nicht allein vor verpflichtet geglaubt, hierüber gebührende Anzeige zu machen, ſondern auch daß einige⸗
*)„Der Dreizehner Rath zu Worms der wahre Magiſtrat der Reichsſtadt Worms“, iſt der Titel der Schrift, die auf dem Titelblatte die Abbildung einer prächtigen Wormſer Münze aus dem Jahre 1626 trägt. Die Vorderſeite der Münze zeigt ein ſchönes Bild der Stadt, darüber zwei fliegende Drachen mit dem Wappen der Stadt, dem Schlüſſel ohne Stern. Darum die Umſchrift: S. Imperii Civitas libera Wormatia Metropolis Vangionum. Die Rückſeite zeigt in der Mitte den doppelköpfigen Reichsadler und darum die 13 Wappen der Mitglieder des Dreizehner⸗Collegs; auf dem Rande der Rückſeite die Umſchrift: Tredecim virorum inclytae reipubl. Wormatiensis insignia. Im Jahre 1783 erfreute ſich noch der Rath ſolches Anblicks vergangener Herr⸗ lichkeit; noch ein Jahrzehnt— und die erſtarrte Reichsſtadt ward von der Hochfluth der franzöſiſchen Republik hinweg geſchwemmt.


