266 Cantor Linſe 1785. Gymnaſialviſitator M. G. W. Muhl 1786.
herbeiführte und einen Mann von der Bedeutung Röchlings nicht befriedigte. So bot ſie denn ſpäter dem Conrector G. W. Böhmer, einem oberflächlichen, eitlen und kecken Freigeiſt, vielfache Veranlaſſungen, die veralteten Schuleinrichtungen anzugreifen und dadurch die Schule, ihr Lehrer⸗ collegium und die Bürgerſchaft in die heftigſten Zwiſtigkeiten hineinzutreiben. Die ausführlichen Lehr⸗ und Stundenpläne der Verordnung vom 5. Nov. 1782 befinden ſich zwar noch bei den Scholarchatsacten; allein für ihre Mittheilung fehlt hier der Raum.
Gegen die Mitte des Jahres 1785 trat eine Perſonalveränderung in dem Lehrercollegium ein: Cantor Hertel ſtarb, und ſeine Stelle blieb im dritten Quartal 1785 erledigt. Ein Sohn des verſtorbenen Cantors, Pfarrer J. F. Hertel zu Göttlin(Regbz. Magdeburg), empfiehlt als des Vaters Nachfolger einen Freund, den Candidaten der Theologie Chriſtian Friedrich Linſe, aus Halle gebürtig, 34 Jahre alt, ſeit ſechs Jahren Hofmeiſter bei einem Edelmann.*)
Nachdem der Gymnaſialviſitator M. Heinrich Chriſtoph Nebel am 6. Mai 1786 geſtorben, trat in deſſen Stelle M. Georg Wilhelm Muhl. Derſelbe war zu Darmſtadt am 9. Sept. 1729 geboren, ſtudirte zu Gießen und begab ſich mit zwei Baronen, die er vorher für die Univerſität vorbereitet hatte, 1753 nach Tübingen, wurde am 13. März 1754 von dem regierenden Landgrafen Ludwig VIII. zu Heſſen⸗Darmſtadt zum Lehrer der fürſtlichen Pagen an den Hof zu Darmſtadt berufen und außerdem 1755 von Sr. Durchlaucht dem Prinzen und Landgrafen Georg Wilhelm zu Heſſen⸗Darmſtadt, dem jüngeren Sohne des regierenden Landgrafen Ludwig VIII., zum Lehrer ſeiner Kinder beſtellt. Am 2. Sonntag nach Trinitatis 1758 wurde er als Freiprediger an der Fürſtl. Hofkirche zu Darmſtadt mit einer Beſoldungszulage und Beibehaltung ſeiner übrigen Aemter ordinirt und hielt am 4. Sonntag nach Trinitatis in der Schloßkirche ſeine Antrittspredigt. Am 1. Juni 1759 wurde er als vierter Stadtprediger nach Worms berufen und am 7. Sonntag nach Trinitatis der Gemeinde vorgeſtellt. Im Jahre 1762 wurde er dritter, 1765 zweiter Prediger“. Dies ſchreibt Muhl von ſich ſelbſt in ſeiner Geſchichte der Wormſer Stadtprediger(S. 18). Nach dem Tode des Seniors Nebel reſolvirt der Dreizehner Rath am 23. Mai 1786, wie folgt: ꝛc. Wird dem Herrn Magiſter und Pfarrer Muhl die bei löbl. Miniſterium erledigte Seniorats⸗ ſtelle übertragen, desgleichen wird derſelbe bei löbl. Conſiſtorium zum Conſiſtorialrath, auch bei löbl. Scholarchat als Viſitator in Betracht ſeiner zu dieſen Stellen erforderlichen Eigenſchaften hiermit ernannt.“ Am 30. Mai ſtellte der Dreizehner und Scholarch Knode den Viſitator Muhl in dem Gymnaſium Lehrern und Schülern in feierlicher Handlung vor, die mit den Worten ſchloß: „Liebe Schüler, ich empfehle Euch ernſtlich, daß Ihr Eurem neuen Herrn Viſitatori allen möglichen Reſpect und Gehorſam leiſtet und bei ſeinen wohlmeinenden Lehren und Mahnungen jederzeit be⸗ denket:„Er iſt für unſer Wohl angeſtellet!“
Am 2. October 1787 ſtarb der hochverdiente Conrector Röchling. Seine Wittwe ſchreibt
*) Demſelben wird nach ſeiner Ankunft in Worms die Vocation ausgefertigt. Sein Gehalt:„An barem Geld von der Stadt Rechenſtube 175 fl.; und zwar befanden ſich darunter: aus der Magnus⸗Pfarr⸗Kirche⸗ Collectur 36 fl., aus der Elenden⸗Herberg⸗Collectur 14 fl. Nebſt dieſem erhielt er an Naturalien 5 Mltr. Korn, 1 Ohm ordinären Wein und 800 Wellen, nebſt dem Schulgeld zu 1 fl. 9 kr. von jedem Schüler; dazu die ge⸗ wöhnliche Gebühr von würklichem Leichenſingen und von gemacht werdenden Trauer⸗Muſiquen.“ Der Rath beſchließt am 18. Oct. 1785 insbeſondere,„daß der neu angeſtellte Cantor die Wegitzen(vgl. oben S. 143. Anm. 2) nicht mehr zu genießen und von keinen andern Leichen, als wobei er musiciret oder den Geſang beſorget, einige Gebühren zu beziehen hat.“ Am 3. Nov. 1785 wird Linſe mit Rector Herwig, Conrector Röchling, Mag. Dackermann auf dem Bürgerhof vorbeſchieden; allda wird Linſe von dem Städtmeiſter senior und Proto-Scholarcha auf Grund der Inſtructionen und des typus lectionum der 4. Claſſe des Gymnaſiums verpflichtet und hierauf im Gymnaſium allen Schülern vorgeſtellt.


