Conrector Dr. G. W. Böhmer berufen im Frühjahr 1788. 267
am 14. Dez. 1787 an den Magiſtrat, ihr verſtorbener Mann habe unter den elendſten und be⸗ ſchwerlichſten Krankheitsumſtänden ſeines Körpers bis vierzehn Tage vor ſeinem Abſterben ſein Amt verſehen, nur einige Monate ausgenommen, wozu ſich ſeine Collegen aus Freundſchaft freiwillig angeboten hätten. Der Magiſtrat bewilligt der Wittwe die Beſoldung, die Beſoldungswellen und⸗ Früchte für das ganze laufende Jahr.
Nach des Conrectors Röchling Tode bitten die Herrn des Raths J. M. Ammon und F. W. Kunze den Magiſtrat, dem Wormſer„Stadt⸗Kind“, ihrem„Petter und Mündel“ Joh. Mart. Zinkel, der in Tübingen Theologie und Philoſophie ſtudirte, und gute Zeugniſſe ſeiner Profeſſoren vorlegte, die Conrectorſtelle zu übertragen. Auch Rector Herwig ertheilt demſelben ein günſtiges Zeugniß, richtet aber zugleich die Aufmerkſamkeit auf den eigenen Sohn Friedrich Auguſt, der ebenfalls damals in Tübingen ſtudirte. Allein am 4. Jan. 1788 machte der Scholarcha und Dreizehner Knode bei der Berathung des Scholarchats die Anzeige, wie er die äußerliche Zuſicherung habe, daß Herr Dr. philosophiae und Professor extraordinarius Georg Wilhelm Böhmer in Göttingen die erledigte Conrectorſtelle des Gymnaſiums zu Worms anzunehmen nicht abgeneigt ſei, wenn der Magiſtrat ihm den bisher geführten Profeſſortitel, wie ſolchen die Herrn Präceptoren an den Gymnaſien zu Grünſtadt, Tübingen, Darmſtadt und anderen Orten ohnehin ſchon führten, bei dieſer Stelle beilegen würde. Das Scholarchat beſchließt ein⸗ ſtimmig, den Dr. phil. Böhmer dem Magiſtrat für die Conrectorſtelle vorzuſchlagen und das Er⸗ ſuchen beizufügen, demſelben den Profeſſortitel beizulegen. Schon am 4. Jan. decretirt der Magi⸗ ſtrat den Anträgen des Scholarchats gemäß. Böhmer erhält Röchlings Beſoldung. Am 31. März 1788 wird derſelbe in außerordentlich feierlicher Form in ſein Amt eingeführt. In Gegenwart der Lehrer und Schüler wird das Rathsdecret der Anſtellung, die General⸗ und Special⸗Inſtruction für den Conrector, ſowie der typus lectionum verleſen; Städtmeiſter Senior Hofmann ſpricht eine Vermahnung aus und nimmt als Director des Scholarchats die von Conrector Böhmer ſofort ge⸗ leiſtete Handtreue entgegen; Scholarch und Dreizehner Knode ſtellt mit einer Rede den Conrector im Namen des Raths den Schülern vor; der Pfarrer Senior und Viſitator des Gymnaſiums M. Muhl empfiehlt den Schülern Gehorſam und Liebe zu dem neuen Lehrer; alle Secundaner verſprechen dies dem Conrector durch Handſchlag; und Böhmer hält ſofort eine Rede über den Schulunterricht.
Als der Rath der Stadt Worms ſich anmaßte, am 4. Jan. 1788 dem Conrector Böhmer den Profeſſortitel beizulegen, mußte er natürlich auch dem damaligen Rector und erſten Lehrer G. P. Herwig den Titel eines Profeſſors verleihen. Am 8. Jan. 1788 dankte Rector Herwig dem Magiſtrat für dieſe Verleihung und trägt dabei, als ob er geahnt hätte, wie unheilvoll der Eintritt des Conrectors Böhmer für die Anſtalt und für des Rectors Gemüthsruhe und Geſund⸗ heitszuſtand ſein werde, zugleich eine gehorſamſte Bitte um mildes Andenken an die Seinen nach ſeinem Ableben vor, da eine Unterſtützung derſelben im Falle ſeines Todes ihm noch nicht in Aus⸗ ſicht geſtellt ſei.
Böhmer bewog, als im Jahre 1792 ſeine Stellung in Worms unhaltbar geworden, den General Cüſtine dazu, von Speier aus Worms und dann Mainz zu beſetzen, wurde Secretär des Generals, den er längere Zeit beherrſchte und einer der bedeutendſten Clubiſten zu Mainz. Des⸗ halb iſt ſeine Vorgeſchichte, die er in Göttingen und Worms durchlebte, auch für die rheiniſche Geſchichte von einigem Intereſſe. Es iſt auch lehrreich zu ſehen, wie aus einem ſeichten Freigeiſt ein Revolutionär und Verräther und hieraus ein Tyrann wurde. G. W. Böhmer, ein Sohn des Profeſſors der Jurisprudenz und Seniors der Univerſität Göttingen, des Juſtizraths Böhmer,
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