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Dienstanstellung, die erforderliche Rücksicht darauf genommen werden könne.
Eminentissimus gesinnen gnädigst an den Rec- torem Gymnasii, Herrn Prof. Matthiae, den Inhalt dieser Verordnung den sämmtlichen Mitlehrern und Schülern des Gymnasii bekannt zu machen, und, daß selbiger gehörig nachgekommen werde, Sorge zu tragen, wie denn Höchst Dero Willensmeynung dahin gehet, nur in besonders dazu geeigneten Fällen Dispensationen davon zu gestatten.
Frankfurt, den 29. Juli 1807.
Fürstl. Prim. Ober-Curatel. v. Günderrode. Vogt.
Das Lehrerkollegium beschloß, die auf Universität ab- gehenden Primaner fortan„bei der Progressionsfeierlichkeit mit einer förmlichen und ausführlicheren, vor dem versammelten Publikum ausgesprochenen Censur zu entlassen“
In der Periode vor der großen Schulreform ließ sich Dal- berg, ein arbeitsfreudiger Verehrer der in Einzelheiten ein- greifenden Friderizianischen Verwaltungsart, noch ein zweites Mal persönlich vernehmen, in der grundsätzlichen Frage über das am Frankfurter Gymnasium zu beobachtende Verhältnis zwischen den alten Sprachen und den neuerdings mit Widerstreben in den Lehrplan aufgenommenen Realfächern. Bei dieser Ge- legenheit sprach er auch seine Ansicht über Schulzucht aus. Der Dezernent der Anstalt, Geheimer Rat Freiherr von Günderrode¹), Vorsitzender der„Oberkuratel,“ hatte am 7. Juli 1810 in einem Immediatbericht„ad Serenissimum“, dem das Konsistorial⸗Schulprotokoll vom Monat Juni 1810 nebst dem Konferenzprotokoll des Gymnasiums vorzulegen war, ²) u. a. ¹) Neben dem Lutheraner Friedrich Maximilian von Günderrode (1753— 1824 vgl. R. Jung, A. D. Biographie, Bd. 49) war der Geheime Legationsrat Nikolaus Vogt(1756— 1838), ein Katholik, Mitglied der Ober- kuratel der Frankfurter Lehranstalten. Vogt war einer der älteren Freunde Bettinas.
²) Nach H. Wagner, Zur Geschichte des Aschaffenburger höheren Unterrichtswesens, Gymnasialprogramm 1906, S. 44, mußten die Konferenz- protokolle des Gymnasiums an Dalberg eingeschickt werden: ver vergißt nie


