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Aehnliches hat er auch später noch in Briefen an hervor- ragende Protestanten betheuert. Allein diese Aufstellungen können, soweit sie nicht über äuszere Thatsachen Auskunft geben, durchaus nicht den Werth von vollgültigen Zeugnissen beanspruchen, so dasz wir sie zur Grundlage für unser Ur- theil machen könnten. Denn vor allem stammen diese Behauptungen aus einer Zeit, in welcher die Stellung des Erbprinzen sich kaum von der eines Angeklagten unterschied. Sodann stehen sie, wie sich zeigen wird, in einem unlösbaren Widerspruch mit der ganzen Charakterrichtung des Prinzen und namentlich mit seinem Benehmen nach dem Bekannt- werden seines Uebertritts. Endlich tritt ihnen auch die Wahrnehmung entgegen, dasz auch in andern Fällen, welche eine genaue Controle gestatten, das Wort des Prinzen nicht immer mit der Wahrheit in Einklang stand.
Ist es demnach nicht möglich in diesen Erklärungen die Stütze zu finden, welche wir suchen, so gibt uns leider auch das übrige reiche, handschriftliche Material, über welches ich verfüge, nicht die gewünschte Klarheit. Das- selbe besteht, um es kurz zu characterisieren, in dem theils im Original theils im Entwurf erhaltenen Briefwechsel des Landgrafen Wilhelm VIII. mit Fürsten, Staatsmännern und Privatleuten, in Instructionen und Gesandtschaftsberichten, in confidentiellen Schreiben von Civil und Militärpersonen und in officiellen Documenten. Alle diese Aufzeichnungen, welche in dem hiesigen Staatsarchiv unter dem gemeinsamen Namen Assecurationsacten ¹) zusammengefaszt sind, haben den
deja depuis l'année 1742, que j'ai eu la premiere idée que j'etois dans une religion contraire a ma conscience. Depuis cette année jusqu'a l'année 1749 j'ai toujours été en dispute avec moy mème, apres avoir été clairement convaincu que la religion catholique etoit la meilleure, je l'ai embrassé l'année 1749 etc. Ass. Act. I, 1I. ¹) Auch diese Urkunden-Sammlung hat ihre kleine Geschichte. Ursprünglich bestand sie aus 38 Foliobänden. Diese wurden auf Allerhöchsten Befehl 1798 an das Hofarchiv abgegeben. Im Jahre


