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aux Consistoires, Ministres, Nouveaux Convertis et Re-
ligionnaires de la presente Communauté de Pragela qui sont
sortis du Royaume contre les deffences de Sa Maiesté, à
quoy nous avons procedé en présence de Jean Baptiste
Olement Notaire Royal de la ville de Briancçon préposé
à la Régie des dits biens ainsi qu'il ensuit.“
Danach ist also auf Befehl des Ober-Präsidenten vom
19. April 1688 ein amtliches Verzeichnis über den Bestand und den Wert der zurückgelassenen Güter aufgestellt worden. Die Waldenser, die Eigentümer dieser Güter, werden dabei, natürlich vom Standpunkte der französischen Verwaltung aus, die Neu-Bekehrten(Nouveau Convertis) und Calvanisten(Re- ligionaires) genannt, ohne Rücksicht darauf, dass die Be- wohner des Thales schon mehrere Jahrhunderte zum Waldenser- glauben sich bekannten. Und weil die Flüchtlinge ihrem Glauben die Heimat aufgeopfert hatten, sagt man von ihnen, dass sie gegen das Verbot Seiner Majestät des Königs von Frankreich gehandelt hätten. Den Vorsitz bei dieser amtlichen Abschätzung führte der königl. Notar der Stadt Briançon, Jean Baptiste Cle- ment, dem hier die Oberleitung der Staatseinkünfte übertragen ist. Die Gemeinde wird vertreten durch den Königl. Notar Jean Perron, dem der Bezirk Pragela unterstellt ist, und durch den Sachverständigen Etienne Friquet, die beide von den Ge- meindevertretern dazu ernannt worden sind.
Nach diesem amtlichen Verzeichnis bestand die Commu- nauté de Pragela aus folgenden Dörfern und Weilern:
1. Village des Souchieres. 11. Traverses.
2. Foussimagne. 12. Plan.
3. Puy. 13. Chasal.
4. La Rua. 14. Duc.
5. Souchiere. 15. Cestriere.
6. Rivets. 16. Joussaut.
7. Ri f. 17. Laval.
8. Granges. 18. Seytes montagnes. 9. Allevet. 19. Tronchée montagne. 10. Vilardamond.
Zu diesen Orten gehörten mehr oder weniger ausgedehnte Ländereien, die je nach der Lage leichter oder schwerer zu


