Aufsatz 
Übersicht der bisher erschienenen Programmabhandlungen [des Königlichen Gymnasiums zu Marburg/L.] 1834-1891 / von Philipp Schäfer
Entstehung
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Zeit auch bei Homburg vor der Höhe mit den Leuten Philipps gekämpft wurde. ¹⁵) Am 25. April 1365 waren Burg und Stadt Lich, sowie Burg Warnsberg von den Verbündeten erobert. und man einigte sich über die gemeinschaftliche Verwaltung. ¹5⁴) Trotzdem aber setzte Philipp VI., der sich damals auch in der Reichsacht befand, ¹⁵⁹) den Widerstand fort, ¹5³) sodass seine Gegner ihren Bund erneuern mussten. ¹⁵54) Da rettete Philipp sein Glück, indem die wetterauischen Städte, die den meisten Schaden vom Kriege zu tragen hatten, des Kämpfens müde wurden und den König um die Erlaubnis baten, Frieden schliessen zu dürfen. Karl gab seine Ein willigung dazu, ¹⁰⁰) am 26. Juni 1366 kam es zu einem Waffenstillstand bis zum 6. Juli, 1⁵⁶) und diesem folgte am 11. Juli 1366 der Friede, zunächst mit Ulrich von Hanau und Philipp dem Jüngeren von Falkenstein, ¹⁵⁷) dann auch der mit den wetterauischen Reichsstädten. ¹5) Philipp VI. kam glimpflich dabei weg und verlor nur wenig von seinen Besitzungen. ¹⁵⁹)

In der nächsten Zeit besass Ulrich III. nicht mehr das Vertrauen des Kaisers in dem früheren Masse. Zwar weilte Ulrich im Jahre 1366 noch zweimal am Hofe des Kaisers zu Frankfurt und zu Würzburg, 1⁰) aber Karl entzog ihm seine Gunst. Es hängt dies, wie wir oben sahen, mit der Entwicklung der Dinge in Frankfurt zusammen und geht deutlich aus der Begünstigung des Siegfried zum Paradies, sowie namentlich aus der Thatsache hervor, dass Karl schon im Dezember 1366 der Stadt Frankfurt erlaubte, das Gericht Bornheimerberg von Ulrich einzulösen. ¹⁶*²) Die Einlösung fand zwar nicht statt, aber dass der Kaiser auch nur die Erlaubnis dazu erteilte, musste Ulrich schon tief verletzen. Während des ganzen Jahres 1367 hören wir daher nichts von irgend welchen Beziehungen zwischen Ulrich und dem Kaiser, ja es konnte sogar die Ansicht aufkommen, Karl wolle Ulrich die Landvogtei entziehen, Ssodass letzterem Philipp VII. von Falkenstein, sein Neffe, versprache, die hanauischen Lande zu be schirmen, wenn er selbst Landvogt würde.¹⁰⁶*) Doch soweit kam es nicht. Im Februar 1368 nahm sich der Kaiser seines alten Getreuen wieder an, er gewährte Ulrich für seine Dörfer Marköbel, Bruchköbel, Dorfelden und Schafheim die Freiheiten und Rechte Frankfurts und

150) III, 495 Z.

151) III, 498.

152) Huber, Reg. Karls 4150. Eigenbrodt im Archiv I, S. 59 Annn. f. 153) Vgl. III, 501 m. Z. u. 504. Gud. c. dipl. V, 824.

154) III, 510.

155) III, 527. Eigenbrodt, a. a. 0. S. 60.

156) III, 536 Amn. 1.

) 157) III, 536. Eigenbrodt S. 60. 61. R. v. Solms-Laubach, a. a. O. S. 145. 146.

158) III, 537.

159) Die wesentlichsten Bestimnungen dieses Friedensvertrags sind folgende: 1) Den erlittenen Schaden soll jeder selbst tragen, 2) Philipp verspricht, das Kloster Arnsburg wegen dieses Krieges nicht weiter zu behelligen, 3) Philipp erhält alle seine Schlösser, Städte, Land und Leute wieder ausser Burg Warnsberg, den zwei Bessingen(Ober- und Niederbessingen), zwei Ettinghausen(jetzt nur ein Ort) und Münster, die Philipp von Werner von Beldersheim für 1000 schwere kleine Gulden einlösen soll, 4) Rodheim soll halb Ulrich, halb Philipp gehören, während Ulrich bisher nur ⅓⅛ gehabt hatte, 5) wegen der streitigen Dörfer Bischofsheim, Vilbel, Eschersheim, Ginnheim und Nied sollen drei Schiedsrichter Untersuchungen darüber anstellen, wem sie von rechtswegen gehören. Untersiegelt haben den Friedensvertrag Philipp VI. von Falkenstein, Graf Walrabe zu Sponheim, Graf Wilhelm zu Katzenellenbogen und Graf Wilhelm zu Wied. Vgl. III, 559.

160) Huber, Reg. Karls 4354. 4387.

161) III, 547.

162) III, 566.