Aufsatz 
Übersicht der bisher erschienenen Programmabhandlungen [des Königlichen Gymnasiums zu Marburg/L.] 1834-1891 / von Philipp Schäfer
Entstehung
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Windeckens und erlaubte ihm, sie zu befestigen und zu Städten und Märkten zu machen. ¹⁰⁵) Am 22. F⸗ebruar 1368 belehnte er Ulrich dann mit der Münze zu Babenhausen. ¹4) Von Ulrichs Thätigkeit als Landvogt hören wir indessen weiter nichts mehr, er starb im Sommer 1370. ¹⁰5)

Ulrichs III. Erbe in den hanauischen Landen war sein ältester Sohn UÜUlrich IV. (1370 1380), und Kaiser Karl IV. zeigte sich auch diesem gegenüber bald sehr gnädig, wohl in Erinnerung an die treuen Dienste, die Ulrich III. ihm und dem Reiche während einer langen Reihe von Jahren geleistet hatte. Der Kaiser erlaubte Ulrich IV. daher, den Zoll zu Kessel- stadt zu erhöhen, ¹⁰h und Herzog Wenzel von Böhmen, des Kaisers Bruder und Statthalter in Deutschland, ernannte am 20. März 1371, Ulrich IV. von Hanau zum Landvogt in der Wetterau. ¹⁰6) Doch sollte sich Ulrich IV. nicht lange dieser Ehre erfreuen. Kaiser Karl muss diese Anordnung seines Bruders nicht bestätigt haben, warum, wissen wir nicht. Vielleicht hatte sich Ulrich IV. den Groll des Kaisers durch seine Teilnahme am Sternerbund zugezogen. der damals gegen die Landgrafen Heinrich und Hermann von Hessen ins Leben trat. ¹⁶n) Vielleicht wollte auch Karl alles vermeiden, was nach einer Erblichkeit des Amtes aussehen konnte. Kurzum der Kaiser machte alsbald den Erzbischof Johann von Mainz zum Landvogt in der Wetterau, der uns schon im Herbst 1371 in dieser Stellung begegnet. 16)

Hiermit schliesst die Reihe der Herren von Hanau, die Landvögte in der Wetterau gewesen sind, denn später hat kein Herr von Hanau mehr dieses Amt hekleidet.

§ 4. Ausblick. Es bleibt uns nun noch übrig, in diesem letzten Abschnitt mit einigen Worten auf die weitere Entwicklung der Landvogtei in der Wetterau einzugehen und die einzelnen Landvögte bis zum Erlöschen des Amtes zu verfolgen.

Johann von Luxemburg, Erzbischof von Mainz, begegnet uns am 14. November 1371 als Landvogt in der Wetterau,¹) desgleichen am 2. Juni 1372 sein Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl, Gerlach von Nassau.²) Am 23. August 1373empfiehlt und ver- schreibt dann Kaiser Karl das Amt an die Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meissen.¹) Wie lange diese Verschreibung gedauert hat, wissen wir nicht, ebensowenig lässt sich ermitteln, ob Philipp VII. von Falkenstein, den wir vom August 1376 bis zum Februar 1377 im Besitz der Würde finden,¹) sie für sich allein innegehabt hat, oder ob er nur ein Unterlandvogt der Markgrafen von Meissen war. Möglich ist beides. Am 7. Mär⸗

163) III, 569. H. M. Ldb. Beilg. 37 S. 53. Von dieser Erlaubnis ist nie Gebrauch gemacht worden.

164) III, 570. H. M. Ldb. Beilg. 30 S. 48. 49.

165) Vgl. III, 607.

166) III, 611.

167) III, 621. Moshack, a. a. O. S. 10. Gerlach von Mainz gehört aber, wie wir sehen werden, hinter Johann von Mainz. Bernhard, I. c. p. 287, hat unrichtig das Jahr 1370.

168) Landau, Die Rittergesellschaften in Hessen während des 14. und 15. Jahrhunderts, S. 37. Rommel, Gesch. von Hessen, Bd. II S. 181 ff. Uber die Beteiligung am Bund s. Limburger Chronik ed. Wyss, S. 62. Huber, Reg. Karls, Reichssachen 538 a.

169) III, 632.

§ 4. 1) III, 632. 2) Böhmer, Cod. dipl. Moenofr. p. 731. 3) III, 663. 4) IV, 43 u. Z. 45 Z.