16
3 und die Gemeinde ebenfalls 3 Personen jährlich zu Ratsleuten wählen sollten. Seine An- ordnungen wegen der Schöffenwahl hielt der Kaiser aufrecht, verbot aber alle Parteiversammlungen unter den Handwerkern und der Gemeinde und schützte alle Zünfte, besonders die Gewand- schneider, in ihren Rechten.5) In der zweiten Verfügung erlaubte der Kaiser der Gemeinde die Bildung körperschaftlicher Vereine, so wie sie die Handwerke hatten.7⁰) Dadurch traten also festgeschlossene Vereine neben die Zünfte. Letztere den Zünften offenbar ungünstige Bestimmung ist zweifellos auf den kaiserlichen Rat Rudolf von Friedberg und auf den Frank- furter Bürger Siegfried zum Paradies zurückzuführen, und das Auftreten gerade des letztgenannten Mannes gab dann auch der ganzen Bewegung eine andere Richtung. 7⁷)
Am 9. September 1360 nahm der Kaiser Siegfried zum Paradies an seinen Hof und machte ihn zu seinem„Diener und Hofgesinde,“s) ferner am 9. Oktober 1360 zum erb- lichen Reichsdienstmann*²) und gebot, das erste Schöffenamt, das in Frankfurt frei werde, an Siegfried zum Paradies zu geben.¹¹²) Siegfrieds Streben ging nun dahin, einmal der zunftfreundlichen Partei im Rate entgegenzuwirken, sodann den Einfluss des Landvogts auf die Stadt Frankfurt zu brechen. Als der Rat Siegfrieds Ansprüche auf einen Schöffenstuhl zurück- wies, reiste Siegfried nach Prag zum Kaiser, und dieser befahl aufs neue, seine diesbezügliche Be- stimmung einzuhalten, worauf der Rat und der Landvogt, die beide gegen Siegfried waren, sich fügten.s“) Doch erlitt hierdurch das Verhältnis Ulrichs zum Kaiser anscheinend keine Trübung, denn im März 1362 belehnte ihn Karl mit dem Werd Biegerburg bei Nied;s²) Ulrich wiederum suchte seine Stellung in Frankfurt dadurch zu befestigen, dass er sich im März 1363 mit dem Rate wegen der hanauischen Unterthanen in Frankfurt verständigte.¹⁴)
Inzwischen war Siegfried zum Paradies seinem Ziele näher gekommen. Er hatte es durchgesetzt, dass der Kaiser ihm im Januar 1363 erlaubte, das Schultheissenamt zu Frank- furt und den Forst bei der Stadt, die Ulrich vom Reiche verpfändet waren, einzulösen. ¹⁴) Als dann Anfang 1363 eine Schöffenstelle frei wurde, erwirkte sich Siegfried diese beim Kaiser, der Ende Mai 1363 den Befehl ergehen liess, ohne Widerrede den Siegfried zum Schöffen zu machen,5) ausserdem ihm noch die Kosten der Reise nach Breslau zu ersetzen. ³⁰⁶) Dieses Verfahren des Kaisers war zwar für den Landvogt kränkend, allein Karl suchte es dadurch wieder gut zu machen, dass er Ulrich im November 1363 die Pfandsumme auf den Born-
Böhmer, c. d. M. p. 671. Huber, Reg. Karls 3074.
75) 76) Böhmer, I. c. p. 672. Huber, Reg. K. 3075. Kriegk S. 49 ff. 77) Siegfried zum Paradies war ein Hesse von Geburt und stammte wahrscheinlich aus Marburg.
Er war sehr wohlhabend, öfters am kaiserlichen Hofe und für den Kaiser in Geldgeschäften thätig, daher der Einfluss, den er auf Karl IV. lange Zeit hatte. Charakteristik des Mannes bei Kirchner, S. 403 ff., Fichard S. 237 ff., Römer-Büchner, S. 65 ff. und Kriegk S. 51. 52.
78) Huber, Reg. Karls 3311. Fichard S. 248 mit falschem Datum 20. Sept.
79) Böhmer Il. c. p. 676. Huber, Reg. Karls 3355.
80) Böhmer, I. c. p. 677. Huber, Reg. Karls 3356. Denselben Befehl liess der Kaiser am 23. April 1361 an den Landvogt ergehen. III, 380.
81) Römer-Büchner, S. 65, Kriegk S. 55.
82) III, 399.
83) III, 428 vgl. III, 407.
84) III, 541 Z. Böhmer, IJ. c. p. 684, Fichard S. 289 0. Datum, Kriegk S. 56.
85) III, 380 Z. Böhmer, l. c. p. 687. Kriegk S. 56. 57.
86) Böhmer, IJ. c. p. 688. Huber, Reg. Karls 3955. Kriegk S, 57.


