Aufsatz 
Übersicht der bisher erschienenen Programmabhandlungen [des Königlichen Gymnasiums zu Marburg/L.] 1834-1891 / von Philipp Schäfer
Entstehung
Einzelbild herunterladen

in ihren Rechten zu schützen.??) Als aber der Rat sich weigerte, dem kaiserlichen Gebot nachzukommen, traten die Gewandschneider zu den Zünften über, die nun ihrerseits weitere Forderungen stellten. Sie verlangten, dass der Rat um acht Personen vermehrt würde, die wieder von der Bürgerschaft auf ein Jahr gewählt werden sollten. Der Rat bat um Prist bis nach Ostern und erklärte, er wolle sich erst mit dem Landvogt und anderen Männern darüber besprechen. 6⁰6) Wie die Sache auslief, wissen wir nicht, wohl aber finden wir im Mai 1358 Abgesandte der Stadt Frankfurt beim Kaiser in Nürnberg, und diese erwirkten hier u. a. vom Kaiser den Befehl an den Landvogt Ulrich, dafür zu sorgen, dass Eberhard von Eppstein den Bürgern von Frankfurt in Steinheim keinen Zoll abnehme.?) Im August 1358 gebot der Kaiser der Stadt Frankfurt, dem Eandvogt Ulrich alle Briefe, die Hanau von den früheren Königen bekommen habe, zu halten,és) und im Oktober bestätigte der Kaiser einen alten Ver- trag, den Reinhard I von Hanau mit Frankfurt geschlossen hatte.?*) Hiernach verpflichtete sich die Stadt, an Hanau 200 M. oder jährlich 20 M. zu zahlen, und ausserdem 100 M. für jeden hanauischen Unterthanen, der in die Stadt Frankfurt aufgenommen werden sollte. Was Karl IV. über die Beilegung der Zwistigkeiten zwischen Rat und Zünften bestimmte, erfahren wir nicht, er wird darin Ulrich wohl freie Hand gelassen haben. Ulrich brachte denn auch am 11. November 1358 einen Vergleich zwischen dem Rat und den Zünften zustande,) in dem u. a. abgemacht wurde, dass die Bürgerschaft alljährlich 12 Leute aus ihrer Mitte wählen sollte, von denen der Rat 6 zu Beisitzern auf ein Jahr nehmen musste. Die Schöffen sollten jedes Jahr zusammen mit dem Rat die Bürgermeister wählen, behielten aber sonst das Recht- der Selbstergänzung, auch der jetzt um 6 Mitglieder verstärkte Rat pehielt seine alten Rechte. Zugleich versprach die Stadt, Ulrich den oben genannten Vertrag von 1266 zu halten.) Diesen Vergleich bestätigte der Kaiser am 14. Februar 1359,7²) beauftragte aber den Land- vogt, den unvollständig besetzten Schöffenstuhl durch 6 neue Schöffen zu ergänzen und davon 3 aus dem Rat und 3 aus der Gemeinde zu nehmen.³⁴) Falls von den 8 Schöffen oder aus dem Rat einer sterbe oder sonst ausscheide und die Neuwahl nicht innerhalb eines Monats erfolge, solle Ulrich auch diese Stellen besetzen. Zweifellos war diese letzte Anordnung des Kaisers auf Ulrich selbst zurückzuführen, der dadurch mehr Einfluss auf die Stadt Frankfurt gewinnen wollte. Ulrich ernannte denn auch 2 neue Schöffen,⁴) wogegen die anderen Schöffen vergeblich Einspruch erhoben.

Die Ruhe war damit jedoch noch nicht hergestellt, denn im Februar 1360 ergingen zwei neue Verfügungen des Kaisers. Die erste setzte fest, dass die Handwerker aus ihrer Mitte

65) III, 275 Z. Kriegk S. 34. 35.

66) Kriegk S. 36 38.

67) III, 260.

68) III, 266.

69) III, 270..

70) III, 275 Z. Kriegk S. 40 42.

71) III, 275, vgl. III, 279.

72) III, 275 Z.

73) III, 275 Z. Kriegk S. 43 46.

74) Kriegk S. 47ft. Ulrich brauchte nur zwei Schöffenstellen zu besetzen, da andere damals nicht frei waren. Römer-Büchner irrt daher, wenn er 6 Schöffen aufzählt, die Ulrich damals eingesetzt habe. Fichard S. 233 meint, diese Thatsache der Besetzung der Schöffenstellen beweise unwidersprechlich, dass Ulrich sich zur ersten und einzigen Behörde der Stadt habe machen wollen. Allein schon Kriegk S. 47 hat diese Absicht abg elehnt, und in der That sind derartige weitgehende Pläne Ulrichs nicht wahrscheinlich.