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Ulrich I.(1281— 1306) war der älteste Sohn Reinhards I. von Hanau. Er hatte im Jahre 1276 zusammen mit der mittelrheinischen und fränkischen Ritterschaft in der Umgebung Werners von Mainz am Zuge Rudolfs gegen Ottokar von Böhmen teilgenommen und als Be- lohnung für die dort geleisteten Dienste 300 M. auf die Judensteuer zu Assenheim, Münzenberg und Nidda erhalten.“) Er war auch nach dem Tode seines Vaters, der am 20. September 1281 starb,¹) Rudolf treu ergeben und erhielt dafür noch eine Anzakl weiterer Gunst- bezeugungen.5)
Als Landvogt konnte Ulrich seinem Könige nun sogleich wichtige Dienste leisten. Albrecht lag damals im Kampfe mit den rheinischen Kurfürsten, die im Oktober 1300 den Bund von Heimbach gegen ihm geschlossen hatten.⁰) Im Mai 1301 erliess der König von Speyer aus die Kriegserklärung gegen die Kurfürsten.:) und in diesem Kampfe haben ihn die rheinischen und wetterauischen Städte kräftig unterstützt. Auch Ulrich von Hanau stand natürlich auf Seiten des Königs, schon aus alter Gegnerschaft gegen den Erzbischof Gerhard von Mainz, mit dem er wegen des Bachgaus lange gehadert hatte.“) Ulrich wandte sich sofort gegen Siegfried von Eppstein, den Neffen Gerhards, eroberte und zerstörte die Burg Steinheim und verdrängte Siegfried aus seinen Besitzungen.²) Hierauf erschien Ulrich im Lager des Königs vor Bingen, das Albrecht nach der Einnahme von Heidelberg eingeschlossen hatte. Der weitere Verlauf des Krieges ist bekannt, er endigte mit einer gründlichen Nieder- lage der Kurfürsten. Ulrich von Hanau aber wurde für seine treuen Dienste reichlich belohnt. Noch im Dezember 1301 verpfändete ihm der König die Reichslehen und Pfandschaften in und um Frankfurt und Gelnhausen, sowie die Gerichte Selbold und Gründau.¹⁰h Im nächsten Jahre erhielt dann Ulrich vom Könige eine neue Gunstbezeugung: durch Urkunde vom 26. August 1302 bewilligte ihm Albrecht ein Gerichtsprivilegium, wodurch er für seine Person von jeder fremden Gerichtsbarkeit eximiert wurde. ¹¹)
Zur Aufgabe des Landvogts gehörte es in erster Linie, für die Erhaltung des Reichs- sutes zu sorgen, und dementsprechend erhielt Ulrich zu Beginn des Jahres 1303 wiederholt den Befehl, alle in der Wetterau dem Reiche verpfändeten, entfremdeten oder sonst abhanden gekommenen Besitzungen in die Gewalt und das Eigentum des Reiches zurückzubringen. ¹²) Zur Belohnung für alle Bemühungen bewilligte der König daher am 2. Februar 1303 Ulrichs Stadt Hanau die Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten von Frankfurt sowie einen Wochenmarkt. ¹⁵)
In den Jahren 1303 und 1304 hören wir nichts weiter von Ulrichs Thätigkeit als Landvogt, er war damals zu sehr mit seinen eigenen Angelegenheiten, wie mit der Regelung der
3) I. 546. Böhmer-Redlich, Reg. Rud. 855.
4) I, 603 Zusatz. R. Suchier, Genealogie des Hanauer Grafenhauses(Pestschrift) S. S.
5) I, 641. 649— 653. 666. 694. 695. 715.
6) UÜber den Kampf vgl. Mücke a. a. 0. S. 110 ff.
7) Mücke a. a. O. S. 114ff.
8) Vgl. I, 560. Steiner, Bachgau I. S. 87— 89.
9) Gud. cod. dipl. III p. 5. Bernhard I. c. p. 256. Steiner, Rodgau S. 57 ff.
10) II, 11.
11) II, 18. Wörtlich heisst es:... quod coram nullo iudice nisi coram nobis solummodo a quoquam debeat conveniri.
12) II, 22 vom 23. Jan. 1303.
13) II, 23. Kopp a. a. 0. III. 2 S. 115.


