Aufsatz 
Festschrift des Realprogymnasiums (Realgymnasium ohne Prima) zu Marburg : mit welcher zur Teilnahme an der den 8. April morgens 10 Uhr in der Aula der städtischen Schulen stattfindenden Feier des 25jährigen Bestehens dieser Anstalt Namens des Lehrerkollegiums ergebenst einladet
Entstehung
Marburg 1891/92(1892), 1892-1892
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In dem Schuljahre 187980 zeigte die Anſtalt die größte Frequenz, nämlich 220 Schüler.

Dieſe bedeutende Frequenz, welche diejenige vieler vollſtändiger Realgymnaſien übertraf, gab Veranlaſſung, daß eine Petition mit 220 Unterſchriften hieſiger Bürger an den Stadtrat eingereicht wurde, in welcher um Hin⸗ zufügung der Prima zum Realprogymnaſium gebeten wurde. Es wurde darin unter anderem ausgeführt, daß die Frequenz der Anſtalt, insbeſondere diejenige der oberen Klaſſen, eine noch größere ſein würde, wenn eine Prima vorhanden und ſo die Eltern nicht genötigt ſein würden, ihre Söhne nach auswärts zu ſchicken; daß aber auch dieſer Mangel einen Grund abgebe, warum manche Familienväter Marburg nicht zu ihrem Wohn⸗ orte wählten, andere nach einigen Jahren wieder ver⸗ ließen. Die Petanten erhielten die Antwort vom Stadt⸗ rat, daß der Zeitpunkt zur Errichtung einer Prima noch nicht gekommen ſchien.

Am 19. Mai 1881 wurde dem Kuratorium ein ſehr thätiges Mitglied durch den Tod entriſſen, welches dieſer Schulbehörde ſeit der Reorganiſation der Anſtalt als Vertreter des Bürgerausſchuſſes angehört hatte, Herr Ausſchußvorſteher Chr. Schaaf. Er hatte ſich nicht nur um die Entwickelung der Anſtalt, ſehr verdient ge⸗ macht, ſondern ſich auch früher um die Erhaltung der früheren Realſchule mit Erfolg bemüht. An ſeine Stelle trat Herr Bierbrauereibeſitzer H. Bopp, ein früherer Schüler der Anſtalt.

Durch die größere Frequenz und das erhöhte Schul⸗ geld ſtellte ſich der Etat der Anſtalt für den ſtädtiſchen Zuſchuß ſehr günſtig. Es war daher gewiß eine be⸗ gründete Bitte der Lehrer, daß dieſen der Wohnungs⸗ geldzuſchuß nunmehr gewährt werden möge, wie dieſer durch das Geſetz vom 12. Mai 1873 an alle Lehrer an den ſtaatlichen höheren Lehranſtalten gezahlt wurde, und wie er auch nach und nach von den Kommunen den Lehrern ihrer höheren Schulen, ſo z. B. den Kollegen in Caſſel, Hanau, Bockenheim, Eſchwege u. a. wohlwollend bewilligt worden war.

Die Lehrer des Realprogymnaſiums waren ſich in ihrer Lage wohl bewußt, daß ihnen ein geſetzlicher An⸗ ſpruch auf den Wohnungsgeldzuſchuß nicht zuſtand; ſie erkannten daher die Gewährung desſelben auch ſtets als eine ihrer treuen Amtsführung gewordenen Anerkennung an, welche auch vom Berichterſtatter in den be⸗ treffenden Programmen(ſ. Oſtern 1883 und 1885) dankend erwähnt wurde. Im erſten wird mitgeteilt, wie auf Anregung und Empfehlung Königl. Prov. Schulkollegiums in den Schreiben vom 20. Sept. 1879 und vom 14. Februar 1881 die wohllöbl. ſtädt. Behörden vier Lehrern auf ihre Bitten am 1. April 1883 eine perſönliche, widerrufliche, nicht penſionsberechtigte Zulage von 300 Mark bewilligten. Und im Programm von 1885 wird erwähnt, wie infolge eines weiteren Schreibens Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 8. Auguſt 1884 die beſtehende Ungleichheit im Kollegium beſeitigt und den beiden anderen Lehrer gleichfalls obige Zulage zugebilligt wurde.

Um den in Rede ſtehenden Gegenſtand hier zu er⸗ ledigen, möge dem Berichterſtatter erlaubt ſein, den

hiſtoriſchen Gang einmal zu verlaſſen und des neueren Aktes der Mumitenz der hochverehrten ſtädt. Behörden zu gedenken, nach welchem vom 1. April v. J. die qu. Zulage an die ordentlichen Lehrer des Realprogymnaſiums auf 500 Mark erhöht wurde.

Wenn nun der Zweck der neuen Lehrpläne von Oſtern 1882 eine Annäherung der beiden Gymnaſien war, ſo wurde letztere hauptſächlich durch eine Anderung des huma⸗ niſtiſchen Gymnaſiums bewirkt. Insbeſondere wurden durch Einführung des Franzöſiſchen in die Vdes Gymnaſiums die drei unteren Klaſſen dieſer Anſtalt den gleichnamigen Klaſſen des Realgymnaſiums im Weſentlichen ſo ähnlich, daß der Übergang von Schülern der einen Anſtalt in die andere ſehr erleichtert wurde, und daher nur dann eine Prüfung des Schülers ſtattfand, wenn die Zenſur⸗ note im Lateiniſchen, bezw. Franzöſiſchen nicht be⸗ friedigend war. Dieſer erleichterte Wechſel der Lehr⸗ anſtalt für Schüler bis zum 14. Jahre war dewiß eine Annehmlichkeit und bot Gelegenheit, eine falſche Wahl der Anſtalt wieder zu verbeſſern. Hiervon iſt denn auch in Marburg in den letzten Jahren ziemlich oft Gebrauch gemacht worden,

Miit der Anderung der Lehrpläne war auch eine Anderung der Namen der Reallehranſtalten verbunden. Die Realſchulen erſter Ordnung wurden Real⸗ ymnaſien, und die vollberechtigten höheren Bürger⸗ ſhulen mit 7 jährigem Kurſus wurden Realpro⸗ gymnaſien benannt. Hätten die Realſchulen erſter Ordnung einige Jahre früher ſchon den Namen Real⸗ gymnaſien geführt, ſo wäre ohne Zweifel die Oppo⸗ ſition gegen ihre Gleichberechtigung mit den Gymnaſien eine weit gerengere geweſen. Die Namensänderung wurde aber erſt dann eingeführt, als die neue Ordnung für das Studium der Medizin erlaſſen war.

Mit dem Schluſſe des Jahres 1883 84 erlitt die Schule einen recht fühlbaren Verluſt, indem Herr Pfarrer Wolff aus ſeiner Stellung bei der hieſigen reformierten Kirchengemeinde ſchied, um ein gleiches Amt an der St. Martinskirche zu Caſſel zu übernehmen. Die Schule verlor in ihm einen pflichttreuen und bewährten Religionslehrer und die Kollegen einen lieben Mitarbeiter ſeit der Reorganiſatiou der Anſtalt im Jahre 1867.

An ſeine Stelle trat mit dem neuen Schuljahre Herr Schindewolf, gleichfalls Pfarrer an der reformierten und Univerſitätskirche; er erteilt, wie ſein Vorgänger, den evangeliſchen Religionsunterricht in der Anſtalt.

Seit dieſer Zeit iſt eine Veränderung in dem Lehrer⸗ kollegium nicht vorgekommen, welche Stetigkeit ohne Zweifel von günſtigem Einfluß ſowohl für die erzieh⸗ liche Aufgabe der Schule, als auch zur ſicheren Er⸗ reichung der vorgeſetzten Ziele geweſen iſt. So beſtanden denn auch ſämtliche Abiturienten die alljährlich ab⸗ gehaltene Reife⸗Prüfung, ſowie insbeſondere auch die zur Prima eines Realgymnaſiums übergegangenen Schüler in dieſer Klaſſe gut fortkamen und in den meiſten Fällen die Abgangs⸗Prüfung an dieſer Anſtalt rechtzeitig abſolvierten. Der unten mitgeteilte allgemeine Lehrplan und Unterrichtsverteilungsplan für das Jahr 1891/92 wurde ſchon ſeit dem Jahre 1884 im weſent⸗