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niſſe dem Publikum bekannt geworden waren, zeigte ſich auch darin, daß die Aufnahme neuer Schüler zu Oſtern 1877 nur 39 betrug, während ſie 1876 die Zahl 52 erreicht hatte. Der Grund der Verweigerung der er⸗ wähnten Rechte lag darin, daß an der höheren Bürger⸗ ſchule der Normaletat nicht eingeführt war und ohne dieſen der Schule die Vollberechtigung nicht erteilt wurde.
Die Einführung des Normaletats, bei den ſtaatlichen höheren Lehranſtalten durch das Geſetz vom 10. Mai 1872 vorgeſchrieben, war hier längere Zeit auf größere Hinderniſſe geſtoßen, als in den anderen heſſiſchen Städten, ſo daß die hieſigen Lehrer gegen ihre Kollegen in dieſen Städten mehrere Jahre zurückſtanden. Zu derſelben Zeit war nämlich zwiſchen Staat und Stadt eine wichtige Streitfrage darüber entſtanden, ob der vom Staat zum Etat der Schule alljährlich geleiſtete Zuſchuß ein wechſelnder,„nach Bedarf“ zu zahlender Zuſchuß, oder ob er ein auf Grund rechtlicher Ver⸗ pflichtung alljährlich zu zahlender, ſich gleich bleibender Beitrag ſei. Bevor dieſe Fna entſchieden ſei, könne der Normaletat nicht eingeführt werden. Aber erſt am 14. Mai 1877 erhielten die ſtädtiſchen Behörden, weil Verhandlungen zwiſchen dem Unterrichts⸗ und Finanz⸗ Miniſterium erforderlich waren, von erſterem eine Ver⸗
fügung(UII J.⸗N. 6271), in welcher der Staatsbeitrag
als ein Bedürfniszuſchuß aufgefaßt wurde.
Es wurde nun von den ſtädtiſchen Behörden der doppelte Beſchluß gefaßt: in der Streitfrage den Rechts⸗ weg zu betreten und bei dem Prov.⸗Schulkollegium die Erklärung(Garantiebeſchluß vom November 1877) ab⸗ zugeben, daß mit der Verleihung der Vollberech⸗ tigung an die hieſige höhere Bürgerſchule die Stadt⸗ verwaltung die zur Einführung des Normaletats erforder⸗ liche Summe zur Kaſſe der höheren Bürgerſchule bereit ſtellen werde. Zugleich wurde eine Erhöhung des Schul⸗ geldes beantragt(ſ. Frequenzliſte). Am 13. Februar 1878 wurde von dem Herrn Miniſter der geiſttlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten unſere Anſtalt als vollberechtigte höhere Bürgerſchule an⸗ erkannt. Das Reichskanzleramt wurde nun hier⸗ von benachrichtigt, und daſſelbe verſetzte die Schule in die Abteilung der höheren Lehranſtalten, welche die Berechtigung beſitzen, den nach Ober⸗Sekunda verſetzten Schülern das Befähigungs⸗Zeugniß zum Einjährig⸗ Freiwilligen⸗Militärdienſt zu erteilen.
Mit dem 1. April 1878 wurde nun der Normaletat eingeführt, nach welchem der Durchſchnittsgehalt der wiſſenſchaftlichen Lehrer 2850 Mark betragen muß. Im Rechtswege wurde nun durch Königl. Appella⸗ tionsgericht zu Caſſel die Streitfrage durch Beſchluß vom 21. April 1879 zu Gunſten der Stadt Marburg entſchieden, und nach Verfügung des Königl. Unterrichts⸗ Miniſterium vom 16. Auguſt 1879 die Hauptſtaatskaſſe angewieſen, den Beitrag von 7500 Mark unverkürzt zur Kaſſe der höheren Bürgerſchule fernerhin zu zahlen und die ſeit dem Jahre 1873 eingetretenen Kürzungen aus⸗ zugleichen. Die große Wichtigkeit dieſer Entſcheidung zeigte ſich wiederholt in ſpäteren Jahren.
Am 1. Oktober 1878 ſtarb plötzlich Herr Pfarrer
Schmidt, ſeit vielen Jahren erſter Prediger an der reformierten und Univerſitätskirche dahier und ſeit der Reorganiſation der Schule Mitglied des Kuratoriums als Vertreter der proteſtantiſchen Kirche Marburgs; auch war er Mitglied der Prüfungs⸗Kommiſſion für die Abiturienten⸗Prüfung. Ein beſonderes Verdienſt erwarb ſich der allgemein Betrauerte bei der Umwandlung der Realſchule in eine preußiſche höhere Bürgerſchule, indem er hierbei als Schulreferent bei der hieſigen Regierung eben eine große Sachkenntniß und thätiges Wohlwollen zeigte. An ſeine Stelle trat mit denſelben Rechten und Pflichten am 11. November 1878 Herr Paſtor Bern⸗ hard bei der lutheriſchen Gemeinde Marburgs.
Tragen wir nun nach, welche Anderungen im Lehrerperſonal in den letzten Jahren eingetreten ſind. Hauptlehrer Schreiber wurde am Schluſſe des Schul⸗ jahres 1877— 78 von dem Auftrage, den Geſang⸗ und Schreibunterricht an der Anſtalt zu erteilen, auf ſeinen Wunſch entbunden, nachdem er dieſe Hilfslehrerſtelle mit gutem Erfolg ſeit der Reorganiſation im Jahre 1867 verſehen hatte. Herr Lehrer Corell war ſo freundlich, den vacantgewordenen zweifachen Unterricht bis zum 1. Juni 1878 zu übernehmen und denſelben mit Treue und Pünttlichkeit zu erteilen. Zu dieſer Zeit wurde eine Elementarlehrerſtelle an der vollberechtigten höheren Bürgerſchule gegründet und Herr Haaſe mit ihr be⸗ traut.—
Am 12. März beehrte Herr Geheimer Oberregierungs⸗ rat Dr. Stauder, Decernent der höheren Lehranſtalten im Unterrichts⸗Miniſterium, die Anſtalt mit ſeinem Beſuche. Er hoſpitierte in allen Klaſſen und bei allen Lehrern, griff auch zuweilen ſelbſt in den Unterricht ein und richtete am Schluſſe ermahnende und ermunternde Worte an die Schüler. In der an die Reviſion ſich anſchließenden Konferenz ſprach Herr Geheimerat ſeine volle Zufriedenheit über den Stand der Schule aus. Er machte insbeſondere aufmerkſam auf die in mehr⸗ fachen Beziehungen ſehr zweckmäßigen Übungen der Schüler der oberen Klaſſen im freien Vortrag. Dieſe Vorſchrift iſt denn auch ſtets befolgt worden, und der Berichterſtatter hat ſich bemüht, intereſſante, der Bildungsſtufe der Sekundaner entſprechende Themata nebſt Material zu dieſen Vorträgen auszuwählen. Eine Anzahl derſelben iſt in dem Programme des Jahres 1888 mitgeteilt worden.
Mit Oſtern 1880 trat ein Wechſel der Lehrer für den franzöſiſchen Unterricht ein, indem der ſeit vier Jahren hindurch mit Pünktlichkeit und Erfolg wtrkende Lehrer Wachsmuth durch Herrn Hölzerkopf erſetzt wurde. Im Sommer deſſelben Jahres ſchied Dr. von Cölln aus und wurde vom Auguſt bis zum Schluſſe des Jahres vom Herrn Kandidaten Müller und mit dem Beginn des Jahres 1881 durch Herrn Böhmel erſetzt.
Im Kuratorium vollzog ſich gleichfalls infolge der Neuwahl der ſtädtiſchen Behörden ein Wechſel des Ver⸗ treters des Stadtrats, indem Herr Geheime Juſtizrat Prof. Dr. Ubbelohde an die Stelle des Herrn Prof. Dr. Dohrn gewählt war, welchem die Lehrer ein dankbares Andenken für das ihnen bewieſene Wohlwollen bewahren werden.


