Aufsatz 
Festschrift des Realprogymnasiums (Realgymnasium ohne Prima) zu Marburg : mit welcher zur Teilnahme an der den 8. April morgens 10 Uhr in der Aula der städtischen Schulen stattfindenden Feier des 25jährigen Bestehens dieser Anstalt Namens des Lehrerkollegiums ergebenst einladet
Entstehung
Marburg 1891/92(1892), 1892-1892
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ſich nicht nur große Verdienſte um die Wiederherſtellung einer ſelbſtändigen Realſchule erworben hatte, ſondern auch ein thätiges Mitglied des Kuratoriums von 1868 bis zu ſeinem am 9. Mai 1873 erfolgten Tod war. In der Geſchichte der Anſtalt wird ſein Name wegen ſeiner Verdienſte unvergeßlich ſein.

Bei den Anderungen im Lehrerkollegium im Jahre 1873 können wir vorübergehende und bleibende unter⸗ ſcheiden. Zu den erſteren gehört die Vertretung des nach Oxford beurlaubten Lehrers Dr. Keller durch den Kandidaten des höheren Lehramts Jacobskötter während des Sommerſemeſters. Eine bleibende Ande⸗ rung war der Eintritt des Zeichenlehrers Herrn Schür⸗ mann, ordentlichen Lehrers an der Realſchule erſter Ordnung zu Iſerlohn, am 10. Oktober 1873, an Stelle des Zeichenlehrers Kramer, welcher zehn Jahre hin⸗ durch mit großem Eifer und ſichtbarem Erfolge an der Anſtalt gewirkt hatte und nun von hier an die Realſchule erſter Ordnung zu Münſter in Weſtfalen ging. Leider wurde der gehoffte bleibende Eintritt des Lehrers der Mathematik, Dr. Meyer nur ein vorüber⸗ gehender, indem ſeine ſegensreiche Wirkſamkeit an der Anſtalt durch einen Ruf an das Gymnaſium in Lemgo ſchon nach einem Jahre unterbrochen wurde.

Am 17. Februar 1874 wurde die zweite Abitu⸗ rienten⸗Prüfung mit gleichfalls günſtigem Erfolg abgehalten. Am Schluſſe derſelben erklärte der Vorſitzende Herr Provinzial⸗Schulrat Kretſchel den anweſenden Mitgliedern des Kuratoriums, ſowie dem Lehrerkollegium, daß nunmehr eine volle Übereinſtimmung der hieſigen höheren Bürgerſchule mit den gleichnamigen Klaſſen einer Realſchule erſter Ordnung im Lehrplane und in der Kurſusdauer, in Ausführung zu bringen ſei.

Auf Grund einer Verfügung Königl. Provinzial⸗ Schulkollegiums vom 5. März 1874 wurde der Kurſus der Tertia auf zwei Jahre ausgedehnt, wodurch allerdings eine intenſivere Behandlung des Penſums dieſer Klaſſe er⸗ möglicht wurde. Die beiden Klaſſen III A und IIIB blieben jedoch vorerſt räumlich vereinigt, wie es in den meiſten höheren Lehranſtalten damals der Fall war, wenn die Schülerzahl eine Trennung nicht notwendig machte. Da aber der Unterricht im Engliſchen in der U III beginnt, ſo konnte dieſe Klaſſe mit OII nicht gemeinſchaftlich unterrichtet werden und wurde im zweiten Quartal 1874 eine Trennung eingeführt.

Im Sommer 1874 traf Herr Leimbach die ſehr dankenswerte Einrichtung in einer Abendſtunde am Sonn⸗ abend mit den Schülern der Sekunda einige Dramen oder Epen unſerer klaſſiſchen Dichter zu leſen und zu erklären, da die Schulſtunden nicht Zeit dazu boten. Auf dieſe Weiſe wurde vielen Schülern eine Bekannt⸗ ſchaft mit mehreren Werken der deutſchen Literatur ver⸗ mittelt, welche ihnen in ſpäteren Jahren lieb und wert⸗ voll war.

Im Herbſt 1874 trat Dr. Ernſt als Lehrer der Mathematik ein; jedoch beendigte er ſchon nach einem Jahre ſeine erfolgreiche Wirkſamkeit, um ſeiner Militär⸗ pflicht zu genügen. An ſeine Stelle kam Dr. v. Cölln, welcher zuvor als Offizier und Lehrer thätig geweſen war. Am 1. April 1875 beſchloß Herr Dr. Keller

ſeine vierjährige rühmliche Thätigkeit an unſerer Schule, um eine Stelle als Kreisſchulinſpektor im Rheinland zu übernehmen, wohin ihn die beſten Wünſche ſeiner Kol⸗ legen und Schüler begleiteten. An ſeine Stelle trat Oſtern 1875 Kandidat Wachsmuth aus Nörten. Auch der Turnunterricht ging von dem Lehrer Hinkel an den ſtädtiſchen Turnlehrer Schneider über; erſterer ſchied aus Marburg, um eine Seminarlehrerſtelle in Mettmann zu übernehmen; er hatte mehrere Jahre hin⸗ durch den mit mancherlei Schwierigkeiten kämpfenden Unterricht mit recht gutem Erfolge erteilt, weshalb man ihn ungern von der Anſtalt ſcheiden ſah.

Durch Verfügung Königl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 4. Februar 1876 wurde mitgeteilt, daß der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten dem ordentlichen Lehrer Dute den Oberlehrer⸗Titel huldreichſt verliehen habe.

In dem Programme Oſtern 1877 wurde in einem Rückblick auf den zehnjährigen Beſtand der reorganiſierten Anſtalt gezeigt, wie ſich dieſelbe in ihrer Einrichtung immermehr befeſtigt, in ihrer Frequenz immermehr ver⸗ größert habe, ſo daß die Geſamtfrequenz der Schüler des Jahres 1867 68(105 Schüler) ſich beinahe ver⸗ doppelt(im Jahre 187677: 196 Schüler) und die Zahl der auswärtigen Schüler verdreifacht hatte(von 24 auf 72 Schüler). Gewiß ein ſicheres und ange⸗ nehmes Zeichen des Vertrauens des reſp. Publikums zur Anſtalt und ihren Lehrern. 25 Schüler hatten in den letzten vier Jahren die Abgangsprüfung beſtanden, von denen 9 ihren Bildungsgang auf einer Realſchule I. Ord⸗ nung fortſetzten. So war wohl ſchon damals unſere Anſtalt nach Frequenz und erzielten Reſultaten zu den erſten höheren Bürgerſchulen Preußens zu rechnen. Ihrem Lehrplane, der, wie oben bemerkt, mit dem einer Realſchule I. Ordnung in den Klaſſen VIVII voll⸗ kommen übereinſtimmte, wurde am 18. Februar 1877 die überaus wertvolle Anerkennung, daß durch allerhöchſte Kabinetsordre von dieſem Tage der Lehrplan der höheren Bürgerſchule nach Klaſſenzielen und Kurſusdauer in den Militärbildungsanſtalten(Cadettenhäuſer) eingeführt wurde und bis heute in demſelben unverändert geblieben iſt.

Lehrer und Schüler befanden ſich in den letzten Jahren in der eigentümlichen, aber keineswegs ange⸗ nehmen und ermunternden Lage, indem beide mit den Pflichten als Lehrer und Schüler einer Realſchule I. Ord⸗ nung für die entſprechenden Klaſſen bedacht waren, daß ihnen aber die Rechte vorenthalten wurden. So mußten unſere Schüler, um den Berechtigungsſchein zu erlangen, zwei Jahre hindurch die Sekunda beſuchen und dann noch ein vollſtändiges Abgangsexamen beſtehen, während an vollberechtigten Anſtalten die ſo allgemein erſtrebte Berechtigung den Schülern ſchon nach ein jährigem Be⸗ ſuch der Sekunda und ohne Examen gewährt wurde. Solche drückende Verhältniſſe mußten einen ungünſtigen Einfluß auf die Anſtalt ausüben. So war es denn auch gebräuchlich geworden, daß Schüler aus OIII aus⸗ traten, um auf einer vollberechtigten Anſtalt gleicher Art der Nachbarſtädte die Militär⸗ und andern Berechtigungen (Apotheker, Supernumerar u. dgl.) durch eine Verſetzung nach OII zu erlangen. Daß dieſe ungleichen Verhält⸗