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rat Mittler, dem Decernenten für Schulſachen, ge⸗ fragt, wie das„Vorſchlagsrecht“ von den ſtädtiſchen Behörden verſtanden werde. Und nachdem am 12. Juli von dem Herrn Oberbürgermeiſter Rudolph hierüber berichtet, wurde von dem Herrn Adminiſtrator des Kur⸗ fürſtentums Heſſen die gewünſchte Zuſicherung gegeben, „daß vor der jedesmaligen Beſtellung des Vorſtandes und erſten Lehrers der Realſchule die ſtädtiſchen Be⸗ linde mit ihren desfallſigen Vorſchlägen gehört werden ollen.“
Zugleich wurde den ſtädt. Behörden aufgegeben, für ein geeignetes Schullokal Sorge zu tragen und darüber zu berichten.
Am 3. Auguſt 1866 wurde dem Oberſchulinſpektor Grau dahier, im Auftrage der reſp. Behörde folgendes Schreiben zugefertigt: Der Herr Regierungs⸗Direktor Wſegner wud beauftragt, den Oberſchulinſpektor Grau da elbſt mit Beziehung auf den von demſelben in wieder⸗ holten Eingaben kund gegebenen Wunſch des Rücktritts in das Pfarramt und mit dem Bemerken, daß bei der bevorſtehenden, Reorganiſation der dortigen Realſchule zugleich eine Anderung in der Leitung derſelben eintreten werde, zur baldigſten Bewerbung um eine für ihn ge⸗ eignete Pfarrſtelle aufzufordern. Unterm 6. September 1866 wurde Oberſchulinſpektor Grau zum 1. Pfarrer in Lichtenau(Kreis Witzenhauſen) beſtellt. Durch Ver⸗ fügung der Regierung vom 5. Oktober wurde der Be⸗ richterſtatter mit der unmittelbaren Leitung der Schule beauftragt. Schon am 22. September war Realſchulinſpektor Pfarrer Breunung zu Hersfeld vom Ober⸗Regierungsrat Mittler beauftragt worden, einen Organiſationsplan für die Realſchule zu Marburg zu entwerfen und zu dem Ende mit den ſtädtiſchen Behörden zu unterhandeln. Von dem von ihm entworfenen und von der reſp. Behörde genehmigten Lehrplan, welcher ſich ganz dem Lehrplan für die höhere Bürgerſchule mit obligatoriſchem Lateiniſch der Unterrichts⸗ und Prüfungs⸗ Ordnung vom 6. Oktober 1859 anſchließt, brauchen wir deshalb wohl nur den erſten Paragraphen mitzuteilen, welcher alſo lautet:„Die Schule hat neben chriſtlicher Unterweiſung und Zucht nicht nur den künftigen Handels⸗ und Gewerbsmann die zu ſeinem Beruf erforderliche allgemeine Bildung in der Weiſe zu gewähren, daß er die beim Eintritt in die ſpezielle Berufsbildung un⸗ mittelbar notwendigen Vorkenntniſſe erlange oder ſo weit vorgebildet ſei, um ſpezielle Berufsſchulen(Handels⸗ und Gewerbeſchulen) mit Nutzen zu beſuchen, ſondern auch diejenigen Schüler, die ſich für gewiſſe Zweige des Staats⸗ und öffentlichen Dienſtes beſtimmen, zum unmittelbaren Eintritt in die ſpezielle Vorbildung für ihren Beruf oder in techniſche Fachſchulen befähigen.“ Am 7. Februar 1867 wurde von der Königlichen Adminiſtration folgen⸗ der wichtige Beſchluß gefaßt:„Sofern die ſtädtiſchen Behörden zu Marburg bereit ſind, die für die Einrich— tung einer Realſchule II. Ordnung nach dem von dem Realſchulinſpektor Breunung entworfenen Organi⸗ ſationsplan unter Berückſichtigung der in dem Votum des Regierungs⸗Schulreferenten enthaltenen Modifikationen die erforderlichen Mittel zu gewähren, wird der in dem Beſchluſſe vom 28. Februar 1864 zugeſagte Zuſchuß
aus Staatsmitteln in dem jährlichen Beitrag von 2500 Thlrn. vom laufenden Jahre an geleiſtet werden.
Die Regierung zu Marburg hat hierauf die ſtädt. Behörde zu beſcheiden, und ihr zugleich weiter zu eröffnen, daß, ſobald die Schule aus vier Klaſſen beſtehe, für die Be⸗ ſchaffung eines anderen geeigneten Schullotals zu ſorgen ſei.“
Ferner ſei zur Ausführung des Schulorganiſations⸗ planes recht bald der Inſpektor und erſte Lehrer zu be⸗ ſtellen, zuvor jedoch(in Gemäßheit des Beſchluſſes vom 28. Juli v. J.) die ſtädtiſche Behörde mit ihrem Vor⸗ ſchlag zu hören; ſodann behufs Beſtellung der weiter erforderlichen Lehrer demnächſt Antrag zu ſtellen.
Unterm 15. Februar 1867 wurde dann von der Regierung dahier insbeſondere beſtimmt, daß der lateiniſche Unterricht in dem erſten Jahre des Beſtehens der Schule nur in der unterſten Klaſſe obligatoriſch ſei, in dem
weiten Jahre auch in der darauf folgenden Klaſſe u. ſ. w. dis zur oberſten Klaſſe.
In der gemeinſchaftlichen Sitzung des Stadtrats und Gemeinde-Ausſchuſſes am 19. Februar 1867, wurden die nach Beſchluß Königlicher Regierung vom 15. Febr. (Königl. Adminiſtration vom 7. Februar) geſtellten Propoſitionen einſtimmig angenommen und demge⸗ mäß weiter beſchloſſen, die zur Realſchule beſtimmten Räumlichkeiten alsbald in gehörigen Stand zu ſetzen. Am 12. März 1867 wurden dem Oberbürgermeiſter die eingegangenen Geſuche für die Stelle des Vorſtandes und erſten Lehrers der Realſchule zugefertigt, um den Vorſchlag des Stadtrats zu hören. Beim Herannahen des Beginns des neuen Schuljahres war die größte Eile not⸗ wendig, deshalb hielt der Stadtrat ſchon am 13. März eine Ditung, in welcher er den Berichterſtatter zum Vorſtand und erſten Lehrer an der neuen Realſchule in Vorſchlag brachte, welchem Beſchluß der Gemeinde⸗Aus⸗ ſchuß am 14. März einhellig ſeine Zuſtimmung erteilte.
Noch an demſelben Tage berichtete Herr Oberbürger⸗ meiſter Rudolph, an die Königl. Regierung dahier, daß nach einſtimmigem Beſchluſſe des Stadtrats und Gemeinde⸗Ausſchuſſes vom geſtrigen und heutigen Tage der von hier zu erſtattete Vorſchlag für die Stelle eines Inſpektors und erſten Lehrers auf den Reallehrer Dr. Hempfing dahier gerichtet worden iſt, womit auch. die Geſuche der Bürger Marburgs(deren Unterſchriften auf den beifolgenden Bogen A, B und Gverzeichnet ſind) überein⸗ ſtimmen. Schließlich wird die gehorſamſte Bitte ausge⸗ ſprochen, die erbetene Beſtellung hochgeneigteſt erfüllen. zu wollen.
Am 11. April 1867 wurde durch Verfügung Königl. Adminiſtration zu Caſſel der Berichterſtatter mit⸗ der Stelle des Inſpektors und erſten Lehrers der neu⸗ organiſierten Realſchule zu Marburg beauftragt.
Am 9. Mai 1867 wurde die
neuorganiſierke Kealſchult
in Gegenwart der Lehrer(ſ. Verzeichnis der Lehrer unter IV) und der 105 Schüler, welche die Aufnahme⸗ Prüfung beſtanden hatten, von dem Berichterſtatter mit Gebet und Anſprache eröffnet. Vergleicht man dieſe Schülerzahl, welche trotz des bedeutend erhöhten Schul⸗ geldes das Doppelte der Schülerzahl der ſelbſtändigen.


