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der jährlichen Unterhaltungskoſten der Realſchule auf die Stadtkaſſe übernommen werde.“
Die Regierung hat dieſes dem dortigen Oberbürger⸗ meiſter bekannt zu machen, um die Beſchlußnahme der ſtädtiſchen Behörden über die von der Stadt zu über⸗ nehmenden Verbindlichkeit baldigſt zu veranlaſſen;„uns iſt das Ergebnis demnächſt ohne Verzug einzuberichten.“
Das Stadtrats⸗Mitglied Herr Auguſt Falk, welches ſich neben dem Herrn Oberbürgermeiſter Rudolph große Verdienſte um die Wiederherſtellung der Realſchule erworben hat, beginnt ſein ebenſo ausführliches als wohldurchdachtes Referat mit den Worten:„Man darf wohl annehmen, daß die ſtädtiſchen Behörden den Beſchluß Kurfürſtl. Miniſteriums des Innern vom 28. Februar d. J. mit Befriedigung entgegennehmen werden, nach welchem die wiederholten und begründeten Wünſche der Stadt gehört und dem dringenden Bedürfnis nach einer ſelbſtändigen Realſchule abgeholfen und in der Kürze eine ſolche Anſtalt in Marburg wieder errichtet werden ſoll.“ Nach ſachgemäßer Begründung, in welcher bemerkt wird, daß die Stadt einen erhöhten Beitrag zur Unter⸗ haltung der neuen Realſchule zahlen könne, weil die Zahl der Klaſſen um eine und die Kurſusdauer um 2 Jahre vermehrt, wodurch die Zahl der Schüler und Klaſſen in der Knabenſchule vermindert werde, kommt Referent zu folgenden Anträgen: 1) Die Stadtkaſſe zahlt nach Be⸗ dürfnis bis zu 800 Thaler jährlich; 2) das ganze Haus am lutheriſchen Kirchhofe wird zu Schulzwecken der Realſchule überlaſſen; 3) das Miniſterium erteilt den ſtädtiſchen Behörden das Präſentationsrecht für den Vorſtand und erſten Lehrer, wie dieſes Recht bei den Realſchulen auch von anderen kurheſſiſchen Städten in noch größerem Umfang ausgeübt wird; 4) das Schulgeld wird nicht zu hoch(6 Thaler) bemeſſen; 5) eine der 5 Lehrerſtellen an der Knabenſchule eingehen zu laſſen. Der weiteren Bitte des Referenten um thunlichſte Be⸗ ſchleunigung wurde wohl vom Stadtrat, doch nicht vom Ausſchuß entſprochen, indem erſterer am 22. März, letzterer am 19. April die geſtellten Anträge genehmigte. In dem am 4. Mai 1865 an Kurfürſtl. Regierung eingeſandten Bericht wurden dann jene Anträge geſtellt und begründet. Dieſe Behörde war indeſſen der Anſicht, daß der angebotene Zuſchuß von 800 Thaler als Drittel nicht genüge, da dieſes, wenn der Staat 2500 Thaler als Maximalbeitrag zahle, für die Stadt 1250 Thaler im Maximum betragen würde; ferner könne„das gegen⸗ wärtige Schullokal, welches für die dreiklaſſige Realſchule nur notdürftig genügt habe, nicht als ausreichend be⸗ zeichnet werden. Daher habe der Herr Oberbürgermeiſter die ſtädtiſchen Behörden noch zu einer der Anforderuug Kurfürſtl. Miniſteriums des Innern entſprechenden Er⸗ klärung baldigſt zu veranlaſſen.“ Hierauf erklärten dann am 21. Juli 1865 die ſtädtiſchen Behörden, daß ſie auch bereit ſeien, falls die Realſchule einen größeren Umfang erreichen ſollte, einen weiteren Zuſchuß zu ver⸗ willigen.
Nachdem mehrere Monate verfloſſen, ohne daß eine Entſcheidung höheren Orts getroffen worden, wurde auf Antrag des Stadtrats⸗Mitgliedes Falk am 27. Sep⸗ tember 1865 in einer Sitzung dieſer Behörde beſchloſſen:
„In einer umfangreichen Verfügung vom 15. Jan. 1866 Kurfürſtl. Miniſteriums, welche mitzuteilen uns der Raum fehlt, wird nun beſtimmt:
1) Daß zu den Unterhaltungskoſten der neuen vier⸗ klaſſigen Realſchule mit ſechsjährigem Kurſus der Staat zwei Drittel im Maximum bis zu 2500 Thaler und die Stadt ein Drittel im Maximum bis zu 1250 Thaler jährlich zu zahlen habe;
2) daß die Stadt ein wirllich entſprechendes Schul⸗ lokal zu ſtellen habe;
3) daß die Regierung zwar das Präſentationsrecht zum Vorſtande und erſten Lehrer der Realſchule den ſtädtiſchen Behörden nicht gewähren könnte, daß man jedoch eintretenden Falles die bezüglichen Anſichten und Wünſche derſelben zu vernehmen und, ſo viel thunlich, zu berückſichtigen durchaus geneigt ſei.“
Dieſer Beſchluß der höchſten Behörde Kurheſſens in Schulangelegenheiten wurde inſofern beſonders wichtig, als er die Grundlage bot, auf welche ſpäter nach Anderung der politiſchen Verhältniſſe der Vertrag zwiſchen der Königl. Preuß. Regierung und der Stadt Marburg be⸗ züglich der Pflichten und Rechte an der höheren Bürgerſchule (Realprogymnaſiums) abgeſchloſſen wurde.
Auf eine Empfeylung des bisherigen Referenten des Stadtrats in der Realſchulangelegenheit wurden die obigen Vertragsbedingungen in der Sitzung am 6. Februar 1866 vom Stadtrat angenommen und nur zu dem dritten Punkte noch die Hoffnung ausgeſprochen, „daß ohne beſonders erhebliche Gründe die Wünſche der Stadtverwaltung nicht unberückſichtigt bleiben würden.“ Auf Grund eines die Annahme des Stadtratsbeſchluſſes empfehlenden Referats des Ausſchuß⸗Vorſtehers Herrn Chr. Schaaf wurde dieſem in den beiden erſten Punkten zugeſtimmt. Im Eingange des Referats heißt es:„Es bedarf wohl keiner weiteren Erwähnung, daß Realſchulen bei dem gegenwärtigen Aufſchwung und den Anforde⸗ rungen an die Gewerbe eine Notwendigkeit ſind; dies beſtätigt ſich auch darin, daß in allen auf gewerbliche Hebung bedachten Staaten und Städten ſolche Anſtalten beſtehen; ebenſo unterliegt es keinem Zweifel, daß Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt, dieſe nicht blos bis zur Konfirmation die Real⸗ ſchule beſuchen laſſen werden, wenn ihnen das, was zur Ausbildung eines tüchtigen Gewerbemannes gehört, darin auch geboten wird.“
Nur wegen des dritten Punktes, die Wahl des Vor⸗ ſtandes betreffend, glaubte der Ausſchuß in der Sitzung am 16. März auf dem Vorſchlagsrecht— wie es andere Städte Kurheſſens beſaßen— beharren zu müſſen. Nach weiteren Verhandlungen einigte man ſich in der zweiten gemeinſchaftlichen Sitzung am 17. April 1866 dahin, die Bitte auszuſprechen, den ſtädtiſchen Behörden das Vorſchlagsrecht zum Vorſtande und 1. Lehrer zu gewähren und dieſe Stellen an der neu zu organiſieren⸗ den Realſchule mit einem bewährten Fachmann zu beſetzen.—
Am 15. Juni 1866 trat die Anderung unſerer politiſchen Verhältniſſe ein, und am 4. Juli wurden im Auftrage des Adminiſtrators von Kurheſſen, Herrn von Möller, durch den Herrn Oberregierungs⸗


