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zwei Abteilungen mit verſchiedenem Standpunkt in einer Klaſſe gebildet, die bei den nicht zu vermeidenden gegenſeitigen Störungen in zwei Jahren nicht viel weiter geführt werden, als eine Abteilung in einem Jahr. Der fremdſprachliche Unterricht war einem Hilfslehrer übertragen, weil er nur 14 Stunden erforderte. Pfarrer Breunung, welcher im Laufe des Jahres 1860 wiederholt wegen Krankheit beurlaubt geweſen war, er⸗ teilte denſelben noch bis zu ſeiner Verſetzung an das Gymnaſium zu Fulda am 28. April 1862. Es wurde nun Profeſſor Dr. Collmann am Gymnaſium dahier mit dem franzöſiſchen und engliſchen Unterricht im Nebenamt beauftragt.
Der größte Übelſtand des neuen Organiſationsplanes
war wohl, daß in vollen Klaſſen Schüler vereinigt wurden, welche nicht nur nach ihren häuslichen Verhält⸗ niſſen, ſondern auch nach den von ihren Eltern gehegten Abſichten ſo ſehr verſchieden waren. So kam es vor, daß manche Schüler zur Geometrie keinen Zirkel, ge⸗ ſchweige denn ein Reißzeug anſchafften, anderen Schülern fehlten Bücher, häufige Verſäumniſſe wurden mit der Bemerkung entſchuldigt, die Eltern hätten die Schüler nötig zu brauchen. Häusliche Arbeiten konnten unter ſolchen Verhältniſſen nicht gefordert werden. Hieraus konnten auch keine wohlvorbereiteten Schüler für die Realklaſſe hervorgehen. Das der Realſchule in der Mathematik und den Naturwiſſenſchaften geſetzte Ziel war in die reſp. Klaſſen der vereinigten Schule über⸗ tragen worden, aber es war dieſes für viele Schüler der letzteren nicht das von ihnen zu erſtrebende Ziel, was natürlich lähmend auf Unterricht und Lehrer wirken mußte. „Dem Berichterſtatter blieb unter dieſen Um- und UÜbelſtänden nur zu hoffen, daß letztere als ſo bedeutend ſich mit der Zeit herausſtellen würden, daß notwendig wieder eine Anderung eintreten werde. Die reſp. Be⸗ hörden hatten wohl auch dieſe Anſicht; denn die Beſol⸗ dung des Vorſtandes ſtand auf dem außerordentlichen Etat der Realſchule. Hatte doch auch derſelbe wöchentlich nur drei Religionsſtunden, und zwar in der Realllaſſe, zu erteilen, ſo daß es ihm ganz unmöglich war, einen richtigen Einblick in den Unterrichtsgang, ſowie eine Kenntnis von dem Standpunkt der Schüler zu erhalten, geſchweige denn einen erziehlichen Einfluß auszuüben. Die neue Einrichtung war wohl als ein Verſuch anzu⸗ ſehen, welcher beim Gelingen die Möglichkeit verſchaffte, Pfarrer Grau noch länger als Schulreferent bei der Kurfürſtl. Regierung belaſſen zu können. Letztere hielt wohl auch die neue Geſtaltung nicht gleichwertig mit der ſelbſtändigen Realſchule; denn bei einer Weigerung der Stadt, den erhöhten Beitrag von 600 Thaler zu geben, ließ ſie es bei der Forderung von 300 Thaler, welche die Stadt früherhin jährlich beigetragen hatte, bewenden.
Die ſtädtiſchen Behörden ſtimmten bezüglich der Zweckmäßigkeit der Verbindung der beiden oberen Klaſſen der Knabenſchule mit der Realklaſſe mit dem Schul⸗ vorſtand nicht überein. Die abweichende Anſicht machte der Oberbürgermeiſter Rudolph in der Schulvorſtands⸗ ſitzung geltend und bezog ſich dabei auf das den Or⸗
ganiſationsplan nicht billigende Gutachten der Caſſeler Regierung. Schon am 9. Auguſt 1861— alſo nur eine Woche nach dem Beginn der neuen Einrichtung— beſchloſſen dann auch die ſtädtiſchen Behörden in einer gemeinſchaftlichen Sitzung gegen die neue Einrichtung in einer Eingabe an Kurfürſtl. Miniſterium des Innern vorſtellig zu werden. In dieſer wurde ausführlich er⸗ örtert bezw. begründet, daß die neue Organiſation ohne jede Zuſtimmung, ja ohne jede Kenntnis der ſtädtiſchen Behörden ausgeführt worden ſei, daß die Ziele der einzelnen Klaſſen und der ganzen Anſtalt ſo geändert ſeien, daß dieſe Änderung einer Aufhebung der ſelbſtändigen Realſchule gleichkäme, weshalb wohl auch die Ver⸗ pflichtung des jährlichen Beitrags von 600 Thalern ſeitens der Stadt fortgefallen ſei, und daß die Abnahme in der Frequenz der neuen Schule von 60 auf 20 Schüler wohl auf das mangelnde Vertrauen zur Leitung zurück⸗ zuführen ſei. Deshalb wurde die gehorſamſte Bitte ausgeſprochen,„dem Bedürfniſſe der Stadt Marburg und der Provinz Oberheſſen entſprechend, die hieſige Realſchule nach ihrem Zwecke unter der Leitung eines tüchtigen Reallehrers wieder ins Leben zu rufen.“
Nach einer Verfügung Kurfürſtl. Miniſteriums vom 23. Dezember 1861— alſo nach 4 Monaten— hatte die Regierung dem Oberbürgermeiſter zu Marburg zu eröffnen,„daß die in ſeiner Eingabe angegriffene der⸗ malige Organiſation der dortigen Realſchule, wodurch dieſe den Beſtand und Charatter als ſelbſtändige Anſtalt nicht eingebüßt habe, das Ergebnis reiflicher, insbeſondere auf die bisher hinſichtlich des Bedürfniſſes und der Er⸗ folge des Realunterrichts zu Marburg gemachten Erfah⸗ rungen gegründeten Erwägung der zuſtändigen Behörden, namentlich des Stadtſchulvorſtandes, ſei und zu einer Änderung der gegenwärtigen Einrichtung— welche zu treffen man der in Antrag gekommenen Aufhebung der hauptſächlich auf Staatskoſten unterhaltenen Real⸗ ſchule aus beſonderer Rückſicht auf die Intereſſen der Stadt Marburg vorerſt vorgezogen habe— zur Zeit keine Veranlaſſung vorliege.“
In dem minſſteriellen Schreiben heißt es dann weiter, daß mit Rückſicht auf die notwendige Beſſerſtellung der Lehrer an den übrigen ſtädtiſchen Schulen in Zukunft nun wieder der frühere bis 1854 gezahlte Zuſchuß von 300(ſtatt 600) Thaler von der Stadtkaſſe begehrt werde.
Am 31. Januar 1862 beſchließen indeſſen die ſtädtiſchen Behörden, bei ihrem Beſchluſſe vom 9. Auguſt 1861 zu beharren. Es entſtand nun eine Differenz zwiſchen den Gemeindebehörden Marburgs und der Regierung daſelbſt, indem letztere der Anſicht war, daß die Stadt, da die gegenwärtige Organiſation wenigſtens der von 1838 bis 1854 beſtandenen gleichzuachten, die Stadt auch verpflichtet ſei, 300 Thaler jährlich zur Realſchulkaſſe zu zahlen, während die Gemeindebehörden erklärten, daß ſie gern bereit ſeien, den bisherigen Beitrag von 600 Thalern zu einer ſelbſtändigen Realſchule, welche ein anerkanntes Bedürfnis für die Stadt Marburg und die Provinz Ober⸗ heſſen ſei, zu zahlen; zu der gegenwärtigen jedoch, deren Organiſation mit der früheren, welche nach dem


