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14. Lebensjahre— bis zur Konfirmation— und ab⸗ ſolvieren alſo damit(wie bisher) ihren Schulkurſus.
4) Der Kurſus der Realklaſſe iſt zweijährig.
Das Lehrerperſonal für die Oberklaſſen beſteht aus:
a) dem Vorſtande der Schule,
b) drei Hauptlehrern(Ordinarien) und
c) zwei Hilfslehrern.
Der Unterricht in der Real⸗ und in den beiden oberen Klaſſen der Knabenſchule wird daher neben dem Vor⸗ ſtande, welchem der Religionsunterricht verbleibt, von einem künftig realiſtiſch gebildeten Hauptlehrer, welcher hauptſächlich die Realklaſſe zu verſehen hat, von den beiden für die zwei oberen Klaſſen der Knabenſchule be⸗ ſtellten ſeminariſtiſch gebildeten und zugleich in den Realien wohl bewanderten Lehrern und von zwei Hilfs⸗ lehrern beſorgt. Von letzteren iſt der eine für den Unter⸗ richt in der franzöſiſchen und engliſchen Sprache, der andere für den Unterricht im Zeichnen beſtimmt(ſ. den Lehrplan).
Es mögen hier nur ein Lektionsplan und eine Verteilung der Unterrichtsſtunden unter die Lehrer
Platz finden. V Dispoſition des Anterrichts.
Klaſſen: IIIII 1 Alter: 10— 1212— 14/ 13— 14(15) — 5 Zu⸗ S5 5 ſammen. 20— 55 E ) Religion 6 6 30(⁴) 15(16) 2) Deutſche Sprache (Leſen, Grammat., Styl, Schönſchr.) 7 7 4 18 3) Franzöſiſch(3)(3) 405) 10(11) 4) Engliſch——— 4065) 4 5) Geometrie 2 2 2— 6 6) Deſkript. Geometrie⸗——— 1 1 7) Rechnen bezw. Al⸗ gebra 4 4 5 13 8) Geſchichte 1 2 2 5 9) Geographie 2 2 2 6 10) Naturkunde 2 2 4 8 11) Zeichnen 3 4 2 5(6) 14(15) 12) Singen 2 2 2 6 29 Ge)l(34) 30(32) 2a. 4(5)/ 106(109) V. 6 7)
NB. Die eingeklammerten Ziffern bezeichnen eine eventuelle Stundenzahl, die eintritt, wenn die Umſtände es erfordern
ſollten.
Einige Bemerkungen ſcheinen zu dem vorhergehenden Lehrplan notwendig.
Die der Realklaſſe geſtellte Aufgabe ſoll nach dem neuen Lehrplane dieſelbe bleiben, während doch die Organiſation der beiden vorhergehenden Klaſſen nicht mehr Realklaſſen ſind, ſondern zu ſtark beſuchten
Volksſchulklaſſen wurden, in denen aus vielen Gründen
V
Der Vorſtand der Schule und deſſen Funktionen.
Die ſpezielle Leitung der Realklaſſe verbleibt dem Vorſtande, Oberſchulinſpektor, und außerdem übernimmt derſelbe, nach Wegfall der von ihm neben dem Religions⸗ unterricht bisher in der Realſchule beſorgten Unterrichts⸗ ſtunden, die ſpezielle techniſche Leitung und Beaufſichtigung ſämtlicher ſtädtiſchen Volksſchulen.
Allgemeine Aufgabe der Schule in den drei Klaſſen: Dieſe bleibt für die beiden oberen Bürgerſchulklaſſen, auch bei ihren etwas erweiterten Unterrichtszielen und bei dem für ihre Schüler nicht obligatoriſchem Stoffe, die der Volksſchule, und ebenſo behält die über jenen Klaſſen ſtehende Realklaſſe die Aufgabe, welche derſelben bisher geſtellt war.
Eine Mitteilung der Unterrichtspenſen in den einzelnen Gegenſtänden und Klaſſen iſt wohl nicht notwendig, da im Weſentlichen dieſelben von der früheren dreiklaſſigen Realſchule mit herübergenommen worden ſind.
Verteilung der Anterrichtsſtunden
auf die einzelnen Lehrer.
über⸗ 3 Unterrichts⸗ Klaſſe vneſtagfs haupt Über⸗ Lehrer. in Gegenſtände. I. II. III. neuem haupt. Gegen⸗ V— berſchul⸗ unſdeniſ gran Religion 3(C) ³) 3(0) Geometrie 2 2 2 6— Deſkriptive 1 1 Dr. Hempfing Rechnen bzw. 24 Algebra 5 4 9 Naturkunde 4 2 2 8 Religion 3 3 6 D. Sprache 4 7 11 Leimbach Rechnen 25 Geſchichte 2 2 4 Geographie 2 2 4 Religion 6 6 Sec prache 7 7 Rechnen 4 4 Schreiber Geſchichte 1 1725 Geographie 2 2 Pf. B Singen 2 2 2 6 .Breunung 4 ſpäter Engliſch 4 4 14 Dr. Collmann Franzöſiſch 1 3 3 10 b Creuzer Zeichnen 2 7 4 3 14 1 14 p 34 36 31 1)0 82) 106 V 106
die Ziele niedriger geſteckt werden müſſen und wodurch ſelbſtverſtändlich auch das Ziel der Realklaſſe herab⸗ gedrückt wird. Eine methodiſche Unzweckmäßigkeit war es, den Beginn einer fremden Sprache in eine Klaſſe mit zweijährigem Kurſus zu legen, wie es hier im Franzöſiſchen in der III. Klaſſe und im Engliſchen in der I.(Real)klaſſe der Fall war. Es werden dadurch


