Aufsatz 
Festschrift des Realprogymnasiums (Realgymnasium ohne Prima) zu Marburg : mit welcher zur Teilnahme an der den 8. April morgens 10 Uhr in der Aula der städtischen Schulen stattfindenden Feier des 25jährigen Bestehens dieser Anstalt Namens des Lehrerkollegiums ergebenst einladet
Entstehung
Marburg 1891/92(1892), 1892-1892
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ſicht von den Aufgaben einer Realſchule als ſolche in dem Organiſationsplan zum Ausdruck gekommen waren. Oberſchulinſpektor Bezzenberger ſagt von dieſem, von der Regierung zwar nicht entworfenen, aber doch empfohlenen und vom Kufrfürſtlichen Miniſterium genehmigten Lehrplan,(3. S.) derſelbe gehe von der nüchternſten, trockenſten Lebensanſchauung aus, die nur Kaufleute und Bauhandwerker, aber nicht Menſchen und Bürger eines chriſtlichen Staats kenne. In einem von ihm entworfenen Lehrplan fällt denn auch die Teilung in eine kaufmänniſche und techniſche Abteilung auch in der IJ. Klaſſe fort. Und da Bezzenberger die Anſicht der Regierung, bezüglich des Fortbeſtehens der Realſchule, bei welcher ein Mitglied das Referat in der ſchwebenden Realſchulfrage ſeit einiger Zeit über⸗ nommen hatte, als eine dem Fortbeſtehen der Realſchule ungünſtige, nicht unbekannt geblieben war, ſo bemerkt er an einer Stelle ſeines Berichts;Allein, wenn man alle einſchlagende Verhältniſſe berückſichtigt, iſt doch eine Realſchule neben der Bürgerſchule ein Bedürfnis und zwar ein ſo unabweisbares, daß man, wollte man ſie jetzt eingehen laſſen, alsbald wieder zur Errichtung einer ſolchen würde ſchreiten müſſen. So war denn der eigentliche Beſchwerdegrund Breunungs weggefallen. Wohl aber war dem praktiſchen Blicke Bezzenbergers nicht entgangen, daß manches in der Leitung der Schule hätte anders ſein können, und daß aus ÜUnbe⸗ kanntſchaft mit dem Schulregiment bezüglich der äußeren Einrichtungen, welche beſonders beim Fachlehrerſyſtem ganz unentbehrlich ſind, manches unterblieben war. dieße Umſtände hätten aber wohl nach des Viſitators Anſicht dem 2. Lehrer keinen Grund zur ſchriftlichen Be⸗ ſchwerdeführung abgeben können. Er vermutet vielmehr als Urſache Nichterfüllung berechtigt ſcheinender Wünſche. Oberſchulinſpektor Grau wurde Gelegenheit zu ſeiner Verteidigung gegeben und wurden hierbei manche gemachten Ausſtände von einer anderen Seite beleuchtet. Schreiten wir zum Schluſſe dieſer unerquicklichen Angelegenheit durch Mitteilung des Beſchluſſes des Miniſteriums vom 5. März 1858, in welchem es heißt, daß die Auflöſung der Realſchule zur Zeit nicht beabſichtigt werde. Würde jetzt ſchon die vom Viſitator empfohlene Verſetzung des 2. Lehrers befolgt worden ſein, ſo wären micht nur weitere Anklagen unterblieben, ſondern auch gewiß ein weiterer Rückgang in der Frequenz der Schule verhütet worden.

Durch Beſchluß Kurfürſtl. Regierung vom 10. März 1858, das Reſultat der Viſitation der hieſigen Realſchule betreffend, wird nun der Vorſtand der Realſchule ange⸗ wieſen, die Frage über die Anderung der bisherigen Grundlage der Organiſation der Realſchule einer um⸗ faſſenden Beratung und Begutachtung im Lehrerkollegium zu unterziehen und das Ergebnis unter Vorlage der Verhandlungen einzuberichten; auch eine Inſtruktion für den Vorſtand, ſowie ein Statut für das Lehrerkollegium und ein Regulativ für die Abhaltung der Lehrerkonferenzen einzureichen.

In der am 22. März 1858 abgehaltenen Lehrer⸗ konferenz entſchied man ſich für den Organiſationsplan des Oberſchulinſpektors Bezzenberger, nur Breunung

diſſentierte. Der Referent der Regierung in Realſchul⸗

Angelegenheiten ſagte jedoch in ſeinem Berichte,daß bei einer auf Sachkenntnis ſich ſtützenden, auf Regſamkeit und wirkliches Intereſſe für die Sache ſelbſt in ihrem Auftreten ſich bekundenden Leitung die Hebung und das Gedeihen der Schule als einer Fachſchule dennoch möglich ſei.

Es ſcheint hier die Bemerkung nicht überflüſſig zu ſein, daß die baugewerkliche Abteilung ſeit Jahren ſtets äußerſt ſchwach beſucht war. Ähnliche Erfahrungen mochten bei gleichem Verſuchen auch in anderen Orten gemacht worden ſein; denn die hier eingeführte Organiſation fand ſich nach einer Äußerung des Profeſſors Bezzenberger ſonſt nirgends mehr.

Durch Erlaß Kurfürſtl. Miniſteriums des Innern vom 1. Juli 1853 wurde nun entſchieden, daß die Real⸗ ſchule als allgemeine Bildungsanſtalt mit dem nächſten Schuljahre zu Michaelis zu organiſieren ſei; doch könnten Schüler der 1. Klaſſe ſtatt im Engliſchen im techniſchen Zeichnen unterrichtet werden. Schließlich heißt es in der miniſteriellen Verfügung,dem geſamten Lehrer⸗ perſonal aber iſt zu eröffnen, daß alle äußeren Formen an ſich es nicht vermögen, einer Schule Leben und Ge⸗ deihen zu geben, wenn nicht der einzelne Lehrer von chriſtlicher Liebe, Treue und Demut beſeelt iſt und mit Hintanſetzung der eigenen Ehre die Ehre der Schule und die Verherrlichung des Namens Gottes zum End⸗ ziele ſeiner Thätigkeit macht.

Am 14. Auguſt 1858 legte der Vorſtand der Real⸗ ſchule Kurfürſtl. Regierung dahier

1) das Regulativ, die Bedingungen zur Aufnahme in die Realſchule betreffend,

2) die Inſtruktion für den Vorſtand der Realſchule,

3) die Dienſtanweiſung für die Lehrer an der Realſchule,

4) das Regulativ für Abhaltung der Lehrerkonferenzen an der Realſchule zu Marburg vor, welche ſämtlich die Genehmigung der Regierung erhielten.

Wegen Mangels an Raum kann der vielumſtrittene, am 14. Auguſt 1858 genehmigte Lehrplan nicht in extenso mitgeteilt werden. Die wöchentliche Stunden⸗ verteilung auf die einzelnen Unterrichtsgegen⸗ ſtände möge hier Platz finden.

Lektionsplan. Unterrichtsgegenſtände. Alaſ en. III. Religion 3 3 4 , Deutſch 4 4 3 Franzöſiſch 4 5 5 Engliſch(Abteilung A) 5 Arithmetik und Rechnen 5 4 4 Geometrie 2 2 2 Geographie 2 2 Geſchichte(mittlere und neue) 2 2 Naturgeſchichte 2 2 2 Phyſik und Chemie 4 Deſkriptive Geometrie(Abtg. B) 5 Freies Handzeichnen 2(4) 4 4 Schönſchreiben 2 2 Singen 2 2 2 34(35) 35 32