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Anſätzen möglich ſei, mit den disponiblen, bezw. zu er⸗ wartenden Einnahmen auszukommen.
Das Miniſterium mußte gleichfalls die Ausführung des letzten Organiſationsplanes für möglich und zweck⸗ mäßig halten; denn am 5. Dezember 1853 forderte es die Regierung auf„geeignete Wege zur Ermittelung einer zum Vorſtande vollkommen geeigneten Perſönlichkeit des Inlandes anzuſtellen und über den Erfolg demnächſt zu berichten.“
So ſchien es dann wirklich, als ob das ſechs Jahre dauernde Proviſorium mit ſeinen verſchiedenen Reor⸗ diſconaplänen und anderweiten Verhandlungen zur Neige gehen ſollte.
Werfen wir einen Blick auf das Lehrerkollegium der zweiklaſſigen Realſchule zurück, ſo finden wir, daß ſeit dem Tode des Inſpektors Nöding nur die Anderung eingetreten war, daß am 19. Januar 1852 der Superin⸗ tendentur⸗Gehülfe, Herr Pfarrer Bücking dahier, mit der Erteilung des Religionsunterrichts in zwei Stunden wöchentlich beauftragt und vom Berichterſtatter in ſein Amt eingeführt worden war.
Noch iſt auch eines Todesfalles zu gedenken. Herr Dr. Hoffa, welcher bei der Gründung der Realſchule die Stelle des Lehrers für neuere Sprachen erhalten hatte, war am 20. April 1853 geſtorben. Er beſaß ein umfaſſendes Wiſſen in den alten und neueren Sprachen und war lange Jahre neben ſeinem Amte als Reallehrer Privatdocent in den gen. Disziplinen an der hieſigen Univerſität. Einer Profeſſur ſtand wohl ſeine moſaiſche Religion entgegen. Der Berichterſtatter hat ihn als einen befähigten, unverdroſſen arbeitenden Mitarbeiter kennen gelernt, deſſen erfolgreiche Leiſtungen kärglich be⸗ lohnt wurden. An ſeine Stelle trat als Lehrer des Deutſchen und Franzöſiſchen der Stadtſchullehrer Becker im Nebenamt bis zum 1. Auguſt 1854.
Unter den fünf Kompetenten— drei Pfarrern und zwei Realſchulinſpektoren— den geeignetſten auszuwählen, ſah ſich am 2. Februar 1854 die Regierung außerſtande.
Durch allerhöchſtes Reſkript vom 20. April 1854 wurde der ſeitherige Pfarrer A. Grau zu Kirchheim (Kr. Hersfeld) zum Vorſtand und erſten Lehrer an der Realſchule zu Marburg und zugleich zum Oberſchul⸗ inſpektor für die ſtädtiſchen Schulen daſelbſt mit einem Gehalte von 800 Thalern jährlich vom 1. k. M. an allergnädigſt beſtellt.
Neben der Verpflichtung und Einweiſung des neuen Vorſtandes in ſein Doppelamt wurde die Regierung ermächtigt, einſtweilen Beauftragungen geeigneter Perſonen gegen angemeſſen erſcheinende Vergütungen eintreten zu laſſen und nach Ablauf eines halben Jahres über die Wirkſamkeit der Schule und deren Lehrer weiter zu berichten.
Der Stadtvorſtand wurde unter Mitteilung der reſp. Ernennung erſucht, Anordnung zur Zahlung des jährlichen Beitrags von 600 Thaler aus der Stadtkaſſe zur Real⸗ ſchulkaſſe vom 1. Mai 1854 an zu treffen.
Gleichzeitig wurde dem Stadtſchulvorſtand die Auflage mit dem Ortsvorſtand wegen Beſchaffung der erforder⸗ lichen Lokalitäten für die erweiterte Realſchule zu ver⸗ handeln(ſ. Schulhaus).
Im Laufe des Sommers 1854 trat eine Verände⸗ rung im Lehrplan noch nicht ein, und zwar um ſo weniger, als ja das Schuljahr zu Michaelis ſeither be⸗ gonnen hatte. Die Zeit wurde zur Wahl und Beſtellung bezw. Entlaſſung der Lehrer an der Realſchule verwandt.
In letzterer Beziehung iſt zu erwähnen die Zurück⸗ ziehung der Beauftragung des Lehrers Heinemann, welcher ſeit 1. Januar 1847 den Unterricht im archi⸗ tektoniſchen und Maſchinenzeichnen in 8Stunden wöchentlich erteilt hatte. Derſelbe warſtets nach Kräften bemüht geweſen, die Schüler möglichſt zu fördern; am 1. Dezember 1854 wurde er aus ſeiner auftragsweiſen Stellung entlaſſen.
So wurde auch der am 29. April 1853 an den Lehrer Becker der hieſigen Knabenſchule erteilte Auftrag zur Erteilung des franzöſiſchen und deutſchen Unterrichts an der Realſchule mit dem 19. Auguſt 1854 zurück⸗ gezogen. Auf Grund ſeiner hier erzielten Leiſtungen wurde ihm ſpäter die zweite Lehrerſtelle an der höheren Bürgerſchule zu Rothenburg erteilt.
Es trat auch der Superintendentur⸗Gehülfe, Pfarrer Bücking, von der Erteilung des Religionsunterrichts, mit welcher er ſeit dem 13. Januar 1852 beauftragt war, am 1. Auguſt zurück.
An die reorganiſierte Realſchule gingen von der früheren Realſchule über der Berichterſtatter. Nach dem Obigen(ſ. S. 3) war er ſeit dem 9. September 1846 als zweiter Lehrer beſtellt und ſeit dem 14. Auguſt 1847 (ſ. S. 3) mit der Leitung der Anſtalt beauftragt; er wurde am 3. Mai 1854 mit der dritten ordentlichen Lehrerſtelle für Mathematik und Naturwiſſenſchaften an der dreiklaſſigen Realſchule zunächſt beauftragt. Mit ihm ging nur noch der Maler Creuzer als Zeichenlehrer über.
Außer dem ſchon am 5. Mai 1854 beſtellten Vorſtand und erſten Lehrer, Pfarrer Grau, traten neu ein:
1) Der außerordentliche Pfarrer Breunung als zweiter ordentlicher Lehrer für den Unterricht in den neueren Sprachen; er war zuletzt Lehrer am Real⸗ gymnaſium in Eiſenach.
2) Der Elementarlehrer Bücking, welcher im Neben⸗ amt mit dem Unterricht im Geſang, Schönſchreiben und in der Geographie in der 3. Klaſſe beauftragt wurde.
3) Der erſte Hilfslehrer Sandrock für acchitekto⸗ niſches und Maſchinenzeichnen und deſkriptive Geometrie; derſelbe konnte erſt den 1. Dezember eintreten.
Bei dieſer Neuordnung der Lehrer hatte der Be⸗ richterſtatter ſowohl nach ſeiner Stellung als nach dem Einkommen unter der Ungunſt der Verhältniſſe zu leiden, indem die 2. Hauptlehrerſtelle, welche er ſeit dem 9. September 1846 an der Realſchule inne gehabt, in welcher Stellung er auch während ſechs Jahren die Anſtalt geleitet und unter den ſchwierigſten und drückendſten Verhältniſſen dieſe nicht nur erhalten, ſondern noch er⸗ weitert(ſ. Frequenztabelle) hatte, dem außerordentlichen Pfarrer Breunung übertragen wurde, der zwar einige Jahre am Realgymnaſium in Eiſenach, aber in Heſſen noch nicht im Lehrfach tätig geweſen war. Als 3. Haupt⸗ lehrer wurde er im Einkommen nicht mit dem 2., ſondern mit dem 1. Hilfslehrer Sandrock gleichgeſtellt, einem jungen Mann von 19 Jahre, welcher mit dieſer Stelle zuerſt in's Lehramt eintrat.


