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meinſchaftlichen Sitzung am 12. Aug. 1853 wurde be⸗ ſchloſſen:„Der weitere Zuſchuß von dreihundert Thalern zu den Koſten der Realſchule wird ohne eine Neben⸗ bedingung bewilligt; zugleich wird der Ortsvorſtand er⸗ ſucht, die Zurückziehung des Miniſt.⸗Beſchluſſes: die Schließung der Realſchule betreffend, bei Kurfürſtlichem Miniſterium zu beantragen.“
Noch an demſelben Tage berichtete der Ortsvorſtand an die höchſte Behörde über die ſtattgefundenen Ver⸗ handlungen und den günſtigen Ausgang. In dieſem Berichte heißt es:„Bei den billigen und ſchnellen Verkehrsmitteln, welche jetzt die Eiſenbahn ermöglicht, iſt es durchaus nothwendig, gleiche Befähigungen mit den Nachbarſtaaten zu erſtreben. Die Grundlage hierzu ſind die Schulen und insbeſondere für einen großen Teil der Gewerbtreibenden die Realſchulen. In den meiſten Städten des benachbarten Großherzogtums Heſſen ſind Realſchulen errichtet, wodurch die Erhaltung der Real⸗ ſchule in Marburg für dieſe Stadt umſomehr Lebens⸗ frage wird, als die Vermögensverhältniſſe des größten Teils der hieſigen Bürger nicht zulaſſen, ihre Söhne außerorts in Schulen zu ſchicken.
Durch die beabſichtigte Reorganiſation hat hohes Miniſterium die Notwendigkeit der Realſchule anerkannt, eine gleiche Anſicht haben auch die ſtädtiſchen Behörden, und nur die Furcht die übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllen zu können, iſt die Veranlaſſung zur Ver⸗ ſagung der Mittel ſeitens der Gemeindebehörden geweſen.
Möge Kurfürſtl. Miniſterium dieſen Irrtum verzeihen und hohen Beſchluß vom 12. v. M. geeigneteſt zurück⸗ nehmen und dagegen zur Roorganiſation der hieſigen Realſchule die höchſte Genehmigung erteilen.“
Beſondere Anerkennung erwarb ſich der Beigeordnete Lederer noch dadurch, daß er die Petition der Ge⸗ meindebehörden perſönlich mit Vortrag der darin aus⸗ geſprochenen Bitte dem Miniſter überreichte, bei dem er eine wohlwollende Aufnahme fand..
Am 13. Aug. wurde auch die hieſige Regierung von dem Geſchehenen in Kenntnis geſetzt und die gehorſamſte Bitte um Unterſtützung in der wichtigen Angelegenheit hinzugefügt.
Zur großen Freude der Marburger Bürgerſchaft er⸗ ließ dann am 18. Auguſt 1853 der Miniſter des Innern folgende Verfügung:
„Beſchluß: Der Regierung zu Marburg wird der Bericht des Ortsvorſtands daſelbſt s. r. zugefertigt, um nach Maßgabe des Inhalts deſſelben den Fortbeſtand der Realſchule weiterer Erwägung zu unterziehen und hiernächſt unter einſtweiliger Ausſetzung des Beſchluſſes vom 12. v. M. über das Reſultat gedachter Erwägung anher zu berichten.“
Es iſt dem Berichterſtatter eine ebenſo ſchuldige als angenehme Pflicht namens der Anſtalt hier auszu⸗ ſprechen, welche großen Verdienſte der damalige Orts⸗ vorſtand, Herr Beigeordnete Lederer, um die Erhaltung der Realſchule durch ſeine eifrigen Bemühungen ſich er⸗ worben hat. 2
Auf Grund des erſtatteten Berichts der hieſigen Re⸗ gierung wurde dann unter dem 6. September verfügt: „Der Fortbeſtand der Realſchule wird genehmigt.“ Am
20. September benachrichtigte der Schulvorſtand die Lehrer der Realſchule von der Aufhebung des Beſchluſſes vom 12. Juli 1853.
Es iſt vielleicht für viele Marburger nicht ohne Intereſſe, auch noch eines Nachſpieles zu gedenken, welches dieſe, weitere Kreiſe der Bürgerſchaft aufregenden, Ver⸗ handlungen zur Folge hatten. Der Referent des Gemeinde⸗ Ausſchuſſes in der Realſchulangelegenheit, Kaufmann K. Majerus, hatte am 14. Aug. 1853 bei hieſiger Regierung zwei Beſchwerden über den Ortsvorſtand Lederer eingegeben. Erſterer fand in den Worten: „den von dem Miniſterium verlangten Zuſchuß ver⸗ weigern, ſei ein Mistrauensvotum gegen dieſes,“ eine Verdächtigung und ſodann ſei der Gemeinde⸗Ausſchuß zur Sitzung am 12. Aug. nicht vom Ausſchuß⸗Vorſteher, ſondern vom Ortsvorſtand geladen worden
Wegen des erſten Punttes erhielt der Beſchwerde⸗ führer am 13. September von der Kurfürſtl. Regierung den Beſcheid,„daß der Paſſus in der allgemeinen und objektiven Haltung eine perſönliche Beleidigung nicht invol⸗ viere, und die Beſchwerde daher nicht begründet erſcheine.“
Bezüglich des zweiten Punktes, welcher ein durch die Eile hervorgerufenes Verſehen betraf, wurde ent⸗ ſchieden, daß eine anderweite Sitzung abgehalten werden müßte, die am 26. September 1853 ſtattfand, und in welcher mit allen gegen zwei Stimmen der frühere Be⸗ ſchluß aufrecht erhalten wurde.
So wurde dann zu Michaelis 1853 das neue Schul⸗ jahr nach dem vom Berichterſtatter eingereichten und genehmigten Lehrplan begonnen.
Auf den Beſuch der Anſtalt hatten die Verhandlungen eher einen günſtigen Einfluß ausgeübt; denn das neue Schuljahr wurde mit der bis dahin größten Schülerzahl (40, ſ. Frequenztabelle) eröffnet. Wenn man erwägt, daß bei der in Ausſicht genommenen dreiklaſſigen Real⸗ ſchule auf 50 Schüler gerechnet wurde, ſo kann man, in Berückſichtigung der geradezu dürftigen äußeren Ver⸗ hältniſſe, in welchen ſich die Realſchule in jeder Be⸗ ziehung befand— das Schullokal beſtand aus zwei Zimmern im Hauſe Nr. 4 der Nikolaiſtr.— die Schüler⸗ zahl von 40 in beiden Klaſſen gewiß als ein Zeichen des Vertrauens gegen die an der Anſtalt wirkenden Lehrer anſehen.
In dem vom Schulvorſtand eingeforderten und am 13. Oktober erſtatteten Bericht über die Reorganiſation der Realſchule ſpricht ſich die Majorität deſſelben in Üübereinſtimmung mit der 1848 unter dem 28. Juli ausgeſprochenen Anſicht dahin aus, daß die Realſchule als für ſich beſtehende Anſtalt zu belaſſen ſei. Indeſſen ſei nicht nötig, die Realſchule auf die unteren Klaſſen auszudehnen. Dieſelbe müſſe unter einem beſonderen Vorſtand ſtehen, der Mitglied des Schulvorſtandes ſei. Die Minorität ſprach ſich für Vereinigung mit den oberen Klaſſen der Knabenſchule aus; beide Schulen müßten denſelben Leiter haben.
Unter Bezugnahme auf den am 23. November 1852 von der Regierung an das Miniſterium eingeſandten Lehrplan wird von erſterer hauptſächlich über den Etat der neuen dreiklaſſigen Realſchule berichtet und nach⸗ gewieſen, daß es nach angenommenen recht beſcheidenen


