Aufsatz 
Festschrift des Realprogymnasiums (Realgymnasium ohne Prima) zu Marburg : mit welcher zur Teilnahme an der den 8. April morgens 10 Uhr in der Aula der städtischen Schulen stattfindenden Feier des 25jährigen Bestehens dieser Anstalt Namens des Lehrerkollegiums ergebenst einladet
Entstehung
Marburg 1891/92(1892), 1892-1892
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Erhaltung dieſer Schule nötigen Mittel, in ſo weit die hieſige Stadtkaſſe dazu Beitrag leiſten ſollte, verweigert, oder nur bedingungsweiſe bewilligt, obgleich ein Schul⸗ plan, nach welchem in dieſer künftig unterrichtet werden ſollte, vorgelegen hat.

Der hieſige ſtädtiſche Ausſchuß hat hierbei durchaus nicht im Sinne der hieſigen Bürgerſchaft, wenigſtens nicht im Sinne der Mehrheit derſelben, gehandelt; denn dieſe Mehrheit fühlt das Bedürfnis einer Realſchule zu Marburg ſehr; wir meinen das Bedürfnis einer ſolchen Schule, wodurch die Knaben und nachher die Jünglinge, welche ſich dem Handwerker⸗oder Kaufmannsſtande widmen, ihre Bildung dazu erwerben; denn es werden jetzt immer mehr Kenntniſſe von dem Gewerbtreibenden, wenn er ſich nur ein wenig hinaufſchwingen will, erfordert, ſo daß es ihm die gewöhnliche Bildung in der Elementar⸗ ſchule nicht mehr thut. Die gegenſeitigen Verkehrsver⸗ hältniſſe in der Welt, nicht blos in einem Teile derſelben, ſondern in der ganzen Welt, ſind jetzt ſo zuſammen ver⸗ wachſen und nähern ſich immer ſtärker einander, daß der Gewerbtreibende aus ſeiner alten Sphäre gleichſam mit Gewalt herausgetrieben wird, und, wenn er in Zukunft nur exiſtieren und fortkommen will, muß er ſich abſolut höhere Kenntniſſe als die bisherigen erwerben. Der Mittelſtand der Marburger Bürger iſt auch nicht imſtande, ſeine Söhne in eine auswärtige Schulanſtalt zu ſchicken, denn dazu fehlen ihm die Mittel, ja es iſt keine Frage mehr, ob wir eine Realſchule hier nötig haben oder nicht? Ein jeder muß dieſe Frage bejahend beantworten. Die Mitglieder des hieſigen ſtädtiſchen Ausſchuſſes, welche die zu dieſer Anſtalt erforderlichen Mittel aus der Stadtkaſſe verweigert haben, ſind aber unglücklicher Weiſe gerade ſolche hieſige Bürger, welche teilweiſe keine Kinder und teilweiſe keine Söhne haben, und darum mangelte ihnen, wenigſtens in dem Augen⸗ blicke der Abſtimmung über den Gegenſtand, das nötige Gefühl für die Söhne ihrer Mitbürger. Auch haben ſie wohl nicht bedacht, daß bei einer guten Einrichtung der hieſigen Realſchule mancher Auswärtige ſeinen Sohn hierher ſchickt und dies der Stadt immer Geld einbringt.

Wir ſehen uns daher veranlaßt, Kurfürſtliches Mi⸗ niſterium des Innern, unterthänigſt zu bitten:

Den hieſigen Stadtrat gnädigſt zu bewegen, dieſen Gegenſtand dem Ausſchuſſe noch einmal zur aber⸗ maligen Abſtimmung vorzulegen, und dieſemnächſt, da wir glauben, daß nach reiflicherer Überlegung der Ausſchuß andersals früher beſchließen werde, gnädigſt zu verfügen, daß die hieſige Realſchule beizubehalten ſei.

In tiefſtem Reſpekte verharren wir

Kurfürſtliches Miniſterium des Innern unterthänigſt Bittende.

(Gegen 140 Unterſchriften Marburger Bürger). Es dürfte gleichwohl nicht ohne Intereſſe ſein, auch die Verhandlungen kennen zu lernen, welche zwiſchen Stadtrat und Bürgerausſchuß gepflogen wurden, um eine Umſtimmung bei einer Anzahl Ausſchußmitglieder zu bewirken.

In der Stadtratsſitzung am 28. Juli 1853 wurde, da die Intereſſen der Stadt durch die Schließung der Realſchule ſehr benachteiligt würden, beſchloſſen, wieder⸗

holt den verlangten weiteren Zuſchuß von 300 Thlrn. zu den Koſten der Realſchule aus der Stadtkaſſe zu ver⸗ willigen und den Gemeinde⸗Ausſchuß zu erſuchen, dieſem Beſchluſſe beizutreten. Es wird bei der Dringlichkeit des Gegenſtandes noch der Wunſch ausgeſprochen, die An⸗ gelegenheit in der am 29. Juli ſtattfindenden gemein⸗ ſchaftlichen Sitzung zu erledigen. Statt deſſen kam ſie zur Sitzung auf den 8. Auguſt, worin auf das Referat des ſeitherigen Referenten der Ausſchuß beſchloß, bei ſeiner früheren Weigerung zu beharren; indeſſen gaben 7 Mit⸗ glieder ihren Diſſenszu Protokoll. Der Ausſchuß zählte damals 16 Mitglieder.

Dieſe ſtarke Minorität gab unter Berückſichtigung der zahlreichen Unterſchriften der zirkulierenden Petition dem Ortsvorſtand Lederer die Hoffnung in einer ge⸗ meinſchaftlichen Sitzung einen zuſtimmenden Beſchluß des Gemeinde⸗Ausſchuſſes zu erlangen. In ſeinem aus⸗ führlichen Referat wird erwähnt, daß man wohl von der Staatsbehörde eine Ablehnung der Bedingung, unter welcher die Stadt den erhöhten Beitrag zahlen wolle, nicht aber eine Schließung der Realſchule erwartet habe. Hierin ſehe der Stadtrat eine große Benachteiligung der Stadt, weshalb er ſeinen früheren Beſchluß wiederhole und den Gemeinde⸗Ausſchuß dringend erſuche, demſelben beizutreten. Zu dem Ende wurde nach§ 83 der Ge⸗ meinde⸗Ordnung eine gemeinſchaftliche Sitzung der beiden ſtädtiſchen Behörden auf den 12. Auguſt anberaumt. Ferner wird hinzugefügt, daß die ſtädtiſche Finanzlage ſich in der letzten Zeit beſſer geſtaltet habe. Sodann fährt der Ortsvorſtand fort:Ich glaube mich nicht zu irren, vielmehr im Geiſte eines jeden, der den Wert der Bildung kennt, ausſprechen zu können: Es giebt Höheres als Geld! und dieſes Höhere iſt unter anderem die Bildungsſtufe, worauf der Menſch ſteht. Welche Vorteile der mehr gebildete gegen den weniger gebildeten Hand⸗ werker beſitzt, iſt ſo bekannt, daß daran zu erinnern nicht nötig erſcheint. Deshalb halte ich es für eine unabweisbare Pflicht der Stadt, für die Ausbildung der Jugend keine Koſten zu ſcheuen. Dieſes haben ſ. Z. auch die Gemeindebehörden von 1835, welche infolge der Gemeinde⸗Ordnung zuerſt berufen wurden, erkannt und eine ihrer erſten Hand⸗ lungen war die Errichtung einer Realſchule. Eine Verbeſſerung der Realſchule beabſichtigt das Miniſterium jetzt und verlangt einen angemeſſenen Zuſchuß zu den vermehrten Koſten, während ein gleicher weiterer Beitrag aus Staatsmitteln gegeben werden ſoll. Dieſe Koſten nicht zu verwilligen, heißt wahrlich nicht, Ver⸗ trauen zum Miniſterium ausſprechen, im Gegenteil, es iſt ein Mißtrauensvotum. So lange es noch ein Mittel giebt, den Gemeinde⸗Ausſchuß zu einer Zuſtimmung zu bewegen, darf dieſes Mittel nicht unverſucht bleiben.

Der§ 83 der Gemeinde⸗Ordnung bietet dieſes Mittel und ich beantrage daher, den darin empfohlenen Weg nochmals zu betreten. Bleibt er erfolglos, ſo hat der Stadtrat die Beruhigung alles aufgeboten zu haben, was dazu führen konnte, der Stadt die Realſchule zu erhalten.

Dieſer Antrag wurde in der Stadtratsſitzung am 10. Aug. 1853 zum Beſchluß erhoben und in der ge⸗