Aufsatz 
Festschrift des Realprogymnasiums (Realgymnasium ohne Prima) zu Marburg : mit welcher zur Teilnahme an der den 8. April morgens 10 Uhr in der Aula der städtischen Schulen stattfindenden Feier des 25jährigen Bestehens dieser Anstalt Namens des Lehrerkollegiums ergebenst einladet
Entstehung
Marburg 1891/92(1892), 1892-1892
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übertreten können. Wer etwas Gutes und Nüßtzliches ſchaffen will, ſoll die Mittel nicht ſcheuen. Den von 300 Thalern auf 600 Thaler erhöhten ſtädtiſchen Zuſchuß würde aber nur die Stadt zu leiſten imſtande ſein, wenn hohes Miniſterium des Innern die erbetene Genehmigung zu dem eingereichten Statut zur Erhebung einer ſtädt. Umlage(ſ. S. 4) gewähre. Unter dieſer Vorausſetzung beſchloß dann am 23. Februar 1853 der Stadtrat:

1) Der bisherige Zuſchuß zu den Koſten der Real⸗ ſchule wird von 300 auf 600 Thaler erhöht.

2) Die bisherige Rektorwohnung in der Knabenſchule wird zum Lokal der Realſchule beſtimmt und hergeſtellt.

3) Dem Rektor Weyrauch iſt die kompetenzmäßige Entſchädigung von der Stadt zu zahlen.

In der Sitzung am 20. März 1853 giebt der Ausſchuß den Punkten 2 und 3 ſeine Zuſtimmung, er⸗ klärt ſich aber außerſtande einen erhöhten Beitrag zu zahlen, ſondern erſucht den Stadtrat, dahin zu wirken, daß die Staatsregierung die nötigen Mittel zur Organi⸗ ſation, welche dringend empfohlen werde, bewillige.

Am 4. April und 30. April 1853 wird der Orts⸗ vorſtand ſeitens der Regierung an die Erledigung der angeführten Verfügung vom 21. Jan. 1853 errinnert; worauf von erſterem mitgeteilt wird, daß die Angelegen⸗ heit dem Ausſchuß zu wiederholter Beſchlußfaſſung vorliege.

Am 4. Mai erſtattet nunmehr der Ortsvorſtand Lederer folgenden Bericht:Der Gemeinde⸗Ausſchuß hat den vom Stadtrate beſchloſſenen Zuſchuß von 600 Thalern jährlich verworfen, wodurch der Stadtrat das Gemeinde⸗ wohl gefährdet erachtete und in Gemäßheit des§ 83 der Gemeindeordnung eine Verſtändigung mittels Obmänner verlangte. Die beabſichtigte Sitzung zur Verſtändigung hat noch nicht ſtattgefunden, weil der Gemeinde⸗Ausſchuß noch keine Obmänner erwählt hat. Sobald als thunlich werde ich gehorſamſt weiter berichten.

In einer am 2. Juni 1853 abgehaltenen Sitzung des Bürgerausſchuſſes geht jedoch dieſer auf den obigen Vorſchlag, Obmänner zu wählen, nicht ein, ſondern empfiehlt wiederholt den Weg, bei der Regierung vor⸗ ſtellig zu werden.

Im Stadtrat ſah man nun auch von der Wahl der Obmänner ab und ſchlug zur Schlichtung der Differenz eine gemeinſchaftliche Sitzung von Stadtrat und Bürger⸗ Ausſchuß vor.

Am 11. Mai und 14. Juni 1853 erinnerte die Regierung mit Friſten von 8 Tagen an die Erledigung des Beſchluſſes vom 21. Januar 1853.

Dieſe Beſchlußfaſſung fand endlich am 18. Juni in einer gemeinſchaftlichen Sitzung des Stadtrats und Bürger⸗Ausſchuſſes ſtatt, über welche am 22. Juni der Stadtvorſtand Lederer Bericht erſtattet, in welchem er den Hergang der gepflogenen Verhandlungen zwiſchen Stadtrat und Bürger⸗Ausſchuß darlegte und dann hinzufügte, daß der Gemeinde⸗Ausſchuß den erhöhten Beitrag von 600 Thalern nunmehr dann zu zahlen bereit ſei, wenn die Stadtkaſſe die im proponierten Ortsſtatut vorgeſchlagene Umlage erheben dürfe. Die Motive zu dieſem Beſchluſſe fänden ſich im ungünſtigen Abſchluß des Grundetats für das laufende Jahr, deſſen Defizit zu decken durch Ver⸗ ſagung des erforderlichen Statuts ſeitens der Regierung

unmöglich gemacht werde. Wegen dieſer Verſagung habe man bei Kurfürſtl. Miniſterium Beſchwerde geführt, und man hege zu dieſer höchſten Stelle das volle Vertrauen, daß, in Rückſicht auf die traurige Lage der Stadtkaſſe, die Genehmigung zuun betreffenden Statut erteilt werde, wodurch die vorliegende Frage eine ſchnelle und günſtige Erledigung finde.

Schließlich wird bemerkt, daß man mit einiger Sicherheit auf eine Frequenz von 50 Schülern in der dreiklaſſigen Realſchule rechnen könne, da die zweiklaſſige Realſchule trotz mangelhafter Einrichtung gegenwärtig von 32 Schülern beſucht werde.

Nachdem von Kurfürſtlicher Regierung in dem am 29. Juni 1853 an Kurfürſtl. Miniſterium erſtatteten Bericht der Hergang und das verneinende Reſultat der Verhandlungen der ſtädt. Behörden über die Miniſterial⸗ Verfügung vom 21. Jan. 1853 dargelegt iſt, wird in demſelben hervorgehoben, daß die Genehmigung des proponierten Ortsſtatuts zur Erhebung einer Umlage von Kurfürſtl. Regierung bis jetzt deshalb verſagt worden ſei, weil die Ablage der Rechnungen ſeit 1850 rückſtändig geblieben und bedeutende Ausſtände beizutreten ſeien. Mit dem Vorbehalte der Stadt vernichtet dieſe zugleich die wohlmeinende Intention Kurfürſtl. Miniſteriums, der hieſigen Realſchule eine den Bedürfniſſen entſprechende Umgeſtaltung zu geben. Zum Schluſſe wird beantragt, die Realſchule zu ſchließen und die Zuſicherung des in Ausſicht geſtellten Zuſchuſſes aus Staatsmitteln ſo lange zu beanſtanden, bis die ſtädtiſchen Behörden ſich in beſſerer Erkennung des vorliegend obwaltenden Intereſſes der Einwohnerſchaft Marburgs, namentlich der gewerblichen Klaſſe, zu einer unbedingten Leiſtung des ihr angeſonnenen Beitrags aus ſtädtiſchen Mitteln ſich bereit erklärten.

Hierauf erfolgte unter dem 12. Juli 1853 folgende Verfügung des Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern: Die Realſchule zu Marburg iſt mit dem Ausgange des laufenden Sommerſemeſters zu ſchließen, und die Beauf⸗ tragung der an derſelben annoch beſchäftigten Lehrer zurückzuziehen; von dem Zeitpunkt der Ausführung dieſer Verfügung aber ſ. Z. Anzeige zu machen.(Haſſenpflug).

Dem Schulvorſtand wurde den 21. Juli von der Regierung aufgetragen:Dieſe Hiobspoſt den Lehrern an der Realſchule mitzuteilen und binnen 8 Tagen die Ausführung anzuzeigen, auch über die mit dem Eintritte jenes Zeitpunktes eintretende öffentliche Prüfung nach deren Äbhaltung zu berichten.

Wie ein großer Teil der Bürgerſchaft Marburgs den Beſchluß der ſtädt. Behörden und die darauf erfolgte Aufhebung der Realſchule auffaßte, läßt ſich wohl am beſten aus der zum Zwecke des Fortbeſtehens der Real⸗ ſchule in Marburg zirkulierenden Petition erkennen.

Dieſelbe lautete:

Kurfürſtliches Miniſterium des Innern!

Die unterzeichneten Bürger der Stadt Marburg

erlauben ſich unterthänigſt zu bitten, die Beibehaltung

der hieſ. Realſchule gnädigſt zu verfügen.

Wir haben in Erfahrung gebracht, Kurfürſtliches hohes Miniſterium habe die Auflöſung der hieſigen Real⸗ ſchule verfügt, und zwar infolge eines Beſchluſſes des hieſigen ſtädtiſchen Ausſchuſſes, wodurch dieſer die zur