Aufsatz 
Festschrift des Realprogymnasiums (Realgymnasium ohne Prima) zu Marburg : mit welcher zur Teilnahme an der den 8. April morgens 10 Uhr in der Aula der städtischen Schulen stattfindenden Feier des 25jährigen Bestehens dieser Anstalt Namens des Lehrerkollegiums ergebenst einladet
Entstehung
Marburg 1891/92(1892), 1892-1892
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naſium und Realſchule findet daher kein Gegenſatz, ſondern ein Verhältnis gegenſeitiger Ergänzung ſtatt.

Der erforderliche Zuſchuß zu Dr. Hehl's Realſchule war dem Herrn Bezirksvorſtand zu hoch vielleicht war er auch mit dem Lehrplan nicht einverſtanden deshalb verfügt er am 4. April 1851, daß die Prüfung des Ent⸗ wurfs bis zum Eintritt günſtigerer Zeitverhältniſſe be⸗ ruhen ſolle. Hiermit war dann auch von der Erfüllung der anderen Forderungen in dem Miniſteral⸗Ausſchreiben vom 20. Aug. 1850 vorerſt nicht mehr die Rede.

Im Laufe des Sommers wurden die Bezirksdirektionen in Kurheſſen wieder aufgehoben und die früher beſtandene Einteilung in 4 Provinzen(Niederheſſen, Oberheſſen, Hanau und Fulda) wiederhergeſtellt. Am 8. Novbr. 1851 ging der hieſigen Regierung auf Einſendung des Lehrplans der Realſchule für das Schuljahr Michaelis 1851 52 eine Verfügung Kurfürſtl. Miniſteriums des Innern zu, in der ſie an die Ausführung des Beſchluſſes vom 29. Auguſt 1850 erinnert wird. Hierbei ſollen die bei der Umgeſtaltung der Realſchule zu Schmalkalden nach dem Miniſterial-Ausſchreiben vom 21. Juni 1851 be⸗ züglich der Feſtſtellung des Lehrplans aufgenommenen Grundſätze zur Richtſchnur dienen, deren Anwendung jedoch durch etwaige beſondere örtliche Bedürfniſſe näher beſtimmt werden müſſe.

Hierbei ſei nach folgenden Geſichtspunkten zuverfahren:

1) Die Realſchule iſt auf drei Klaſſen mit ein⸗ jährigem Kurſus zu berechnen; in die 3. Klaſſe treten die Schüler mit dem 11. Jahre; in dieſer Klaſſe iſt der Unterricht für alle Schüler gemeinſchaftlich.

2) Die beiden folgenden Klaſſen teilen ſich in je 2 parallele Cöten, von denen der eine die Bildung für den Handwerkerſtand, der andere für den Kaufmanns⸗ ſtand zur beſonderen Aufgabe hat. Daher hat der erſte Cötus 8 10 Stunden Zeichnen und Mathematik, während zu dieſer Zeit der zweite in Franzöſiſch und Engliſch unterrichtet wird; die anderen Gegenſtände ſind gemein⸗ ſchaftlich. Die Ziele in den Unterrichtsgegenſtänden ſind nach dem wirklich vorliegenden Unterrichtsbedürfnis zu beſtimmen.

Bei überſendung des erbetenen Lehrplans für die Realſchule zu Schmalkalden am 3. Dezember 1851 wird bemerkt, daß dieſer noch nicht als endgiltig angeſehen werden könnte; derſelbe war zwar nach den gegebenen Normen entworfen worden, wurde jedoch hier unvoll⸗ ſtändig und wenig maßgebend befunden. Auch am 10. April 1852 war eine endliche Entſcheidung wegen des Lehrplans der Realſchule zu Schmalkalden noch nicht getroffen.

Am 23. November 1852 überſendete dann die hieſige Regierung einen vom damaligen Schulreferenten Pfarrer Rauch entworfenen Lehrplan nach Caſſel und bittet zugleich um Bewilligung des zur Ausführung nötig werdenden Fonds.

Dieſer Lehrplan hatte ſich natürlich an die in der Miniſterial⸗Verfügung vom 21. Juni 1852 gegebenen Grundzüge zu halten. Daß die Aufgabe der Realſchule im allgemeinen nicht hoch geſteckt war, geht wohl aus der Anmerkung für den Unterricht in der Weltgeſchichte hervor, in der es heißt, daß dieſer in ausſchließlicher

Weiſe nicht erforderlich ſei, ſondern gelegentlich und hin⸗ länglich in der bibliſchen Geſchichte und beim Unterricht in der deutſchen Sprache durch mündliche und ſchriftliche Darſtellungen nach ſeinen Hauptmomenten vorgebracht werden kann.(Eigentümlicher Weiſe ſind nun für die die 3. Klaſſe zwar 4 Stunden, für die 2. Klaſſe aber 1 Stunde und für die 1. Klaſſe keine Stunde für Deutſch angeſetzt).

Es wird nicht nötig ſein, ſich mit dem Lehrplan näher bekannt zu machen, da dieſer in der vom ſpäteren Inſpektor Grau veränderten Geſtalt zur Aus⸗ führung kam.

In der Verfügung des Herrn Miniſters Haſſenpflug vom 14. Jan. 1853 wird die frühere Forderung, ſeitens der Stadt einen erhöhten Beitrag zum Etat der Real⸗ ſchule zu geben, wiederholt und dahin präciſiert, daß die Stadt Marburg außer der Stellung eines Schul⸗ lokals jährlich einen dem Staatszuſchuß gleichen Betrag von 600 Thalern jährlich zur Unterhaltung der Real⸗ ſchule zu zahlen habe, wogegen dann die Anſtalt auf 3 Klaſſen erweitert, in dem Lehrplan reorganiſiert und mit dem erforderlichen Lehrerperſonal verſehen werden ſollte.

Unter dem 21. Jan. 1853 machte die hieſige Regie⸗ rung in einem längeren Schreiben an den Ortsvorſtand dieſem hiervon Mitteilung und hob insbeſondere hervor, wie unverkennbar es im Intereſſe der Stadt liege, eine Anſtalt zu beſitzen, welche in der projektierten Einrichtung eine weſentliche Beförderung des Verkehrs⸗, Handels⸗ und Gewerbslebens verſpricht und daher vorausgeſetzt werden dürfe, daß die Stadtverwaltung bereit ſein werde, die Errichtung und Erhaltung einer ſolchen Schule mit allen möglichen Mitteln, ja ſelbſt mit namhaften Opfer, zu unterſtützen. Hieran anſchließend wurde bemerkt, daß zur Herſtellung der erforderlichen Lokalitäten bei dem aus ſanitären Gründen nicht zu verſchiebenden Neubau der Mädchenſchule Rückſicht genommen werden müſſe. Einſtweilen könnte die Wohnung des Rektors Weyrauch in der Knabenſchule für die neuorganiſierte Realſchule in Anſpruch genommen werden. Schließlich hätte ſich der Stadtvorſtand über die wahrſcheinliche Frequenz der Anſtalt zu äußern.

Es wird gewiß einem vielſeitigen Intereſſe entſprechen, wenn die folgenden Verhandlungen wegen der Reorgani⸗ ſation der Realſchule, welche ſich zu einer Exiſtenzfrage für ſie zuſpitzte, etwas genauer mitgeteilt werden.

In der Stadtratsſitzung am 2. Jan. 1853 erſtattete der Beigeordnete Lederer ein ausführliches Referat, in dem er ſich über die beabſichtigte Erweiterung der Real⸗ ſchule von zwei auf drei Klaſſen, in welcher die Schüler ſchon mit den 11. Lebensjahr eintreten ſollten, ferner über die notwendige Vermehrung und Beſſerſtellung des Lehrerperſonals, ſowie über die Verlegung der Anſtalt (ſ. Schullokal) aus einem Privathauſe(Nicolaiſtr. Nr. 4) in die oberen Räume der Knabenſchule, befürwortend ausſprach.Der Nutzen, welcher durch die beabſichtigte Erweiterung der Realſchule, fuhr er fort,für die Stadt entſpringt, iſt nicht gering anzuſchlagen. Es wird dadurch unſeren Kindern Gelegenheit gegeben, etwas Tüchtiges zu erlernen und unſere Nachkommen werden leichter als bisher der auswärtigen Konkurrenz gegen⸗