war Nebenſtelle. Aus dem Verzeichnis der an der Real⸗ ſchule wirkenden Lehrer erſieht man, daß in den erſten 9 Jahren 7 Lehrer der Mathematik und Naturwiſſen⸗ ſchaften, ſowie 5 Lehrer für den Zeichenunterricht beſtellt waren.
Die hieſige Regierung ſah ſich durch dieſe amtliche Mitteilung veranlaßt, den Schulvorſtand am 27. April 1843 aufzufordern ſich darüber zu äußern, ob es ange⸗ zeigt ſei, die Realſchule mit der Knaben⸗Bürgerſchule in Verbindung zu bringen.
In dem Bericht dieſer Behörde, welcher durch Ein⸗ ziehung der nötigen Akten verzögert und erſt am 2. Februar 1844 erſtattet wurde, ward zunächſt in empfind⸗ ſamer Weiſe bemerkt, wie höchſt ſchwierig für den Schul⸗ vorſtand die ihm auferlegte Berichterſtattung ſei, da derſelbe ſeit Gründung der Realſchule in keiner näheren
Beziehung zu dieſer Anſtalt geſtanden habe. Sodann wird motiviert,„daß die Aufnahme der Schüler nicht ſo ſehr von einem beſtimmten Lebensalter(das zurück⸗ gelegte 14.), als vielmehr von den Kenntniſſen der Schüler abhängig zu machen ſei. Dadurch würde es vielleicht möglich werden, daß die erſte Klaſſe der Knaben⸗ ſchule zur 2. Klaſſe der Realſchule umgewandelt und ſo eine Hinüberleitung der erſteren zur letzteren bewirkt würde.“ Bei Eintritt der vorgeſchlagenen Verbindung müſſe der Realſchul⸗Inſpektor Nöding Mitglied des Schulvorſtandes werden.
In einer längeren Eingabe ſpricht ſich der Vorſtand der Realſchule, Inſpektor Nöding, gegen die vom Schul⸗ vorſtand vorgeſchlagene Vereinigung der Realklaſſen mit der Knabenſchule aus. Dieſe widerſtreite dem Miniſterial⸗ beſchluß vom 7. November 1836, indem die bisherige Form und Aufgabe der Realſchule eine andere werden würde, ferner beſtänden in anderen kurheſſiſchen Städten auch ſelbſtändige Realſchulen uud mit der Zeit würde auch in Marburg das Intereſſe für eine ſolche Schule gewiß erwachen. Schließlich bittet er in Berückſichtigung ſeiner früheren Stellung ihn als Inſpektor der Realſchule zu belaſſen. Von der Ausführung der befürworteten Ver⸗ bindung iſt dann auch weiter nicht mehr die Rede und zwar konnte man um ſo mehr davon abſehen, als ſich die Schülerzahl merklich zu heben begann(ſ. die Fre⸗ quenzliſte).
Am 9. September 1846 trat der Berichterſtatter als 2. Lehrer in das Lehrerkollegium der Realſchule ein. Nicht ein volles Jahr wirkte er mit dem Inſpektor Nöding zuſammen, doch war dieſe Zeit hinreichend, um letzteren ſowohl als einen kenntnisreichen, pflichtgetreuen, und erfahrenen Pädagogen, wie auch als einen wohl⸗ wollenden Vorſtand und Lehrer kennen zu lernen, der noch lange bei ſeinen Kollegen und Schülern im beſten Andenken geblieben iſt.
Am 14. Auguſt 1847 geleiteten die Lehrer und Schüler der Realſchule ihren Vorgeſetzten und Lehrer mit inniger Teilnahme zu ſeiner letzten Ruheſtätte.
Mit dem architektoniſchen und Maſchinenzeichnen war am 1. Januar 1847 der Studioſus Heinemann beauftragt worden..
Durch Verfügung Königlicher Regierung vom 24. Auguſt 1847 wurde der Berichterſtatter in Ge⸗
meinſchaft mit dem 3. Lehrer Dr. Hoffa mit der In⸗ ſpektion der Realſchule beauftragt, nachdem ſie zuvor berichtlich am 21. Auguſt Anzeige vom erfolgten Ableben des Inſpektors Nöding, ſowie von den auszuführenden Schritten, um eine Unterbrechung im Unterricht zu ver⸗ hüten, gemacht hatten.
Die innere Leitung der Anſtalt, die Stellvertretung der Lehrer bei Vacanzen und in Verhinderungsfällen, Behandlung der Disziplinarfälle, ſowie die üblichen An⸗ ſprachen bei Aufnahme und Entlaſſung der Schüler übernahm der Berichterſtatter und erfüllte dieſe Ob⸗ liegenheiten während der ganzen Zeit der Erledigung der Inſpektorſtelle.
Es wurde folgender Lehrplan mit der angegebenen Verteilung der Unterrichtsgegenſtände von Kurfürſtlicher Regierung als der zunächſt vorgeſetzten Behörde genehmigt, der gegen den früheren keine weſentliche Anderung eigte.
1 Ier Lehrplan, welcher in den Jahren von Michaelis 1847 bis zur Wiederbeſetzung der Stelle des Vorſtandes im Jahre 1854 im allgemeinen befolgt wurde, war folgender:
Lehrgegenſtände der I. Klaſſe.
Verzeichnis der Unterrichtsgegenſtände der beiden Klaſſen, nebſt Angbae der Penſen des einjährigen Kurſus.
II. Klaſſe.
1¹) Religion: Im erſten Jahr: Geſchichte der chriſtlichen Kirche von der Gründung bis zu den Kreuzzügen incl.
Im zweiten Jahr: Geſchichte der chriſtlichen Kirche von den Kreuzzügen bis zu den Miſſionsvereinen der neueren Zeit. 1 Stunde wöchentlich. Lehrbuch: Kirchengeſchichte von Judae(für den Lehrer).
2) Deutſch: Auſſätze, insbeſondere Geſchäftsaufſätze, Gram⸗ matiſche Erklärungen nach Diktaten. 2 Stunden wöchentlich.
3) Franzöſiſch: Von den erſten Elementen der Sprache bis zu den Fürwörtern mit Exercitien; Memorierübungen und Ueberſetzen. 4 Stunden wöchentlich. Lehrbuch: Sanguins Grammatik.
4) Geographie: Topiſche Geographie aller Teile der Erde. Süiden wöchentlich. Lehrbuch: Geographie von v. Roon.
. Teil.
5) Phyſik: Im erſten Jahr: Die allgemeinen Eigenſchaften, die Bewegung und das Gleichgewicht der feſten, flüſſigen und gasförmigen Körper, ſowie der Schall
Im zweiten Jahr: Licht, Wärme, Magnetismus und Elektrizität. 2 Stunden wöchentlich. Lehrbuch: Elemente der Phyſik von Fiſcher.„
6) Chemie: Im erſten Jahr: Erklärung von Element, Aqui⸗ valent u. dgl. Die Metalloide und die Säuren..
Im zweiten Jahr: Die Metalle, Oxyde, und Salze mit beſonderer Berückſichtigung des Techniſchen. 1 Stunde wöchentlich. Lehrbuch: Chemie von Hartmann.
7) Planimetrie: Elemente, Winkel, Kongruenz, Flächenraum und Ähnlichkeiten der geradlinigen Figuren nebſt Aufgaben. 2 Stunden wöchentlich. Lehrbuch: Planimetrie von Sadebeck.
8) Arithmetik: Wiederholung der Bruchrechnung, Regel⸗ detrie⸗Rechnungen. Kettenſatz 2 Stunden wöchentlich. Löh⸗ manns 2. und 3. Heft. Dieſterwegs Übungsbuch
9) Zeichnen: a) Freies Handzeichnen: Zeichnen geradliniger und anderer leichter Figuren nach Vorlegeblättern, Körper⸗ zeichnen. 5 Stunden wöchentlich.
b) Architektoniſches Zeichnen und Planzeichnen, Linear⸗ Perſpektive 5 Stunden wöchentlich.


