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Rath abgeredet, die auch darinnen ganz guthwillig und mit Dankſagungen ſolches anzunehmen ſich erbotten haben.
Demnach ſo habe Ich Bernhard Waldiss Vor mich Vor meiner Erben und Erbnehmern übergeben und öffgelaßen dem Ehrſamen und Wohlweiſen Herrn Bürger Meiſter und Rath der Stadt Allendorf an der Werra gelegen, Ihren Erben und Nachkommen öfflege und übergebe kraft dieſes Briefs, in der aller beſten maße, ſo ich in Kraft eines öffrichtigen Testaments oder einer gabe ſo man nennet donationem inter vivos am aller Beſtändigſten thun ſoll oder mag, meinen Zwölften Theil der Pfannen gelegen im 4ten Koth der Holz Märker Zäche, darinnen Meiſter Knecht George Eckell welches Kothes mitbeſitzer ſind die Ehrbahren Egidius Milwitz Bürger zu Erfurth, Marius Theuhosse(?) Bürger zu Heiligenſtadt mit Ihrer geſellſchaft.
Wie es nun mit ſolchem meinem übergebenen Zwölfften Theil der Pfannennutzungen gehalten und in die Allmoſen Verordnet und gereicht werden ſoll, wird folgendes erklähret, Vornehmlich und ſintemahl hie BeVor meine liebe Vor Eltern und Geſipte, die Waldiſche See(sic)) Acker Landes, zu einer ewieg ſeienden(erg.: Stiftung) Testamentsweiſe Verordnet, welche dann die Spände Acker heuthigen Tages genent werden.
Darüber dann jederzeit zween Verordnet ſo die nutzungen Von ſelbiegen Ackern öffheben und ausſpänden, zu ſolches nutzung und einkommen der Spände Acker ſoll auch mein zwölffter Theil geordnet ſein und Bleiben, öff daß ſolche Spände deſto oftre und reichlicher ausgeſpändet werden möge.
Demnach ſollen auch Zween aus meiner Freundſchaft jederzeit geordnet ſein, alles was das zwölfte Theil der pfannen über den anhangenden Erbzinß 15 albus ertragen kann öffzuheben Inſonderheit will Ich für mich meine Erben ſelbſt als der Testator geordnet und erwählet haben, die Ehrbaren und Ehrſamen Christian Gundlach und Heinrich Schäffarth meine freundlich liebe ſchwägerr, ge Vatter und freunde welche meines Bruder Töchter zu Ehegemahlen habe und Bürger zu Allendorf ſind, dieſelbe ſollen und wollen als constituirte Testamentarij alles einkommen des übergebenen Zwölften Theils treulich öffheben ausgabe und Einnahme ordentlich Verzeichnen und Verrechnen.
Von ſolche Pension Cinkommen und öffnahme ſoll Vor allen Dingen guth Korn gekaufft und täglich Brodt gebacken desgleichen ein guter gemeiner Speck. welche Zeit nun die zween der ſpände Verwalter, die ſpände austheilen werden ſollen die obgedachte zween meine Testamentarij neben dießer einem jeden Armen hausnothdürftigen Menſchen in Allendorf und in Sooden, Ein Brodt 6 Heller wohlwürdig und Zer Menſchen ein Speck um Gottes willen geben und reichen.
Dieſe zween Testamentarij auch ſollen nach gehabter mühe der Spände Cin Schincke, ein Eſen Fleiſch und Ein quart Reiniſcher Wein gegen Ihre gehabte mühe zur recompensation haben und dieſer Ihren gefällen Gott zu Lob und dem Testatori zu Ehren genießen.


