Aufsatz 
Das Grab des Königs Konrad I. in der Basilika zu Fulda / von Jakob Gegenbaur
Entstehung
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Dagegen iſt auch nicht der geringſte Zweifel darüber zu erheben, daß die Nachrichten des Annaliſten Saxo, welcher um die Mitte des 12. Jahrhunderts eine Reichs geſchichte in Annalenform mit beſonderer Berückſichtigung der Geſchichte Sachſens ſchrieb, keine ſelbſtändige Angaben ſind, ſondern Auszüge aus Regino, Widukind und Thietmar von Merſeburg, die er in umfaſſender Weiſe abgeſchrieben hat. Waitz(Mon. G. h. VI. 542 seq.) hat die urſprünglichen Quellen des Annaliſten Saxo nachge⸗ wieſen und die entlehnten Stellen durch kleineren Druck kenntlich gemacht. Die Mitteilung des Annaliſten iſt geradezu mit nur ganz unbedeutenden Abänderungen aus Widukind abgeſchrieben, wozu insbeſondere der Schlußſatz gehört:Sepultus est in civitate sua Wilinaburg cum moœrore et lacrimis omnium Francorum. Es folgt daraus, daß dieſe beiden Gewährsmänner nicht als zwei ſelbſtändige Zeugen angeſehen werden können, ſondern nur als eine Ausſage, welcher ſodann die Nachricht des der Zeit Konrads I. viel näher ſtehenden, mit den Vorgängen im Frankenlande beſſer unterrichteten Continuator Reginos gegenüberzuhalten und mit den andern Zeugniſſen abzuwägen iſt. Die Annales Mettenſes(Mon. G. h. V. 415), welche aus dem 10. oder 11. Jahrhundert ſtammen, alſo ebenfalls der Zeit Konrads IJ. viel näher ſtehen, haben das Meiſte ihrer Mitteilungen aus Widukind ent⸗ lehnt; aber die Nachricht, welche von dem Tode König Konrads I. handelt, iſt wahrſcheinlich der Chronik des Cont. Reginos entnommen; es müſſen alſo den Verfaſſer beſtimmte Gründe abgehalten haben, von ſeinem Gewährsmann Widukind abzuweichen, indem er ſagt:sepelitur in monasterio Fnldensi.

Die Nachricht Thietmars iſt ihrem Ausdrucke nach gar nicht einmal unmittelbar als Beweis anzu⸗ ſehen dafür, daß König Konrad I. in Weilburg begraben ſei; denn ſie ſagt nur und weiter nichts, als, daß die Exequien in Weilburg abgehalten worden wären, über ſeinen Grabort ſagt ſie nichts. Daß aber die Exequien in Weilburg, wo der König ſeine Wohnung hatte, als er ſtarb, abgehalten wurden, iſt ganz entſprechend dem kirchlichen Gebrauche und ſteht keineswegs im Widerſpruche mit der Nachricht, daß König Konrad I. in Fulda begraben worden ſei; dennexequias peragere iſt nicht unmittelbar identiſch mit sepelire, ſondern exequiae bedeutet meiſtens dasofficium pro defuncto solemniter celebratum, etiam cadavere absente.¹) Es ſteht dieſe Nachricht gar nicht im geringſten Widerſpruche mit der Mit⸗ teilung des Cont. Reginos. Thietmar erzählt nur von der kirchlichen Totenfeier in Weilburg und läßt die eigentliche Grabfrage unberührt, ſo daß der Vorgang ſich einfach ſo geſtaltet: nachdem in Weilburg, am Sterbeorte, die Exequien abgehalten waren, folgte die Uebertragung des Leichnams nach Fulda und dort ſeine feierliche Beſtattung unter dem Wehklagen ſeiner Franken. Welche Zeit zwiſchen dem Todestage und dem ſeiner Beſtattung lag, darüber läßt ſich nichts beſtimmtes aufſtellen.

Der Angabe des Continuators Reginos ſtehen außerdem noch drei andere wichtige Zeugniſſe zur Seite. In den Jahren von 1058 1069 lebte zu Fulda in dem Benediktinerkloſter der Mönch Marianus Scotus, alſo faſt 100 Jahre vor dem Annaliſten Saxo. Derſelbe war zuerſt 1056 in Köln Mönch geweſen und 1058 nach Fulda gekommen, wo er blieb, bis ihn der Erzbiſchof Siegfried, früher Abt von Fulda, nach Mainz berief, wo er bis 1082 lebte. Dieſer Marianus hatte hinreichend Zeit und Gelegenheit zu ſehen, zu erfragen, als er ſeine Chronik vorbereitete, wie ſich die Sache mit dem Grabmale des Königs Konrad I. verhalte. Er ſagt auf das beſtimmteſte zu dem Jahre 918, daß Konrad am 23. December 918 geſtorben und in Fulda neben dem Altare des hl. Kreuzes begraben worden ſei. Es

¹) Du Cange Lexic. medii aevi. IV, 147.