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iſt hier nicht etwa die Rede von einem„Denkmale,“ das die Mönche zu Fulda„ihrem Wohlthäter“ hätten errichten laſſen, noch von„Exequien“, die für ſein Seelenheil abgehalten worden ſeien, ſondern poſitiv, ohne alle weitere Bemerkung ſagt der Chroniſt,„er iſt begraben in Fulda.“ Er ſetzt nicht hinzu, obwohl er das ebenfalls im Kloſter Fulda erfahren hatte, daß Konrad ausdrücklich das Kloſter Fulda zu ſeiner Ruheſtätte nach ſeinem Tode ſich ausgewählt habe, worüber ja die Original⸗Urkunde zu jener Zeit noch ſicher vorhanden war, während wir jetzt nur auf eine Copie bei Eberhard, die offenbar unvollſtändig und in der vorliegenden Faſſung unecht iſt, angewieſen ſind(Dronke, cod. dipl. nr. 667); er ſetzt aber nichts hinzu, weil er für eine ihm feſtſtehende und damals allgemein bekannte Thatſache keine Beweiſe zu erbringen, keine Begründung beizufügen für notwendig hielt. Für uns iſt übrigens dieſe Urkunde des Königs Konrad I. mit ihrem Inhalte ebenfalls ein zweites wichtiges Zeugnis, weil wir darin eine letzt⸗ willige Verfügung des Königs Konrad I. erkennen und daraus nun auch die ſpezielle Veranlaſſung er⸗ fahren, warum der König Konrad I. im Kloſter Fulda begraben worden iſt.
Aber auch aus dem folgenden Jahrhunderte finden wir eine weitere Nachricht als Beweis für dieſe Thatſache. Zur Zeit, als Abt Marquard I.(1150— 1168) zur Regierung kam, waren die Vorräte des Kloſters der Art, daß ſie zum Unterhalte der Mönche kaum ausreichten, weil die Beſitzer der Lehnsgüter des Kloſters nur noch lieferten, was ſie wollten, und weil die angrenzenden Großen von dem Kirchengute des Kloſters nahmen, was ihnen anſtand, ohne daß jemand ſie daran hinderte. Dem Beiſpiele der Reicheren und Vornehmeren folgten die Armen; ſie ließen ſich in den Waldungen des Kloſters nieder, rodeten die⸗ ſelben aus und bauten ſich auf dieſem Neubruchlande Häuſer. Um nun dieſem rechtloſen Zuſtande, wobei ſich die Pflichtigen auf das„Lehnrecht“ beriefen, ein Ende zu machen, ließ Marquard die Urkunden über den Beſitz und die Einkünfte des Kloſters zuſammenſtellen und abſchreiben. Dieſem Geſchäfte unterzog ſich der Mönch Eberhard, über deſſen perſönliche Verhältniſſe wir jedoch nicht weiter unterrichtet ſind; dieſer verfertigte die Abſchriften der älteren Schenkungsurkunden, von denen ſich nur noch zwei Pergament⸗ Codices erhalten haben, die mit dem Fuldaer Archive nach Marburg gekommen ſind ¹). In dieſem Codex Eberhardi ſind nun die Urkunden in verſchiedenen Abteilungen geordnet, und da findet ſich unter der Ueberſchrift„tradiciones vectigalium de Turingia“ eine Aufzählung der Schenkungen des Königs Konrad I. mit dem Zuſatze:„qui requiescit in Fuldensi monasterio.“
Sonach haben wir aus dem 10., 11. und 12. Jahrhunderte unumſtößliche Beweiſe, daß König Konrad I. ſeine letzte Ruheſtätte im Kloſter Fulda„iuxta altare sanctae crucis“ gefunden habe.
In wiefern die im dritten Bande der von Hegel herausgegebenen Chroniken deutſcher Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert abgedruckte Chronik der Reichsſtadt Nürnberg von Sigmund Meiſterlin enthaltene Nachricht ebenfalls als eine Beſtätigung des gewonnenen Reſultates anzuſehen iſt, bedarf einer kurzen Betrachtung. Meiſterlin ſagt S. 93:„Als aber Conradus gar löblich geregirt hat, da verſchied er und ward etwas für heilig gehalten: ſie ſagen, er ſei vor ſant Heinrichsgrab zu Bamberg begraben; ich hab ſeine Hirnſchal geſehen zu Fulda in Bücheln,(in Buchen) mit einer Diadema geziert. Von ſolichen ſachen hab ich gefunden, erfragt und geleſen ein Büch⸗ lein zu Regenspurg in St. Jacobs Schotteneloſter von viel worten.“
¹) Außer den in den Forſchungen zur deutſchen Geſchichte von K. Foltz Bd. XVIII. p. 493 ff. angeführten Copien des Codex Eberhardi, findet ſich auch noch eine ſehr ſorgfältige, mit archivaliſcher Akribie verfertigte Abſchrift aus dem Anfange dieſes Jahrhunderts von der Hand des Archivars Denner auf der Landesbibliothek zu Fulda.


