Aufsatz 
Die Bedeutung des Namens im Kult und Aberglauben : ein Beitrag zur vergleichenden Volkskunde / von Wilhelm Schmidt
Entstehung
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zu sichern, musste man sagen, gegen welche Krankheit und für wen(unter Beifügung des Namens der Eltern) man ihre Hilfe in Anspruch nahm¹. Es ist dies nicht dasselbe wie in dem(auf S. 28) angeführten ägyptischen Beispiel: dort wirkt der Name als solcher, hier wird er nur dem in der Pflanze und durch sie wirkenden Dämon mitgeteilt.

Auch bei anderen Völkérn findet sich die Verwendung des Namens, um dessen Träger zu vernichten. Die Hinduzauberer schreiben den Namen ihres Opfers auf das Bild, das sie von ihm gefertigt?: hier kommt freilich wieder ein anderes Hilfsmittel dazu, nämlich das Bilds. In Ceylon schreibt man den Namen des Men- schen, dessen Tod man herbeiführen will, auf einen Schädel, und zwar, wenn möglich, eines männlichen, erstgeborenen Kindes; die Wirkung wird noch sicherer, wenn das Kind eigens zu diesem Zwecke getötet wurde“B. Sodann wird ein Teig bereitet, bestehend aus Sand von den Fusstapfen des erlesenen Opfers und einem Teil seiner Haare?, befeuchtet mit seinem Speichel; dies wird auf einen bleiernen Teller gebracht und samt dem Schädel am Be- gräbnisplatz des Ortes niedergelegt, wo vierzig Nächte die bösen Geister zur Vernichtung angerufen werden. Bis der Teig ver- trocknet ist, hat der Zauber den Betreffenden getötet.

Man begreift in diesem Zusammenhang auch, warum es in gewissen Gegenden Deutschlands, wie Hessen, Thüringen u. a., vermieden wird, dem Toten ein Hemd anzuziehen, das mit dem Namen eines Lebenden gezeichnet isté: sobald Name und Stoff im Grabe verwest wären, müsste auch die Person, welcher beides angehörte, zugrunde gehen. In anderen Ländern, z. B. in China?, geht man noch weiter: wird ein Mensch nach einem Haustier ge- nannt(entsprechende Namen bei uns wären also etwa Hahn,

¹ Plin. nat. hist. XXII 38.. dicaturque cui et quorum filio eximatur; XXIII 103... ſta ut gui id faciet dicat quare capiat et cuius causa.

² Tylor Urgesch. 161.

s Uber diese Vorstellungen kann hier nicht genauer gehandelt werden; vgl. Tylor Urgesch. 136 ff. und oben S. 29, 4.

4 Tylor a. a. O. 164 f.

5 Dass man auf eine Person, von der man irgend etwas besitzt, nament- lich Haare, UÜberreste von Speisen, von denen sie gegessen usw., einen Zauber ausüben kann, glaubten auch die Griechen: Gruppe a. a. O. 882; vgl. über diesen sog. Sympathiezauber Andree N. F. 11; Dieterich Kl. Schr. 321.

⁸ Wuttke 731.

7 vgl. von Andrian im Corresp.-Blatt der deutsch. Gesellsch. f. Anthropol. XXVII(1896) 123.