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Sehr bezeichnend ist es nun, dass man bei der Wahl der Person, deren Name dem Kind gegeben werden soll, mit äusser- ster Vorsicht verfährt. Während die Griechen in einer gewissen Pietät so verfahren, dass sie den Kindern die Namen der Gross- eltern, gelegentlich auch der Eltern geben¹, wird es in anderen Ländern, z. B. auch heute noch in Pommern und Schlesien, ge- rade vermieden, sie nach dem Vater oder der Mutter zu nennen*. Der Gedanke dabei ist offenbar der, dass man fürchtet, wenn der Vater stirbt, so muss ihm dann bald auch der im Tode folgen, der den Namen von ihm hat. Dass dies wirklich der Grund ist, sieht man auch daraus, dass z. B. in der Schweiz einem Kind nie ein Name gegeben werden darf, den ein verstorbener Bruder oder Schwester gehabt hattes. Einen hiervon stark abweichenden Glau- ben finden wir bei den christlichen Grönländern, die noch man- chen heidnischen Brauch und Aberglauben bewahrt haben. Sie benennen das Kind mit Absicht nach einem verstorbenen Ver- wandten, um dem Toten zur Ruhe zu verhelfen und dadurch eine Verwandtschaft zwischen ihm und dem Kinde herazustellen“. Ein ähnlicher Brauch findet sich in Kamtschatkab: ist das Kind unruhig, so wird es von einem Vorfahren belästigt; diesen findet der Schamane(Priester) aus und nun erhält das Kind dessen Namen. Der Glaube, der sie dazu veranlasst, ist offenbar folgen- der: durch den Tod des Menschen wird der Name gleichsam frei und sucht einen Ersatz für den seitherigen Träger; bevor er die- sen nicht gefunden und demnach noch umherirren muss, kann auch der Tote nicht zur Ruhe kommen; mit dem Namen geht das Leben, die Seele über.
Wenn dieser grönländische Brauch auch dem vorher erwähn- ten gerade entgegengesetzt ist, der ursprüngliche Gedanke ist doch bei beiden derselbe; er hat sich nur nach verschiedenen Seiten entwickelt: die Vorstellung nämlich, dass Name und Trä- ger auch nach dessen Tode noch in inniger Beziehung stehen.
koreis, Argadeis; v. 1587: die Tonier sind nach Jon, v. 1594 die Achäer nach Achaios genannt; vgl. Eur. El. 1275 u. Or. 1646; Aesch. Eum. 692; Soph. O. C. 58— 65.
¹ vgl. die reichhaltige Zusammenstellung bei Angermann a. a. O. S. 17 ff.
² Wuttke 590.
3 Ploss I 189.
* Andree 302.
G. W. Steller Beschreibung von dem Lande Kamtschatka usw. Frankfurt 1774 S. 253.
s vgl. S. 37.


