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Daß es aber dem Grafen Philipp mit der Annahme des augsb. Interims kein Ernſt geweſen war, ſondern daß ihm nur daran lag, den Kaiſer zufrieden zu ſtellen, geht daraus hervor, daß ihm vorher von Thomas v. Colmar eine andere Antwort vorgelegt war, die er Kaiſerl. Majeſtät zuſchicken ſollte, da „dieſes ihm am beſten gefallen“ würde. Dieſelbe lautete alſo:
Auf Ew. Majeſtät Befehl habe ich Ew. K. M. überſchickten Rathſchlag oder Bedenken gehorſamſt meinen Pfarrherrn und Predigern vorzeigen und verleſen laſſen, und bin für meine Perſon, dieweil der⸗ ſelbe Rathſchlag im Anfange auf Chriſtum, unſern einigen Heiland, Erlöſer und Seligmacher weiſet, am Ende die ceremonien in beiderlei Geſtalt und die Prieſterehe bis zu einem gemeinen chriſtlichen concilio zuläßt, bemeldeten Rathſchlag als chriſtlich auf dem Worte Gottes gegründet anzunehmen und meine Unterthanen darzu anzuhalten unterthänigſt willig.“
Der Graf wählte aber die vorher mitgetheilte Antwort, weil dieſe ſich allgemeiner ausdrückte.
Gerade in dieſer ſchwierigen und verantwortungsvollen Zeit zeigte alſo Graf Philipp III. eine wahr⸗ haft landesväterliche Huld und Fürſorge für ſeine armen, in ihren Gewiſſen geängſtigten Pfarrer. Denn da die Eingabe der Pfarrer am 19. November erfolgte, die der Graf am 20. Nov. in Steinau, wo er ſich aufhielt, da in Hanau eine peſtartige Krankheit wüthete, gewiß in Händen hatte, ſo ſehen wir, wie der Graf noch an dieſem Tage ſein Schreiben an den Kaiſer richtet, worin er dem Kaiſer die Thatſache mittheilt, daß er„die Einführung des Interims bei ungnädiger Strafe befohlen habe“, aber darüber ſchweigt, welche Aufnahme dieſer Befehl bei ſeinen Unterthanen und Pfarrern gefunden habe. In Süd⸗ deutſchland irrten damals nicht weniger als 400 treue Seelſorger hülflos umher, die von ihren Stellen vertrieben waren, weil ſie die Aunahme des Interims verweigert hatten. Und wie leicht hätte auch die Geiſtlichen der Grafſchaft Hanau ein gleiches Schickſal treffen können, wenn nicht Graf Philipp III. auf oben angegebene Weiſe den Kaiſer vor der Hand zufrieden geſtellt hätte.
Von den Hanauiſchen Geiſtlichen war es nun blos einer, der Pfarrer Nicolaus Lotichius von Steinau, der in beſonderer Weiſe gegen das Augsb. Interim noch vorgieng, indem er auf der Kanzel hart dagegen predigte. Da ſich aber Graf Philipp damals gerade in Steinau aufhielt, ſo wurde ihm dieſes auf das ernſtlichſte unterſagt und ihm angedroht, daß, wenn er ſich weiter dagegen von der Kanzel würde vernehmen laſſen, er ſeines Dienſtes würde entſetzt werden. Er vertheidigte ſich jedoch in längerer Schrift und wollte lieber ſeine Dimiſſion haben, als jenes laſſen, da er nur—„das ganze Evangelium unverſtümmelt predigen könne.“ Doch ging dieſe offene Auflehnung gegen das Interim auch für Nicolaus Lotichius ohne Gefahr hin, da es bekannt iſt, daß er bis an ſein Ende auf ſeiner Pfarrei verblieben iſt.
Auf die Dauer konnte es nun freilich nicht verborgen bleiben, daß das Interim in Hanau nicht zur Geltung kam. Da es aber der Kaiſer bei ſeinem letzten Schreiben bewenden ließ, vermuthlich weil er mit der Erklärung des Grafen Philipp III. zufrieden war, ſo nahm ſich jetzt der Kurfürſt Sebaſtian von Mainz als dioecesanus der Sache an und drang in einem Briefe vom 27. Juni 1549 darauf**),„dem Pabſte, dem Kaiſer und ihm Folge zu leiſten, ſich und die Seinigen zum Gehorſam und zur Gemeinſchaft der allgemeinen Kirche wieder zu begeben, die Prediger, welche ohne vorgängige Weihe und Ordination in den Kirchendienſt gekommen wären, ſofern ſie zum Gehorſam der Kirche in der Lehre und den Gebräuchen
*) Bernh. manuscr. pag. 54. **) Bram. pag. 31.


