Aufsatz 
Chronik des Gymnasiums zu Marburg von 1833 - 1883 / [Friedrich Münscher]
Entstehung
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an das Ministerium erstatteten Bericht den Antrag,»dass das Pädagogium von der Universität gänzlich und zwar dergestalt getrennt werde, dass dasselbe mit Aufhebung der Pädagogs-Inspection und der von derselben ausgeübten Leitung und Beaufsichtigung einen selbständigen Director erhielte«. Erst 1833 gelangte ein vom 4. Januar datiertes Schreiben des akademischen Senats an das Ministerium, in welchem sich jener mit der Trennung im Allgemeinen einverstanden erklärte, insbesondere aber den Wunsch aus- sprach, dass das beabsichtigte Gymnasium auch räumlich von der Universität getrennt, werden möge, ein Wunsch, der erst 35 Jahre später in Erfüllung gehen sollte. Den von der Commission aus Rücksicht auf die Universität gemachten Vorschlag, dass zur Verwaltung der ökonomischen und rechtlichen Verhältnisse des zu errichtenden Gymnasiums dem Director desselben ein Mitglied des akademischen Senats beigeordnet werden möge, lehnte er ab.

Nachdem also auch der akademische Senat zu den von der oberen Unterrichts- Commission in Uebereinstimmung mit der Inspection gemachten Vorschlägen im Allgemeinen seine Zustimmung gegeben hatte, sprach der Landesherr, Kurprinz und Mitregent Friedrich Wilhelm, auf den Antrag des Ministeriums des Innern, welchem Hassen- pflug damals vorstand, am 12. April 1833 die Trennung des bisherigen akademischen Pädagogiums von der Universität in nachfolgenden Beschlüssen aus, deren wichtigste Punkte hier angeführt werden:

I. Dass dem Pädagogium vorerst und bis dahin, wo eine vollständige räumliche Trennung desselben von der Universität würde bewerkstelligt werden können, die bisher für das Pädagogium benutzten Räume verbleiben, beziehungsweise ausschliesslich überlassen werden sollten, dass

II. die bisherige Inspection des Pädagogiums und

III. das Pädagogiarchat, als mit der dermaligen Einrichtung der Anstalt nicht weiter vereinbar, aufzuheben und die dermal in Function stehenden Mitglieder der Inspection, sowie der die Stelle eines Pädagogiarchen versehende Professor Wagner von ihren Functionen gnädigst zu entbinden, auch

IV. der in Rede stehenden Gelehrtenschule in Marburg der die Zwecke und den Umfang einer solchen Anstalt in gegenwärtiger Zeit genauer bezeichnende Name: »Gymnasiuma gleich den meisten Gelehrtenschulen im Kurstaate beizulegen sei.

Zur Ausführung dieser landesherrlichen Beschlüsse erliess Hassenpflug unter dem 15. April die erforderlichen Verfügungen an den akademischen Senat sowie an die In- spection des Pädagogiums. Dieser letzteren wurde eröffnet, dass ihre Functionen, sowie die des die Stelle eines Pädagogiarchen versehenden Professors Wagner mit dem 1. Mai aufhören und an den Director des Gymnasiums, Dr. Vilmar, und an den einstweilen zum Commissar für die Verwaltung des Gymnasiums ernannten Regierungsrath Möller zu Marburg übergehen sollten; dass demnach die Pädagogiums-Inspection 1) die Kasse des Pädagogiums, 2) das sämmtliche Mobiliar dieser Anstalt, 3) die Acten der Inspection