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bunden und mit peinlicher Gewissenhaftigkeit geführt. Jedes Jahr beginnt mit einer Liste der Namen von Bürgermeister, Schöffen und Vierern; bei den Protokollen jeder einzelnen Sitzung sind angegeben: Datum, Namen der Teilnehmer, oft noch die besondere Veranlassung, dann die Verhandlungen, übersichtlich geordnet, und die gefällten Entscheidungen. Auch das Rats- protokoll von 1645 ist in seiner grösseren Hälfte sehr genau geführt, erst gegen Ende des Jahres lässt die Genauigkeit in Folge der kriegerischen Ereignisse nach, und über die wichtigen Tage der Eroberung der Stadt vom 31. X.— 6. XI. haben wir nur einen nachträglich geschriebenen Bericht des Stadtschreibers, der an diesen Tagen den Sitzungen nicht beiwohnte, sondern als Bote zwischen Rat, fürstlicher Regierung und dem Schloss- kommandanten diente. Das gebundene„Kämmereimanual von 1645“ weist viele Lücken auf, besser ist die gleichfalls gebun- dene„Kämmereirechnung“ desselben Jahres. Während die Kämmereirechnungen früherer Jahre genau geführt und am Ende des Jahres abgeschlossen sind, ¹) fehlt dieser Abschluss für 1645 gänzlich; bei vielen Posten, die zwar eingetragen sind, ist, die Zusammenrechnung nicht erfolgt, viele sind überhaupt nicht, eingetragen. Trotzdem geben uns gerade die Kämmereirech- nungen interessante Einzelheiten.
Zum Verständnis der Schicksale der Stadt im 30 jährigen Kriege ist es nötig, einen kurzen Rückblick auf die letzten Jahre ihrer Geschichte zu werfen. ²) Seit der Teilung Hessens durch Philipp den Grossmütigen hatte Marburg mit Oberhessen einen besonderen Staat gebildet,„das Oberfürstentum Hessen“, unter einem eignen hier residierenden Landgrafen; durch Testament des Landgrafen Ludwig(1567— 1604) war es mit der nördlichen Hälfte von Oberhessen an Hessen-Kassel gekommen. Dies Testament hatte die Klausel enthalten, dass die Untertanen bei ihrer lutherischen Konfession gelassen werden sollten. Die 1605
1) Für das Jahr 1618 z. B. weisen die Kämmereirechnungen 4811 Gulden Einnahme und 4590 G. Ausgaben, also einen Überschuss von 221 G. auf.
2) Rommel Band 7 und 8, Münscher und Hoffmeister.


