Halle(Hala Magdeburgica). Donnerstag, 13. April(= Gründonnerstag)— Sonnabend, 15. April 1775.
In Halle, das als Teil des Erzbistums Magdeburg nach dem Tode des Ad- ministrators August, Herzogs von Sachsen, 1680 endgültig an Kurbrandenburg gekommen war, und dessen lutherische Bevölkerung nach einer verheerenden Pest im Jahre 1682 durch Aufnahme reformierter Franzosen und Pfälzer von 1685 an ein anders geartetes Element erhalten, hatte der Kurfürst Friedrich III., der spätere König Friedrich I., 1694 im Gegensatze zu dem streitsüchtigen Leipzig und Wittenberg eine Universität als eine „Pflanzstätte verträglicher Christen“ gestiftet. Zugleich sollte an ihr ein„gegründetes Staatsrecht“ gelehrt werden, um die im westfälischen Frieden errungenen Rechte deutscher Fürsten und deren Verhältnisse gegen das Oberhaupt durch nähere Untersuchung immer mehr zu befestigen. Zu der Zeit, wo Soermans Halle besuchte, wirkte der Geist ihrer berühmtesten Lehrer, des deutschen Rechtslehrers Christian Thomasius und des Philo- sophen Christian Wolf(in Halle 1707— 23 und 1740— 54), in mehreren ihrer unmittel- baren Schüler fort. Zu Halle war ferner auf demselben Boden, wo durch Aug. Herm. Francke, den Begründer des Waisenhauses, der Pietismus erwachsen war, die neue kritische Richtung in der theologischen Wissenschaft, der Rationalismus, emporgekommen, und Halle stand mit Berlin an der Spitze der Aufklärung. Auch für die deutsche Litteratur war Halle als Wiege der Anakreontik bedeutungsvoll geworden, indem sich hier um 1740 Uz aus Ansbach, Götz aus Worms und Gleim aus Halberstadt trafen, von denen der erste sich später in Soermans' Stammbuch eingezeichnet hat.
Von den Gelehrten, die sich in Halle eingeschrieben haben, tritt uns zuerst der Rechtsgelehrte Carrach entgegen mit einem Citat, das er aus Ciceros erster Catili- narischen Rede c. 12, 29 nur aus dem Gedächtnis anführt:
Cic. Invidiam virtute partam glorium magis quam invidiam duco. . e 56.
Joannes Tobias Carrach. TGtus Potentissimo Borussorum Regi a Consil. Intim.[1753] Regiae Fridericianae Academiae Mirector et Senior Facult. Jurid. Praeses Ordinarius[1763] Halae Magdeb.
DV. N. Aprilis 4. O. R. GIO0 CCULXXV.
Carrach war am 1. Januar 1702 zu Magdeburg als Sohn eines Kaufmanns geboren und gehörte der Halleschen Universität seit seiner Studienzeit(1721) an. In der Rechts- wissenschaft war noch Thomasius sein Lehrer. Mit dem Jahre 1732 begann er an ihr als aufserordentlicher Professor der Rechte seine Lehrthätigkeit, die er 43 Jahre lang ausübte. 1738 ward er ordentlicher Professor, doch blieb er vorläufig ohne alle Be- soldung. Erst Ende des Jahres 1744„erhielt er von des verstorbenen Kanzlers v. Ludwig
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